Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus Stormarn und Herzogtum Lauenburg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 687662-2026
- Verfahrensnummer
- 4ada40b4-081d-48aa-b651-11f65652c57f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein sucht ein Unternehmen für die Übernahme, gegebenenfalls den Transport und die Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Ab dem 1. Januar 2028 geht es um eine Restmenge von rund 28.000 Megagramm (Tonnen) pro Jahr; weitere 27.000 Tonnen jährlich werden durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck verwertet. Der bestehende Vertrag endet am 31. Dezember 2027; eine Laufzeit des neuen Auftrags ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete seiner Verbandsmitglieder, der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Zweckverband schreibt die Übernahme, gegebenenfalls den Transport sowie die Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung der AWSH aus (ca. 28.000 Mg/a, siehe Pos. 5.1 dieser Bekanntmachung).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Der bestehende Vertrag über die Verwertung von Bioabfällen endet zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 steht im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) eine jährliche Verwertungskapazität von 27.000 Mg zur Verfügung. Die derzeit aus der Biotonnensammlung anfallende Bioabfallmenge beträgt rund 55.000 Mg pro Jahr. Nach Abzug der durch die EBL abzudeckenden Menge verbleibt eine auszuschreibende Restmenge von rund 28.000 Mg pro Jahr. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Übernahme, gegebenenfalls der Transport sowie die Verwertung dieser Restmenge von ca. 28.000 Mg Bioabfall pro Jahr. Für die Leistungsjahre 2028 und 2029 ist eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung und anschließender stofflicher Nutzung (Kaskadenprinzip) noch nicht zwingend vorgeschrieben (Übergangsregelung). Übernahme und Transport Der Auftragnehmer hat in jedem Fall die Übernahme der vertragsgegenständlichen Bioabfälle an einer Übernahmestelle sicherzustellen. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten: - Es besteht die Möglichkeit, dass der gegenständliche Bioabfall von der AWSH oder deren beauftragten Dritten an einer vom Auftragnehmer zu betreibenden Übernahmestelle angeliefert wird. - Es besteht die Möglichkeit, dass der gegenständliche Bioabfall von dem Auftragnehmer oder einem beauftragten Dritten an der Übernahmestelle der AWSH (Umschlag Lanken) abgeholt wird. Für den Transport der Mengen sind je nach Ausgestaltung der Logistik durch den Auftragnehmer zudem weitere Transporte durch den Auftragnehmer denkbar: Abhängig von dem vom Bieter angebotenen Logistikkonzept kann der Transport von der Übernahmestelle der AWSH in Lanken zur bzw. zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers optional durch einen von der AWSH beauftragten Dritten durchgeführt werden.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Übernahme, ggf. Transport und Verwertung von Bioabfall aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
- Die Ermittlung erfolgt unter Berücksichtigung von: - angebotenen Entgelten - angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln - Malus 1: für die Entfernung vom Sammelgebiet zur Übernahmestelle des Bieters - Malus 2: für die Nutzung der Übernahmestelle der AWSH - Malus 3: für die Durchführung des Transports von der Übernahmestelle zu der/den Verwertungsanlagen. über die gesamte Vertragslaufzeit. Auf dieser Basis wird unter Beachtung der Regelungen ein Barwert ermittelt, welcher entscheidend für die Punktvergabe ist. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mengengerüste. Der Bewertungszeitraum entspricht dem Leistungszeitraum. Die Grundlaufzeit von 10 Jahren wird mit 100 % in der Angebotsauswertung gewichtet. Danach wird der Zeitraum für die erste Vertragsverlängerungsoption mit 50 % und für die zweite mit 25 % gewichtet. Zur Bewertung der Entgelte über die gesamte Vertragslaufzeit, werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Mali wird auf Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen. Zum Zwecke des Vergleichs der jeweils über die Auswertungszeit ermittelten (angebotenen) Entgelte und Mali wird jeweils ein Barwert ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 3,0 % p.a. angesetzt. Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist, als ein früherer Anfall. Die Barwertierung erfolgt auf den 01.01.2028 (Leistungsbeginn).
- 800 %
- Bewertet wird die vom Bieter unter Ziffer 5.2 seines Angebotsformulars zugesicherte Energieeffizienz der Verwertungsanlage(n). Die angebotene Energieeffizienz ist spätestens ab dem 01.01.2030 dauerhaft einzuhalten und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Für die Jahre 2028 und 2029 wird ein Übergangszeitraum eingeräumt. Die Vergabe der Punkte erfolgt linear zwischen der Bewertungsuntergrenze 150 kWh/Mg (0 Punkte) und der Bewertungsobergrenze 350 kWh/Mg (100 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert. Werte oberhalb von 350 kWh/Mg werden mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten bewertet.
- 100 %
- Die Bieter, die für den Energiebezug einen Emissionsfaktor der für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger < XX g CO2e/MJ im Durchschnitt eines Kalenderjahres zusichern, erhalten 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Emissionsfaktoren gemäß dargestellter Tabelle unter Ziffer 4.2 (Kriterium 2.2) des Leitfadens. Werden mehrere Energieträger eingesetzt, ist ein mengenmäßig gewichteter Durchschnittswert über sämtliche für den Anlagenbetrieb eingesetzten Energieträger zu bilden. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter unter Ziffer 5.3 des Angebotsformulars sein Energiekonzept kurz zu erläutern. Die Erläuterung soll insbesondere Angaben zu den eingesetzten Energieträgern, deren Herkunft sowie zur Deckung des Strom- und Energiebedarfs der Anlage enthalten. Die Erläuterung dient der Vergabestelle zur Prüfung der Plausibilität. Der Bieter hat die Einhaltung des angegebenen Emissionsfaktors durch geeignete Unterlagen während des Leistungszeitraums nachvollziehbar darzustellen. Die im Angebot gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. Für die Jahre 2028 und 2029 gilt ein Übergangszeitraum. Die im Angebot zugesagte Ausgestaltung des Energiebezugs und der daraus resultierende Emissionsfaktor sind spätestens ab dem 01.01.2030 vollständig einzuhalten und während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
- 70 %
- Die Bieter, die eine Verwertung in einem Verfahren mit energetischer Nutzung bereits ab 01.01.2028 (ohne Nutzung Übergangsregelung), erhalten 30 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Um ein Verfahren mit energetischer Nutzung handelt es sich, wenn die Energieeffizienz im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 150 kWh/ beträgt. Zum Nachweis wird auf die Anforderung gemäß Leistungsbeschreibung verwiesen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 813 KB | |
| Formular | 1 MB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 886 KB | |
| Sonstiges | 5,3 MB | |
| Sonstiges | 223 KB | |
| Vertragsbedingungen | 310 KB | |
| Sonstiges | 365 KB | |
| Formular | 200 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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