Reinigungsdienstleistungen an den Standorten Mainz und Bad Ems
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 647.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 451766-2026
- Verfahrensnummer
- 3d6b883c-730e-4446-8e2e-bfc0b258dd8b
- CPV-Codes
- 90911200 · Gebäudereinigung
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) beauftragt Reinigungspersonal für Reinigungsdienstleistungen an seinen Standorten in Mainz und Bad Ems. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 647.000 Euro; die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt und jeweils für 365 Tage vorgesehen. Angebote können bis zum 31. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens wird ein Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung von Reinigungspersonal zur Erbringung von Reinigungsdienstleistungen abgeschlossen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Mainz532.000 EUR
Reinigungsleistungen an den Standorten Mainz und Bad Ems
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bad Ems115.000 EUR
Reinigungsleistungen an den Standorten Mainz und Bad Ems
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Kriterien ohne Loszuordnung
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Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Änderungen und Bieterfragen
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- Externe IT-Unterstützung für Betrieb und Weiterentwicklung der Open-Data-Plattform open.rlp.deUDG Rhein-Main GmbHLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.05.2026noch 19 Monate04.05.2028
- Rahmenvertrag für IT-Personaldienstleistungen in sechs Leistungsbereichenaccellonet GmbH +4 weitereLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland25 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.07.2025noch 22 Monate28.07.2028
- Lieferung, Wartung und Support von Storage-Systemen und Fibre-Channel-KomponentenConverge Technology Solutions Germany GmbH +1 weitereLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland5,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.10.2025noch 25 Monate06.10.2028
- Sensibilisierungsplattform für die Landesverwaltung Rheinland-PfalzRWT Crowe IT Consulting GmbHLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.07.2025noch 34 Monate30.07.2029
- On-Premise-Chat- und Kollaborationsplattform mit Nutzungsrechten, Wartung und SupportDigital Services 42 GmbHLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2026noch 35 Monate01.09.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Subskriptionen für Red Hat JBoss Enterprise Application Platform | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Softwarelizenzen von Broadcom aus dem VMware-Produktportfolio | Vergeben | SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 3,1 Mio. € |
| 01.07.2026 | Reinigungsdienstleistungen an den Standorten Mainz und Bad Ems | Vergeben | B&B & F Gebäudereinigung GmbH +1 weitere | 647 Tsd. € |
| 30.06.2026 | On-Premise-Chat- und Kollaborationsplattform mit Nutzungsrechten, Wartung und Support | Vergeben | DSDigital Services 42 GmbH | 2 Mio. € |
| 02.06.2026 | Beschaffung und Implementierung einer On-Premises Mobile-Device-Management-Lösung | Offen | - | 5 Mio. € |
| 27.05.2026 | Citrix-Lizenzen für 2.500 Nutzer über drei Jahre | Vergeben | CGCANCOM GmbH | 1,1 Mio. € |
| 20.04.2026 | VMware Software-Lizenzen (Broadcom) | Offen | - | - |
| 20.02.2026 | Externe IT-Unterstützung für Betrieb und Weiterentwicklung der Open-Data-Plattform open.rlp.de | Vergeben | URUDG Rhein-Main GmbH | 1 € |
| 30.01.2026 | Entrust Identity Guard: OATH-Hardware-Token und Nutzerlizenzen | Offen | - | 200 Tsd. € |
| 22.01.2026 | Betrieb und Wartung des rlp-Netzes mit Übertragungswegen | Offen | - | 19,8 Mio. € |
| 06.11.2025 | NVIDIA-DGX-B300-KI-Server einschließlich Garantie- und Supportleistungen | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 31.10.2025 | Lizenzen und Unterstützungsleistungen für Omnissa Workspace ONE | Offen | - | 3 Mio. € |
| 23.09.2025 | Beschaffung von KEMP-Load-Balancern mit Wartung, Support, Schulungen und Beratung | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 16.09.2025 | Rahmenvertrag für SuSE Linux Enterprise Subscriptions | Offen | - | 1 Mio. € |
| 20.08.2025 | Beschaffung und Support von Layer-2-Verschlüsselungsgeräten und Multiplexern | Offen | - | 2 Mio. € |
| 07.07.2025 | IT-Personaldienstleistungen für UNIX-Systeme und verwandte Technologien | Offen | - | 64 Mio. € |
| 03.07.2025 | Personaldienstleistungen für Brandschutz, Elektro-, Klima- und Kältetechnik | Offen | - | 1,9 Mio. € |
| 25.06.2025 | IT-Personaldienstleistungen für UNIX-Betrieb und angrenzende Technologien | Offen | - | 64 Mio. € |
| 25.06.2025 | Beschaffung und Inbetriebnahme von Visualisierungssystemen für Polizeibehörden | Vergeben | BSBFE Studio und Medien Systeme GmbH | -1 € |
| 12.06.2025 | Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Hardware und zugehörigen Dienstleistungen | Offen | - | - |
| 02.06.2025 | Lieferung, Wartung und Support von Storage-Systemen und Fibre-Channel-Komponenten | Vergeben | CTConverge Technology Solutions Germany GmbH +1 weitere | 5,3 Mio. € |
| 26.05.2025 | Software-Lizenzen aus dem Broadcom-VMware-Produktportfolio | Offen | - | 3,5 Mio. € |
| 23.05.2025 | Sensibilisierungsplattform für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz | Vergeben | RCRWT Crowe IT Consulting GmbH | 1 € |
| 31.03.2025 | Lizenzen und Unterstützungsleistungen für Omnissa Workspace ONE | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 26.03.2025 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardware und zugehörigen Dienstleistungen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenReinigungsleistungen
