Unterhaltsreinigung für Schule, Sporthalle und Katastrophenschutzzentrum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Hameln-PyrmontProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 442156-2026
- Verfahrensnummer
- dad817ea-1b14-4ec5-a7fc-09d0138a51d4
- CPV-Codes
- 90911200 · Gebäudereinigung
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beauftragt die Unterhaltsreinigung der Schule am Kanstein einschließlich Sporthalle sowie des Katastrophenschutzzentrums Marienau. Der Leistungsumfang umfasst eine Bodenfläche von etwa 18.500 Quadratmetern im Landkreis Hameln-Pyrmont. Die Vertragslaufzeit ist vom 16. Oktober 2026 bis zum 31. Januar 2028 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 4. August 2026 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · LK - Schule am Kanstein (inkl. Sporthalle) u. KatS-Zentrum Marienau - Gebäudereinigungsdienstleistungen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung für die Schule am Kanstein (inkl. Sporthalle) sowie des Katastrophenschutzzentrum Marienau des Landkreises Hameln-Pyrmont für den Zeitraum vom 16.10.2026 bis 31.01.2028. Die Leistung umfasst eine Bodenfläche von ca. 18.500 qm.
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung "NTVergG" - Erklärung "3.3 Eigenerklaerung Haftpflichtversicherung" - Erklärung "3.4 Eigenerklaerung Unternehmensinformationen" Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe (1)"
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Tatsächlich geleistete Stunden, die unmittelbar für die Erbringung der Reinigungsleistung genutzt werden (= reine Arbeitszeit)
- 45 %
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, ausschließlich nach "Preis"
- 55 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung "NTVergG" - Erklärung "3.3 Eigenerklaerung Haftpflichtversicherung" - Erklärung "3.4 Eigenerklaerung Unternehmensinformationen" Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe (1)"
Änderungen und Bieterfragen
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| 25.08.2025 | Wartung und Weiterentwicklung einer Kommunal-App mit Backend und digitalen Stelen | Vergeben | EGErgosign GmbH | 400 Tsd. € |
| 06.11.2023 | Unterhaltsreinigung von drei Schulen und Sporthallen im Landkreis Hameln-Pyrmont | Vergeben | WSWackler Service Group GmbH & Co. KG | 324 Tsd. € |
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71 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Sonderreinigung der Reiffenstuel-Realschule Traunstein
Traunstein · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Traunstein beauftragt die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung der Reiffenstuel-Realschule in Traunstein. Die Leistung ist in der Region Traunstein zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
71 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von Schulgebäuden in Frankfurt am Main
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, schreibt Reinigungsleistungen für Schulen der Stadt aus. Der Umfang umfasst 651,06 m² Unterhaltsreinigung und 2.604,24 m² Grundreinigung. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
71 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer schreibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule aus. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; weitere Angaben zu Leistungsumfang oder Vertragslaufzeit liegen nicht vor.
70 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Speyer · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer beauftragt die laufende Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen in Speyer und der Pestalozzischule in Römerberg. Die Leistungen werden in vier Losen vergeben, jeweils eines pro Einrichtung. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste, ausschließlich nach dem Preis bewertete Angebot.
