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Unterhaltsreinigung für sechs Liegenschaften des Jobcenters Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
519.540 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Jobcenter Köln
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
435162-2026
Verfahrensnummer
d5dc92cd-9df2-41a9-a32f-0110e211a866

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Jobcenter Köln beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung von sechs Liegenschaften im Kölner Stadtgebiet, aufgeteilt in zwei Lose links- und rechtsrheinisch. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt rund 39.539 Quadratmeter; zusätzlich können bei Bedarf begrenzte Grundreinigungs- und Innenglasreinigungsleistungen beauftragt werden. Die Leistungen sollen am 1. Oktober 2026 beginnen; der geschätzte Gesamtwert beider Lose beträgt rund 1,36 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Das Jobcenter Köln als Auftraggeber (im Folgenden "AG") benötigt für sechs im Kölner Stadtgebiet befindliche Liegenschaften Reinigungsdienstleistungen ab dem 01.10.2026. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Unterhaltsreinigung in sechs Liegenschaften des AG sowie optional bei Bedarf Grundreinigungsleistungen und Innenglasreinigung in begrenztem Umfang. Daneben besteht eine Option zugunsten des AG, das Volumen der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen um bis zu 10% des ursprünglichen Auftragswertes zu erhöhen (s. Pkt. 7 der Leistungsbeschreibung). Der Auftrag wird in zwei Losen ausgeschrieben. Los 1 "linksrheinisch: gesamt: Fläche 15.559,25 qm ; Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe: 3.071.892,82 qm, *** Los 2 "rechtsrheinisch: gesamt: Fläche 23.979,36 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe:5.152.460,12 qm. *** Der von der/dem Auftragnehmer*in angebotene durchschnittliche gewichtete Leistungswert (Reinigungsleistung in qm/h), darf über alle Raumgruppen und Liegenschaften je Los 290 qm/h nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten der zuletzt in den Liegenschaften des Auftraggebers erbrachten Unterhaltsreinigungsdienstleistungen ergibt sich, dass dieser Wert eine zufriedenstellende Durchführung der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen sicherstellt. Angebote, die den vorgegebenen gewichteten Leistungswert von 290 qm/h ÜBERSCHREITEN, werden vom Vergabeverfahren AUSGESCHLOSSEN.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · "Linksrheinisch"519.540 EUR

    Los 1 ("linksrheinisch"): *** Liegenschaft: Oskar-Jäger-Straße 50, 50825 Köln, zu reinigende Fläche: 6.757,16 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.594.051,54 qm. *** Liegenschaft: Pohligstraße 3, 50969 Köln , zu reinigende Fläche: 8.802,09 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.477.841,28 qm, *** gesamt linksrheinisch: Fläche 15.559,25 qm ; Jahresreinigungsleistung: 3.071.892,82 qm **** Es sind Reinigungskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zu beschäftigen, sodass die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können. Jede eingesetzte Reinigungskraft ist dazu verpflichtet, reinigungstäglich die Aufnahme und Beendigung ihrer Reinigungstätigkeit auf in der jeweiligen Liegenschaft ausliegenden Listen namentlich sowie zeitlich einzutragen. Die im Angebot kalkulierten Stunden stellen die Untergrenze der tatsächlich durch den AN zu erbringenden Reinigungsstunden dar und sind ausdrücklich vertraglich durch den AN geschuldet. Der AN verpflichtet sich, dass für den AG eingesetzte Personal einmal jährlich zu schulen. Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Sofern die Leistung als Nasswischen beschrieben ist, ist hier das zweistufige Nasswischen nach vorheriger Grobschmutzentfernung zu erbringen. Einstufiges Nasswischen oder zweistufiges Nasswischen ohne vorherige Grobschmutzentfernung stellen keine mangelfreie Leistungserbringung dar. Die Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzauf-baus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind. Reinigungsmehrarbeiten aufgrund stärkerer Verschmutzungen, die z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten oder im Winter erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet. Pflegeanleitungen sind seitens des AN zu beachten. Diese werden vom AG zur Verfügung gestellt. Details s. Leistungsbeschreibung und Raumbücher

    Frist: 27.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · "Rechtsrheinisch"839.233 EUR

