Unterhalts- und Grundreinigung für öffentliche Gebäude im Landkreis Vorpommern-Rügen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Vorpommern-RügenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.02.2026
Bekanntmachungsnummer
85621-2026
Verfahrensnummer
044c6c55-f428-46bd-8ce6-0a93c68d62cf
CPV-Codes
90911200 · Gebäudereinigung

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen schreibt Reinigungsdienstleistungen für sieben verschiedene Bildungseinrichtungen und Verwaltungsgebäude im Raum Ribnitz-Damgarten aus. Der Auftrag umfasst neben der regelmäßigen Unterhaltsreinigung auch Grund- und Sonderreinigungen wie Bauschlussreinigungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung für den Landkreis Vorpommern-Rügen an mehreren Objekten des Landkreises Vorpommern-Rügen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · SL 71-25O Unterhalts- und Grundreinigung für den Landkreis Vorpommern-Rügen (Ribnitz-Damgarten)

    Unterhalts- und Grundreinigung für den Landkreis Vorpommern-Rügen an folgenden Objekten: - RBB Standort Ribnitz-Damgarten - Förderzentrum Johann-Heinrich-Pestalozzi - Rosenhofschule - Richard-Wossidlo-Gymnasium - Kreismusikschule - Kreisvolkshochschule - Pflegestützpunkt Folgende Arten der Reinigung sind zu erbringen: - Unterhaltsreinigung - Grundreinigung - Bauschlussreinigung, Baufeinreinigung, Erstreinigung - Einpflege, Grundpflege, Ersteinpflege - Pflegefilmsanierung - Zwischenreinigung - Sonderreinigung - Glasreinigung

    Frist: 23.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Eine Nachforderung der einzureichenden Konzepte und der Nachweise über die Objektbesichtigungen ist gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Eine Nachforderung der einzureichenden Konzepte und der Nachweise über die Objektbesichtigungen ist gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 480346-2026
Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag241 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
AIApleona Infra Services GmbHBerlin5013.07.2026 - steigend
BGBlank GmbHUnterpleichfeld4008.07.2026121 Tsd. €steigend
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbHBerlin4029.06.2026502 Tsd. €steigend
PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG - 4029.06.2026911 Tsd. €steigend
HSHT Service GmbHHalle (Saale)3017.07.2026379 Tsd. €steigend
LGLavette GmbHMünster3001.06.2026544 Tsd. €steigend
TGTÜ Gebäudeservice GmbH - 3020.05.2026964 Tsd. €steigend
BBBeksan Bau GmbHHamburg2229.06.2026100 Tsd. €steigend
BGBrillant GmbHSuhl2007.09.2026 - steigend
SPStrabag Property and Facility ServicesLübeck2029.07.2026709 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (35) · Mecklenburg-Vorpommern (34) · Baden-Württemberg (34) · Sachsen (28) · Brandenburg (21) · Thüringen (18)

Laufende Rahmenverträge

Mecklenburg-Vorpommern
  • Unterhalts- und Sonderreinigung für Liegenschaften im Standortbereich SanitzZehm Vertrieb und Service GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum RostockRostock, Deutschland
    23.10.2023noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Gebäudereinigung in Bad Sülze als GesamtleistungZehm Vertrieb und Service GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum RostockRostock, Deutschland
    23.01.2024noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Unterhalts- und Sonderreinigung von Liegenschaften in RostockKlüh Cleaning GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum RostockRostock, Deutschland
    13.02.2024noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Gebäudereinigung im Standortbereich HagenowAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundeswehr-Dienstleistungszentrum RostockRostock, Deutschland
    16.07.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Gebäudereinigung von 381 Hausaufgängen und 30 Wohnungen in SchwerinISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +5 weitereWGS - Wohnungsgesellschaft Schwerin mbHSchwerin, Deutschland
    02.01.2025noch 27 Monate02.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Unterhalts- und Glasreinigung in der Ferdinand-von-Schill-KaserneStölting GmbH Reinigung und Service +1 weitereBundeswehr-Dienstleistungszentrum TorgelowTorgelow, Deutschland
    29.05.2024noch 28 Monate31.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landkreis Vorpommern-Rügen

Aktiv seit 2025 · 64 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr64Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 64 seit 2025Spitze KW 8 · 2026 · 10

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
A2Ausbau 2000 Rostock GmbH306.07.2026561 Tsd. €
PSPlückhahn Service GmbH Stralsund203.08.20261,2 Mio. €
DDDähn Dienstleistungs- GmbH230.06.2026685 Tsd. €
BBBeksan Bau GmbH229.06.2026100 Tsd. €
JDJoachim Dulitz Glas- und Leichtmetallbau GmbH229.06.2026365 Tsd. €
AGANDIC GmbH229.06.2026107 Tsd. €
GGGotsch GmbH208.06.2026746 Tsd. €
HOHoffmann208.06.202648 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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