Erstellung und Archivierung ärztlicher Gutachten zur Erwerbsfähigkeit
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.09.2024, 15:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 6.536.486 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Jobcenter Köln
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Dienstleistungen von Fachärzten (85121200)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 491896-2024
- Verfahrensnummer
- c843c493-477c-4fa2-b68a-3adfa1d09fb6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Jobcenter Köln beschafft die Erstellung und Archivierung ärztlicher Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit oder ihres Umfangs bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit seiner Kundinnen und Kunden. Jedes Gutachten umfasst eine medizinische Dokumentation und Erörterung sowie eine getrennte sozialmedizinische Stellungnahme für das Jobcenter, die auch der zuständigen Integrationsfachkraft übermittelt wird. Im Rahmen einer Vereinbarung sind jährlich bis zu 2.000 Gutachten vorgesehen, höchstens 2.400 pro Jahr; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 6,54 Millionen Euro, die Leistung ist in Köln zu erbringen und Angebote müssen bis zum 13. September 2024, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand vorliegenden Auftrags ist die Erstellung und Archivierung von ärztlichen Gutachten zur Vorbereitung der Feststellung a) der "Erwerbsfähigkeit" i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB II in einem Verfahren nach § 44a Abs. 1 SGB II bzw. b) bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ihres Umfangs für Kund*innen des Jobcenter Köln gemäß den jeweils zum Zeitpunkt der Begutachtung einschlägigen aktuellen fachlichen Standards des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (Teil A des Gutachtens). Die Produkte bestehen jeweils aus zwei deutlich voneinander abgegrenzten Teilen: Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung, Teil B = Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber. Jedes Gutachten ist also formal zu trennen in Teil A und Teil B. Insbesondere die von Dritten übermittelten Unterlagen (ärztl. Befunde etc.) sind ausschließlich Bestandteil von Teil A des Gutachtens. Teil B des Gutachtens ist zum Zwecke der Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt auch an den/die für den Kunden/die Kundin zuständige Sachbearbeiter*in des Auftraggebers (IFK - Integrationsfachkraft) zu übermitteln.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ärztliche Gutachten zur Erwerbsfähigkeit
Es handelt sich vorliegend um eine Rahmenvereinbarung (vgl. § 21 VgV). Jedes Gutachten ist ein Einzelauftrag innerhalb dieser Rahmenvereinbarung. Jedes (Gesamt-)Gutachten kann eine oder mehrere der im Preisblatt aufgeführten Gutachtenarten enthalten. Jede Gutachtenart wird als separates Gutachten vergütet und auf die Abnahmemenge angerechnet. Die geschätzte Abnahmemenge liegt bei jährlich bis zu 2.000 Gutachten pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge wird auf 2.400 Gutachten pro Jahr begrenzt. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge an Gutachten besteht nicht. Die Gutachten werden erbracht durch (angestellte oder niedergelassene) Fachärzt*innen mit den im Preisblatt aufgeführten (in Deutschland anerkannten) Facharzttiteln sowie jeweils durch einen Facharzt*in für Arbeitsmedizin, alternativ einen Arzt/eine Ärztin mit einer durch eine Landesärztekammer anerkannten Weiterbildung in Sozialmedizin oder eine gleichwertige Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaats. Es kann auch ein*e Fachärzt*in das Gutachten erbringen, sofern die geforderten Qualifikationen vorliegen. Die Gleichwertigkeit der Weiterbildung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats ist durch den/die Bieter*in im Vergabeverfahren beziehungsweise durch den/die Auftragnehmer*in in der Vertragsdurchführung nachzuweisen. Die Gutachten müssen von der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit anerkannt werden. In denjenigen Fällen, in denen eine gute medizinische Datenlage eine Äußerung ohne vorherge persönliche Untersuchung erlaubt, ist ein Gutachten ohne Kund*innenkontakt "nach Aktenlage" zu erstellen. So soll auch eine Stellungnahme in den Fällen ermöglich werden, in denen lediglich eine relevante sozialmedizinische Teilaussage möglich ist oder trotz eines Auftrags noch keine "Gutachtenreife" gegeben ist. Die Möglichkeit der Begutachtung nach Aktenlage kann aber nur genutzt werden, wenn die sozialmedizinische Datenlage so verdichtet ist, dass eine gutachterliche Äußerung nach Aktenlage (teilweise trotz fehlender "Gutachtenreife") auch möglich ist. Anforderungen an die Ausstattung: Mindestens vorzuhalten sind als personelle Mindestausstattung : - 1 approbierte/-r Arzt/Ärztin und 1,5 medizinische Fachkräfte (= Arzthelfer/-in oder Krankenschwester/-pfleger) (jeweils Vollzeitäquivalenzen) - Urlaube und Krankheitsabwesenheiten bis sechs Wochen sind darin eingerechnet, andere Abwesenheiten (Bsp.: Elternzeiten) nicht. als räumliche Mindestausstattung: - ein Untersuchungsraum mit Telefon(-anschluss) mit Untersuchungsliege und Blut-druckmessgerät - in eigener Raum als Empfangsbereich ("Kundentheke" (s.o.)) mit Drucker, Kopierer und Fax (alternativ Multifunktionsgerät), PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.), ab-schließbarem Schrank und Telefon(-anschluss), - Büroräume (1 für Arzt/Ärztin, 1 für medizinische Fachkräfte) mit PC-Arbeitsplatz (passwortgeschützt o.ä.) und Telefon (-anschluss), - Anbindung an ein Labor für Urin-Drogenscreening, um Standartparameter und in besonderen Fällen auch das "CDT" (Alkoholparameter) bestimmen zu lassen, - ein Wartezimmer mit (Platz für) mind. fünf Besucherstühlen sowie - eine barrierefreie Besucher*innentoilette. Diese Mindestausstattung darf auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden, wenn die Ausführung des vorliegenden Auftrags prioritär und weiterhin unverzüglich erfolgt.
Frist: 13.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 10 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 4 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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LOT-0001 · Ärztliche Gutachten zur Erwerbsfähigkeit
- Details entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise.
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 10 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 4 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 605338-2024
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