Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für ein Gymnasium
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 756.793,4 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.02.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse (03000000)
- Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
- Reinigungsdienste (90910000)
- Gebäudereinigung (90911200)
- Fensterreinigung (90911300)
- Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
- Reinigung von Büroausstattung (90919100)
- Büroreinigung (90919200)
- Reinigung von Schulen (90919300)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 108359-2024
- Verfahrensnummer
- 9f2795a6-ef15-4c44-ace8-78aacf8ef48c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Gymnasium Pfarrkirchen, beschafft Reinigungsleistungen für das Gymnasium in Pfarrkirchen. Die Ausschreibung umfasst Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung in zwei Losen mit einem geschätzten Gesamtwert von rund 756.793 Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, also etwa vier Jahre; die Angebotsfrist endet am 18. April 2024 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gymnasium Pfarrkirchen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung (UR und GR)699.605,21 EUR
Unterhalts- und Grundreinigung (UR und GR)
Frist: 18.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Glasreinigung (GLR)57.188,19 EUR
Glasreinigung (GLR)
Frist: 18.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV; Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung (UR und GR)
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 (http://www.cio.bund.de) in folgenden Schritten angewandt: • Leistungsbewertung (vgl. Leistungskriterien) • Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Leistungsverzeichnis) • Ermittlung der Kennzahl zum Leistungs-/Preis-Verhältnis (Z). → Z = Leistungspunkte (LP) geteilt durch Wertungspreis (WP) (Z = LP/WP) • Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus dem Leistungs-Preis-Verhältnis (Zmax) des führenden Angebots (höchste Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl (Zmin) ermittelt, die sich aus Zmax minus 10% ergibt. Die Kennzahlen werden ebenfalls mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung) ermittelt. • Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. • Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist bei Los 1 (UR+GR) die höchste Leistungspunktzahl; bei Los 2 (GLR) der niedrigste Wertungspreis. • Für den Fall, dass nach Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ bei führenden Angeboten der Wert des Entscheidungskriteriums identisch ist, entscheidet bei Los 1 (UR+GR) der niedrigste Wertungspreis; bei Los 2 (GLR) die höchste Leistungspunktzahl. Soweit auch hier eine Gleichheit vorliegt, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höchste Anzahl an Produktivstunden.
LOT-0002 · Glasreinigung (GLR)
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die „Erweiterte Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 (http://www.cio.bund.de) in folgenden Schritten angewandt: • Leistungsbewertung (vgl. Leistungskriterien) • Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Leistungsverzeichnis) • Ermittlung der Kennzahl zum Leistungs-/Preis-Verhältnis (Z). → Z = Leistungspunkte (LP) geteilt durch Wertungspreis (WP) (Z = LP/WP) • Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus dem Leistungs-Preis-Verhältnis (Zmax) des führenden Angebots (höchste Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl (Zmin) ermittelt, die sich aus Zmax minus 10% ergibt. Die Kennzahlen werden ebenfalls mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung) ermittelt. • Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. • Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist bei Los 1 (UR+GR) die höchste Leistungspunktzahl; bei Los 2 (GLR) der niedrigste Wertungspreis. • Für den Fall, dass nach Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ bei führenden Angeboten der Wert des Entscheidungskriteriums identisch ist, entscheidet bei Los 1 (UR+GR) der niedrigste Wertungspreis; bei Los 2 (GLR) die höchste Leistungspunktzahl. Soweit auch hier eine Gleichheit vorliegt, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höchste Anzahl an Produktivstunden.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV; Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 303195-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.