Unterhaltsreinigung sowie Sonder- und Grundreinigung für 16 städtische Objekte in Marsberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Marsberg
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Büroreinigung (90919200)
  • Reinigung von Schulen (90919300)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
254483-2026
Verfahrensnummer
cf8b8450-9451-439a-8c82-e7ecea24aaf0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Marsberg schreibt die Unterhaltsreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigungsleistungen für 16 städtische Liegenschaften aus. Das Auftragsvolumen umfasst eine Grundfläche von 33.300 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 4,20 Millionen m². Der Vertrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei Qualität und Preis als Zuschlagskriterien dienen.

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Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung, optionale, Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in 16 Objekten der Stadt Marsberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf

    Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in 16 Objekten der Stadt Marsberg mit einer Grundfläche von 33.300 m² und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4,20 Mio. m²

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - (vgl. 07 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - (vgl. 08 522 EU Eigenerklärung Mindestlohngesetz) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden kann und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 - (vgl. 09 523 EU Eigenerklärung Sanktionen) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular III) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 3,0 Mio. m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 01 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) Im Preisblatt werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 350 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 100 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Laufende Unterhaltsreinigung, optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf

Angebotspreis brutto: 45 %
Reinigungszeit pro Jahr: 40 %
Konzept zur Auftragsabwicklung: 10% • Aufbau- und Ablauforganisation (4 von 10 Punkten) • Personalkonzept (3 von 10 Punkten) • Implementierung (3 von 10 Punkten)
Einsatzzeit Objektleitung: 3%
Einsatzzeit Vorarbeiter: 2%

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - (vgl. 07 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden können und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - (vgl. 08 522 EU Eigenerklärung Mindestlohngesetz) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden kann und vom Bieter keine wirksamen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB umgesetzt und im Angebot beschrieben werden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 - (vgl. 09 523 EU Eigenerklärung Sanktionen) Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zu Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular III) Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermögensschäden 100 Tsd. €, Schlüsselverlust 100 Tsd. €, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. €. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes erfolgt, wenn die Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung auch unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist (§ 56 VgV) nicht vollständig gemacht werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Mindestdeckungssummen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen, der nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, ist. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder nicht mit den geforderten Mindestdeckungssummen eingereicht wird. Eigenerklärung zu Referenzprojekten - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VI) Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung Mindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 3,0 Mio. m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement - (vgl. 15 Formblätter Eignung, Formular VII) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, welches nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar zertifiziert ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein objektiver Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbar innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist von max. sechs Kalendertagen vorzulegen. Der Ausschluss des Angebotes kann erfolgen, wenn der auf Verlangen geforderte objektive Nachweis nicht, nicht fristgerecht oder ungültig (z. B. Gültigkeitszeitraum des Zertifikats abgelaufen) eingereicht wird. Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen/Leistungswerte - (vgl. z. B. 01 Vergabebedingungen Ziff. 6.2.2) Im Preisblatt werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen (Raumgruppe A, Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/h; Raumgruppe B, Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/h; Raumgruppe C, Lager- und Technikräume: 350 m²/h; Raumgruppe D, Toiletten: 100 m²/h; Raumgruppe E, Nassbereiche: 130 m²/h; Raumgruppe F, Eingangsbereiche: 400 m²/h; Raumgruppe G, Verkehrsflächen-Flure: 380 m²/h, Raumgruppe H, Treppen: 180 m²/h; Raumgruppe I, Aufzüge: 80 m²/h; Raumgruppe J, Unterrichtsräume: 250 m²/h; Raumgruppe K, Umkleiden: 200 m²/h; Raumgruppe L, Sporthalle: 800 m²/h). Für das Angebot ist eine Unterschreitung (niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. Bei Überschreitung einer der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der Angebotsausschluss von der Wertung. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 479532-2026

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