70 % ähnlichUnterhaltsreinigung für das Finanzamt Hannover Land 1 und die Außenstelle Springe
Clausthal-Zellerfeld · Offen · Frist 24.09.2026
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Unterhaltsreinigungsleistungen für das Finanzamt Hannover Land 1 und die Außenstelle Springe. Der Umfang beträgt etwa 5.750 m² am Hauptstandort sowie etwa 1.400 m² an der Außenstelle in Springe, Region Hannover. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
69 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung auf 641,22 m² bzw. 2.564,88 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 29.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Einrichtungen der Frankfurter Schulen. Vorgesehen sind 641,22 m² Unterhaltsreinigung und 2.564,88 m² Grundreinigung. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
69 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung der Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal
Karlsruhe · Offen · Frist 29.09.2026
Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, beauftragt Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten für die Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal. Der Vertrag läuft 31 Monate vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Juli 2029. Die Vergabe betrifft die Region Karlsruhe (NUTS-Code DE123); Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
69 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für ein Gymnasium und ein Ausweichobjekt in Ilmenau
Arnstadt · Offen · Frist 15.10.2026
Das Landratsamt Ilm-Kreis beauftragt die Unterhalts- und Grundreinigung sowie die Glasreinigung des Staatlichen Gymnasiums Am Lindenberg einschließlich des Ausweichobjekts in der Prof.-Deubel-Straße 1 in Ilmenau. Die Leistungen werden in der Region Ilm-Kreis (NUTS-Region DEG0T) ausgeschrieben. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
69 % ähnlichReinigungsleistungen für die Grundschule Am Stollen in Ilmenau
Arnstadt · Offen · Frist 15.10.2026
Das Landratsamt Ilm-Kreis beauftragt Reinigungsleistungen für die Grundschule Am Stollen in Ilmenau. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung sowie separate Glasreinigung in zwei Losen. Ein Auftragszeitraum oder eine Mengenangabe ist nicht genannt; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
68 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von insgesamt 4.405,60 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Einrichtungen der Frankfurter Schulen. Vorgesehen sind Unterhaltsreinigung auf 881,12 m² und Grundreinigung auf 3.524,48 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
68 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Sekundarschule Brettin
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Jerichow beauftragt Reinigungsleistungen für die Sekundarschule Brettin in 39319 Jerichow, darunter regelmäßige Unterhaltsreinigung, Grundreinigung sowie Fenster- und Rahmenreinigung. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2028; eine einmalige Verlängerung bis zum 31. Dezember 2029 ist möglich. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
68 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 528,27 m² beziehungsweise 2.113,08 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 17.11.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Schulen der Stadt. Vorgesehen sind 528,27 m² Unterhaltsreinigung und 2.113,08 m² Grundreinigung in Frankfurt am Main. Die Angebotsfrist endet am 17. November 2026 um 11:00 Uhr.
68 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Prior & Peußner GmbH u. Co. KG
Zuschlagswert: 199.714,27 EUR · Vertragsschluss: 04.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
224 vergleichbare Verfahren, davon 113 mit erfasstem Zuschlag · 137 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 521.751,24 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 94 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
WISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & Co. KG · Bad Neustadt
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gies Dienstleistungen GmbH · Stadtallendorf
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Weiss Dienstleistungen GmbH · Puchheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HT Service GmbH · Halle (Saale)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lucia Dienstleistungsservice GmbH · Cottbus
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DEKU Dienstleistungen GmbH · Frankfurt/Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH · Kirchheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PLURAL servicepool GmbH · Laatzen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH · Zwickau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Unterhalts-, Sonder- und Glasrahmenreinigung für Gebäude
Landwirtschaftskammer Niedersachsen · Oldenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Gebäudereinigung Wilhelm Kühne GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 30.06.2025
Zuschlagswert: 2.200.000 EUR
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Schulen und Betreuungseinrichtungen
Gemeinde Lengede · Lengede
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Hans Schulz Gebäudereinigung +1 weitere
Vertragsschluss: 06.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für gemeindeeigene Gebäude
Gemeinde Edemissen · Edemissen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung an mehreren Standorten in Hannover
enercity Netz GmbH · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.11.2027
Auftragnehmer: PLURAL servicepool GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 05.11.2024
Zuschlagswert: 7.400.000 EUR
- Vertretungsreinigung für kommunale Gebäude im Landkreis Friesland
Landkreis Friesland · Jever
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Wilhelm Kühne GmbH&Co KG +3 weitere
Vertragsschluss: 19.02.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Unterhalts- und Glasreinigung von Zollräumen am Flughafen Hannover-Langenhagen
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Freiburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 17.10.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhaltsreinigung von drei Schulen und Sporthallen im Landkreis Hameln-Pyrmont
Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle -im Auftrag des Landkreises Hameln-Pyrmont · Hameln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 15.01.2024
Zuschlagswert: 324.158,3 EUR
- Unterhaltsreinigung von Dienstgebäuden, Scheibenhöfen sowie Lager- und Werkstättenbereichen in Munster
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Munster · Munster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.02.2028
Auftragnehmer: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 03.02.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Hameln-Pyrmont
31785 · Hameln
b.schwarz@hameln-pyrmont.de+49 515190391119 erfasste Verfahren, davon 7 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
vergabestelle@hameln.de+49 51512023215
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:26 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 29.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 08:09 (Europe/Berlin)
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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