Übernahme, Transport und Verwertung von Bio- und Grünabfällen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.08.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
594137-2026
Verfahrensnummer
af0fb35f-1342-495a-8b88-a9cfe3ebd9e8

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Kurzbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beschafft die Übernahme von Bio- und Grünabfällen aus der kommunalen Sammlung sowie bei Bedarf deren Transport zu einer oder mehreren Verwertungsanlagen. Anschließend sollen die Abfälle verwertet werden. Die Leistung betrifft den Ennepe-Ruhr-Kreis und hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

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Leistungsbeschreibung

Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis

    Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis

Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".
100 %

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