    Los 2 ("rechtsrheinisch"): Liegenschaft: Deutzer Freiheit 88, 50679 Köln, zu reinigende Fläche: 219,32 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe):54.949,82 qm *** Liegenschaft: Galerie Wiener Platz, Wiener Platz 3, zu reinigende Fläche: 51065 Köln 12.342,20 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe):2.847.060,16 qm, *** Liegenschaft: Theodor-Heuss-Straße 60-66, 51149 Köln, zu reinigende Fläche: 5.591,26 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 875.195,98 qm, *** Bergischer Ring 35-39, 51063 Köln, zu reinigende Fläche: 5.826,58 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 1.375.254,16 qm, *** gesamt rechtsrheinisch Fläche: 23.979,36 qm, Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe): 5.152.460,12 qm *** Es sind Reinigungskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zu beschäftigen, sodass die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können. Jede eingesetzte Reinigungskraft ist dazu verpflichtet, reinigungstäglich die Aufnahme und Beendigung ihrer Reinigungstätigkeit auf in der jeweiligen Liegenschaft ausliegenden Listen namentlich sowie zeitlich einzutragen. Die im Angebot kalkulierten Stunden stellen die Untergrenze der tatsächlich durch den AN zu erbringenden Reinigungsstunden dar und sind ausdrücklich vertraglich durch den AN geschuldet. Der AN verpflichtet sich, dass für den AG eingesetzte Personal einmal jährlich zu schulen. Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Pri-orität. Sofern die Leistung als Nasswischen beschrieben ist, ist hier das zweistufige Nasswischen nach vorheriger Grobschmutzentfernung zu erbringen. Einstufiges Nasswischen oder zweistufiges Nasswischen ohne vorherige Grobschmutzentfernung stellen keine mangelfreie Leistungserbringung dar. Die Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzauf-baus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind. Reinigungsmehrarbeiten aufgrund stärkerer Verschmutzungen, die z.B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten oder im Winter erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet. Pflegeanleitungen sind seitens des AN zu beachten. Diese werden vom AG zur Verfügung gestellt. Details s. Leistungsbeschreibung und Raumbücher

    Frist: 27.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es dürfen keine Ausschlussgründe nach - § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz - §§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 19 Mindestlohngesetz - § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. **** 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB in Verbindung mit §§ 129, 129b StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB in Verbindung mit §§ 129a, 129b StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GWB in Verbindung mit §§ 89c, 89a Abs. 2 Nummer 2 StGB - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GWB in Verbindung mit § 261 StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GWB in Verbindung mit § 263 StGB. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GWB in Verbindung mit § 264 StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GWB in Verbindung mit §§ 299, 299a, 299b Strafgesetzbuch (StGB), - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 GWB in Verbindung mit §§ 108 StGB, - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 GWB in Verbindung mit §§ 333, 334 jeweils auch in Verbindung mit 335a StGB, - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 GWB in Verbindung mit Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 GWB in Verbindung mit §§ 232, 232a Absatz 1 - 5, 232b bis 233a StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs. 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkung (GWB). Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 9 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Auswahl des wirtschaftlichsten und damit erfolgreichen Angebotes erfolgt über den (Gesamt-)Angebotspreis.
100 %
Die Auswahl des wirtschaftlichsten und damit erfolgreichen Angebotes erfolgt über den (Gesamt-)Angebotspreis.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es dürfen keine Ausschlussgründe nach - § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz - §§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 19 Mindestlohngesetz - § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. **** 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB in Verbindung mit §§ 129, 129b StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB in Verbindung mit §§ 129a, 129b StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GWB in Verbindung mit §§ 89c, 89a Abs. 2 Nummer 2 StGB - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GWB in Verbindung mit § 261 StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GWB in Verbindung mit § 263 StGB. - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GWB in Verbindung mit § 264 StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GWB in Verbindung mit §§ 299, 299a, 299b Strafgesetzbuch (StGB), - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 GWB in Verbindung mit §§ 108 StGB, - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 GWB in Verbindung mit §§ 333, 334 jeweils auch in Verbindung mit 335a StGB, - § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 GWB in Verbindung mit Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 GWB in Verbindung mit §§ 232, 232a Absatz 1 - 5, 232b bis 233a StGB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs. 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Absatz 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkung (GWB). Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 9 GWB. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern.

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  1. 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 686712-2026

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