Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung öffentlicher Gebäude

Verbandsgemeinde Montabaur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
8
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Montabaur
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de ↗
Bekanntmachungsnummer
435203-2026
Verfahrensnummer
570d2e3f-51e1-40c9-8bca-ef4a4e6ddb16
CPV-Codes
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000); Gebäudereinigung (90911200); Fensterreinigung (90911300)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt die Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Rahmenreinigung von Gebäuden in acht Losen aus; Kindergärten werden dabei von der Stadt Montabaur beauftragt. Die sieben Lose zur Unterhaltsreinigung umfassen zusammen rund 6,16 Millionen Quadratmeter Reinigungsfläche pro Jahr, für die Glasreinigung sind etwa 9.170 Quadratmeter Glasfläche vorgesehen, die in der Regel zweimal jährlich beidseitig gereinigt wird. Die Leistungen sind für die Region Montabaur in Rheinland-Pfalz bestimmt; Angebote müssen bis zum 30. Juli 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung, - Glas-/ Rahmenreinigung Die ausgeschriebenen Leistungen werden in acht Lose aufgeteilt. Die Bildung der Lose erfolgt unter Berücksichtigung mengenmäßiger, örtlicher sowie fachlicher Gesichtspunkte. Die Kindergärten befinden sich im Eigentum der Stadt und werden durch diese beauftragt. Die übrigen Objekte sind der Verbandsgemeinde zugeordnet. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen der Unterhaltsreinigung (Lose 1 bis 7) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal drei dieser Lose.

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung - Los 1

    Für Los 1 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 3.780 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 735.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Glas-/Rahmenreinigung - Los 8

    Für Los 8 gilt: Die Glasflächen (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) der Objekte beträgt ca. 9.170 m². Die Reinigung der Flächen erfolgt zweimal jährlich in der Regel beidseitig.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhaltsreinigung - Los 2

    Für Los 2 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 5.135 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 995.000 m². Leistungsbeginn abweichend von den anderen Losen.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Unterhaltsreinigung - Los 3

    Für Los 3 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 3.500 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 515.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Unterhaltsreinigung - Los 4

    Für Los 4 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 10.365 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 1.340.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Unterhaltsreinigung - Los 5

    Für Los 5 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 7.135 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 960.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Unterhaltsreinigung - Los 6

    Für Los 6 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 6.930 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 930.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Unterhaltsreinigung - Los 7

    Für Los 7 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 4.800 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 680.000 m².

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
55 %
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
45 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 25.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 661861-2026

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