Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.10.2025
Bekanntmachungsnummer
674233-2025
Verfahrensnummer
debacbb1-5746-46b8-88e7-e5682a0f0440
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

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Kurzbeschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beauftragen die Vorbehandlung und Vorsortierung gemischter Gewerbe-, Bau- und Abbruchabfälle aus dem Stadtgebiet Duisburg. Die Abfälle werden werktags von Montag bis Freitag durch den Auftraggeber in verschiedenen Containern und Fahrzeugen angeliefert, nach der Sortierung zur späteren Abholung bereitgestellt und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 bearbeitet; eine einseitige Verlängerung um zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2027 ist vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen. Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorbehandlungsanlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen. Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen. Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Freitag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) für die AG zu berücksichtigen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2025-0688: Vorsortierung von Gewerbeabfällen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

    Anlieferung der gewerblichen Abfälle: Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Preßcontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert. Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3). Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Täglich können eine oder mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso bestehen Zeiträume in denen tagelang keine Anlieferung erfolgt. Die AN muss über eine Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt. Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen. Die Anlieferungen zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten: Montag - Freitag: 07.00 - 16.00 Uhr Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen. Auf der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Anmerkung: Im Störfall (z.B. temporärer Annahmestopp der Anlage / Übergabestelle) ist die AG umgehend zu informieren. Bei geplanten/vorhersehbaren Schließungen der Anlage / Übergabestelle ist die AG seitens der AN frühzeitig (mind. 2 Wochen zuvor) zu informieren. Zwischen der AN und der AG sind dann entsprechende Vorkehrungen für den Schließungszeitraum zu treffen. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle, - Wiegeschein-Nr. - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr., - Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Anfallstelle), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen. Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt. Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen. Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar: - AVV 150106 - gemischte Verpackungen: ca. 4.000 t - AVV 170904 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen: ca. 5.300 t Die vorgenannten Mengenangaben gelten auch für den optionierten Leistungszeitraum (01.01.2027 - 31.12.2027). Die Mengenangaben, incl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.

    Frist: 13.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 91404-2026
Vergleichbare Verfahren252vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag150 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 17 Vergaben

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Titel
Abholung, Transport und Verwertung oder Entsorgung gefährlicher AbfälleWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland10.10.2025 -
Verwertung biologisch abbaubarer Grün- und Gartenabfälle in DuisburgWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland10.10.2025 -
Vermarktung und Verwertung von Altpapier aus DuisburgWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland21.10.2025 -
Übernahme und Verwertung gemischter Bau-, Abbruch- und VerpackungsabfälleGELSENDIENSTEGelsenkirchen, Deutschland08.09.2026 -
Bereitstellung von Leiharbeitnehmern für die Abfallwirtschaft 2026Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland12.12.2025 -
Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Haushalten und KleingewerbeStadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale VergabeOberhausen, Deutschland10.09.2026 -
Verwertung und Vermarktung von MetallschrottWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland25.08.2026 -
Übernahme, Transport und Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher AbfälleBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland17.11.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
WUWeisgerber Umweltservice GmbHWächtersbach3031.08.20260,01 €steigend
BUBecker Umweltdienste GmbHChemnitz3001.07.202620,2 Mio. €steigend
PEPersch Entsorgung Verwertung und Transporte GmbH & Co. KGKnetzgau-Westheim3018.05.20261 Mio. €steigend
RPrapid personal-leasing GmbHDuisburg2218.12.2025942 Tsd. €stabil
RDRandstad DuisburgDuisburg2218.12.2025942 Tsd. €stabil
ABAVG Baustoffe Duisburg GmbHDuisburg2210.10.20251,4 Mio. €steigend
HGHillebrandt GmbHGreven2221.07.2025707 Tsd. €fallend
LWLorenz Wittmann GmbHGeisenhausen2211.02.2025400 Tsd. €fallend
RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGLünen2110.07.2026362 Tsd. €steigend
RGREMONDIS GmbHMannheim2010.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (74) · Bayern (33) · Hessen (21) · Hamburg (21) · Rheinland-Pfalz (19) · Baden-Württemberg (18)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Vermarktung und Verwertung von Altpapier aus DuisburgBongaerts Recycling +1 weitereWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    4,5 Mio. €
    18.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verwertung biologisch abbaubarer Grün- und Gartenabfälle in DuisburgFranz-Josef-Kipp GmbH Co. KGWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    1,6 Mio. €
    05.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Reinigung von rund 3.412 Biotonnen mit etwa 35.667 Reinigungen pro JahrSammies Reinigungs-Service GmbHStadt BocholtBocholt, Deutschland
    250 Tsd. €
    09.01.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    116 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Transport und Entsorgung von Rechen-, Sandfang- und KanalsandgutREMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KGStadt IbbenbürenIbbenbüren, Deutschland
    17.03.2025noch 6 Monate31.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung gefährlicher Abfälle aus RaumschießanlagenEST Energetics GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    58 Tsd. €
    09.07.2025noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Aktiv seit 2024 · 57 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr21Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 57 seit 2024Spitze KW 32 · 2026 · 4

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
HGHAKO GmbH209.09.2026577 Tsd. €
FGFrissen GmbH214.07.2026287 Tsd. €
ZGZÖLLER-KIPPER GmbH213.05.2026388 Tsd. €
RPrapid personal-leasing GmbH218.12.2025942 Tsd. €
RDRandstad Duisburg218.12.2025942 Tsd. €
SUSchmidt Umweltservice GmbH212.12.2025547 Tsd. €
ABAVG Baustoffe Duisburg GmbH210.10.20251,4 Mio. €
HGHillebrandt GmbH221.07.2025707 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    547 Tsd. €
    12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verwertung von Altholz der Kategorien AIII und AIVAVG Baustoffe Goch GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    8 Tsd. €
    18.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Vermarktung und Verwertung von Altpapier aus DuisburgBongaerts Recycling +1 weitereWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    4,5 Mio. €
    18.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verwertung biologisch abbaubarer Grün- und Gartenabfälle in DuisburgFranz-Josef-Kipp GmbH Co. KGWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    1,6 Mio. €
    05.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ökologische Baubegleitung für den Zukunftsgarten Duisburg zur Internationalen Gartenausstellung 2027Terra Consulting GmbH +2 weitereWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    08.07.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ersatzteile und Reparaturleistungen für Stihl-Kettensägen und GartengeräteBrinkert GmbH & Co. KGWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    210 Tsd. €
    19.03.2025noch 6 Monate19.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von 192 Halbunterflur-Abfallsammelbehältern und EinbaurahmenHillebrandt GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    21.07.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Vollunterflur-Abfallsammelbehältern und ZubehörHillebrandt GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    707 Tsd. €
    12.06.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Original-Ersatzteile für Schell-Maschinen und ReparaturdienstleistungenSchell GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    370 Tsd. €
    10.09.2025noch 12 Monate10.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mercedes-Benz-Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für zwei JahreMercedes-Benz AG / Verbund WestWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland
    585 Tsd. €
    11.12.2025noch 15 Monate11.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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