88630 Pfullendorf · Offen · Frist 13.10.2026
Die Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beschafft Reinigungsleistungen. Der Auftrag ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet und umfasst ein Los; Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
70 % ähnlichReinigungsdienstleistungen für das Forstamt Hillesheim
Offen · Frist 23.09.2026
Das Forstamt Hillesheim der Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft Reinigungsdienstleistungen für seine Einrichtung. Der Auftrag betrifft eine Leistung in der Region Rheinland-Pfalz; weitere Angaben zum Umfang oder zur Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
70 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung städtischer Gebäude
Lahnstein · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Lahnstein schreibt die Reinigung mehrerer städtischer Objekte in Lahnstein aus. Der Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung mit rund 2,3 Millionen Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit etwa 4.900 Quadratmetern; die Gebäude haben insgesamt eine Grundfläche von circa 14.200 Quadratmetern. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
68 % ähnlichGebäudereinigung für die Stadt Boppard — Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Boppard · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Boppard schreibt Gebäudereinigungsleistungen für mehrere städtische Objekte mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
66 % ähnlichGlas- und Rahmenreinigung für Liegenschaften des Landesamtes für Zentrale Dienste
Offen · Frist 04.11.2026
Das Landesamt für Zentrale Dienste beauftragt die Glas- und Rahmenreinigung an seinen Liegenschaften. Die Reinigung umfasst Fenster und Rahmenflächen im Innen- und Außenbereich und ist nach den geltenden Regeln und gesetzlichen Vorschriften der Gebäudereinigung durchzuführen. Eine Region, ein Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 4. November 2026 um 9:00 Uhr.
65 % ähnlichJahresvertragsarbeiten in Lahnstein
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Lahnstein beschafft Jahresvertragsarbeiten. Der genaue Leistungsumfang und die Größenordnung sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Leistungsort liegt in Lahnstein beziehungsweise der Region Koblenz-Mittelrhein.
65 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung in kommunalen Gebäuden
Erzhausen · Offen · Frist 23.09.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen beschafft Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für verschiedene kommunale Gebäude in Erzhausen, Hessen (Region DE711). Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 616.760 Euro. Angebote können bis zum 23. September 2026, 7:20 Uhr, eingereicht werden; neben dem Preis werden unter anderem Reinigungskonzept, Qualitätssicherung, Personalvertretung sowie Nachhaltigkeit bewertet.
64 % ähnlichReinigungsdienstleistungen für zwei Objekte in Regensburg
Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Regensburg beschafft Reinigungsdienstleistungen für zwei Objekte im Stadtgebiet Regensburg. Angaben zu Art und Umfang der Reinigungsarbeiten sowie zum Vertragszeitraum sind nicht enthalten. Die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 21. September 2026.
62 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung für Liegenschaften in Regensburg
Regensburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg beschafft Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für sein Hauptgebäude, eine Außenstelle und die Flussmeisterstelle in Regensburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 292.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
61 % ähnlichBaureinigungsarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Der Magistrat der Stadt Lorsch beschafft Baureinigungsarbeiten. Die Ausschreibung ist der Region Hessen zugeordnet; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichReinigungsleistungen für die Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt (Dosse)
Neuruppin · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beauftragt Reinigungsleistungen für den Schulkomplex der Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt (Dosse). Die Ausschreibung umfasst drei Lose für Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr. Der Angebotspreis wird mit 60 Prozent und die Leistung mit 40 Prozent bewertet.
60 % ähnlichGebäudereinigung: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung
Dettenheim · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Dettenheim vergibt Reinigungsleistungen für ihre Gebäude in den Ortsteilen Liedolsheim und Rußheim. Beschafft werden in zwei Losen die laufende Unterhalts- und zusätzliche Grundreinigung sowie die Reinigung von Glasflächen und Rahmen. Die Grundreinigung in Schulen, Kindergärten und Sporthallen ist während der Sommerferien durchzuführen; der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027. Angebote können bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichUnterhaltsreinigung und Lieferung von Verbrauchsmaterial für Verwaltungsgebäude
Marburg · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf schreibt Unterhaltsreinigungsleistungen einschließlich der Lieferung von Verbrauchsmaterial aus. Ziel sind die dauerhafte Sauberkeit, Hygiene, Optik und Werterhaltung der gereinigten Flächen in Verwaltungsgebäuden im Raum Marburg-Biedenkopf (Region DE724). Angebote können bis zum 22. September 2026 um 09:15 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preisgünstigste Angebot.
