Unterhaltsreinigung für das THW-Ausbildungszentrum Hoya und den Wasserübungsplatz Barme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.07.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
485009-2026
Verfahrensnummer
e98c7052-f44e-46f0-99de-646fb0f5e768

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Unterhaltsreinigung für zwei Standorte des Technischen Hilfswerks (THW) in Hoya und Dörverden aus. Der Auftrag umfasst eine monatliche Bodenreinigung von rund 69.200 Quadratmetern sowie zusätzliche Bedarfs- und Grundreinigungsleistungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Ausbildungszentrum Hoya, Hasseler Steinweg 7, 27318 Hoya und Wasserübungsplatz Barme, Weserstraße 70, 27318 Dörverden)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Reinigung des THW in Hoya und Dörverden

    Bodenreinigungsumfang von monatlich ca. 69.217,92 m², Bedarfsreinigungsumfang von jährlich ca. 80 Stunden und Grundreinigungsumfang von jährlich ca. 2.000 m²

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.