60 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung von fünf Gemeinschaftsunterkünften in München
München · Offen · Frist 24.09.2026
Die Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, beauftragt die Unterhalts- und Glasreinigung von fünf Gemeinschaftsunterkünften. Die Leistungen betreffen Standorte in der Centa-Hafenbrädl-Straße, Neuherbergstraße, Landshamer Straße, Kronstadter Straße und Triebstraße in München. Die Ausschreibung ist in fünf Lose aufgeteilt; Angebote können bis zum 24. September 2026, 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit, eingereicht werden.
59 % ähnlichReinigungsleistungen für Grundschule und Sporthalle Ludwig Bechstein in Arnstadt
Arnstadt · Offen · Frist 15.10.2026
Das Landratsamt Ilm-Kreis beschafft Reinigungsleistungen für die Staatliche Grundschule Ludwig Bechstein und die zugehörige Sporthalle in Arnstadt. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung sowie die Glasreinigung und ist in drei Lose aufgeteilt. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichUnterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung an sechs Standorten in Hessen
Erfurt · Offen · Frist 12.10.2026
Die IKK classic beschafft Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für ihre Standorte in Frankfurt am Main, Bensheim, Darmstadt, Kassel, Marburg und Dillenburg. Die Ausschreibung umfasst 12 Lose; in Dillenburg ist zusätzlich eine bedarfsweise Vertretung für die Unterhaltsreinigung vorgesehen. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für ein Verwaltungsgebäude
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH beschafft Reinigungsleistungen für ihr Verwaltungsgebäude in Lutherstadt Wittenberg. Der Leistungsumfang umfasst Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für etwa 2.660 m². Die Ausführung ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 11:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
59 % ähnlichUnterhaltsreinigung für zwei Dienstgebäude in Augsburg
Offen · Frist 29.09.2026
Die Landesbaudirektion Bayern beschafft Unterhaltsreinigungsleistungen für zwei Dienstgebäude in Augsburg. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichGebäudereinigungsleistungen für Schulen in Frankfurt am Main
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für die Schulen der Stadt. Angebote können bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden; Angaben zum Auftragswert und zum genauen Leistungsumfang liegen nicht vor.
58 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Rathaus und Gewandhaus in Zeitz
Zeitz · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Zeitz beauftragt Reinigungsleistungen für das Rathaus am Altmarkt 1 und das Gewandhaus am Altmarkt 16 in 06712 Zeitz. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung, die Grundreinigung sowie die Glasreinigung und ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Leistungen sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 erbracht werden; Angebote können bis zum 7. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: B & F Gebäudereinigung GmbH, Aksu Service GmbH
Zuschlagswert: 647.000 EUR · Vertragsschluss: 07.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
259 vergleichbare Verfahren, davon 141 mit erfasstem Zuschlag · 228 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 453.437,61 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 21 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Gies Dienstleistungen GmbH · Stadtallendorf
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WSR Services GmbH · Bonn
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SSG Saar Service GmbH · Saarbrücken
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wackler Service Group GmbH & Co. KG · Chemnitz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hentrich GmbH · Stadtallendorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Weiss Dienstleistungen GmbH · Puchheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rudolf Weber SE
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
S&M Services GmbH · Essen-Kettwig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
A.R.O. Gebäudedienste GmbH · Mannheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Rheinland-Pfalz, nach Vertragsende sortiert.
- Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung für das Max-Planck-Institut
Max-Planck-Institut für Polymerforschung · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: Gies Dienstleistungen GmbH
Vertragsschluss: 27.05.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für die Unterhaltsreinigung von Unternehmensliegenschaften
Mainzer Netze GmbH · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH
Vertragsschluss: 23.06.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung an Bundeswehrstandorten in Merzig, St. Wendel und Germersheim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken · Zweibrücken
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2028
Auftragnehmer: Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG +1 weitere
Vertragsschluss: 10.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhalts- und Raumreinigung in Lagern und auf einem Truppenübungsplatz in Baumholder
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein · Idar-Oberstein
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2028
Auftragnehmer: Hentrich GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhaltsreinigung ohne Fenster in der Kurmainz-Kaserne
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein · Idar-Oberstein
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2029
Auftragnehmer: Clean Excellence GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäude-, Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung städtischer Gebäude
Stadtverwaltung Schifferstadt · Schifferstadt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2029
Auftragnehmer: A.R.O. Gebäudedienste GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2026
Zuschlagswert: 278.349,83 EUR
- Gebäudereinigung ohne Fenster für neun Bundeswehrliegenschaften in Koblenz
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 18.03.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhalts- und Fensterreinigung am NATO-Flugplatz Büchel und in Cochem-Brauheck
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen · Mayen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.06.2029
Auftragnehmer: Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 31.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
55118 · Mainz
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-605038 erfasste Verfahren, davon 15 vergeben. 34 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de00496131162234
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:42 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 01.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:08 (Europe/Berlin)
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