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Technischer Service und Instandhaltung für zwei Nikon-Belichtungsmaschinen

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.10.2026
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Maschinen (50530000)
Bekanntmachungsnummer
697832-2026
Verfahrensnummer
42344675-b9f8-407f-8ffc-4920e8c88960

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die IHP GmbH – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik in Frankfurt (Oder) beschafft technischen Service- und Instandhaltungs-Support für zwei Nikon-Belichtungsmaschinen. Der Leistungsumfang umfasst vorbeugende Wartung sowie Unterstützung bei Störungen, Diagnose und Reparaturen, damit die Maschinen ordnungsgemäß und spezifikationsgerecht funktionieren. Die Leistungen sind für den Zeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2029 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Erbringung von technischem Service- und Instandhaltungs-Support für die nachfolgend aufgeführten Nikon-Belichtungsmaschinen einschließlich der zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer spezifikationsgerechten Funktion erforderlichen Wartungs-, Diagnose-, Reparatur- und Supportleistungen: - NIKON NSR SF150, Seriennummer 2420019 - NIKON NSR S210D, Seriennummer 8834006 Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2029. Ziel der Leistungen ist die Sicherstellung des ordnungsgemäßen und spezifikationsgerechten Betriebs der vorgenannten Belichtungsmaschinen sowie die Erhaltung ihrer bestimmungsgemäßen Maschinenperformance.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Service-Support-Vertrag für NIKON-Belichtungsmaschinen

    Der Auftrag umfasst den technischen Service- und Instandhaltungs-Support für die unter Ziffer 1 genannten Belichtungsmaschinen während des gesamten Leistungszeitraums. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die planmäßige vorbeugende Instandhaltung (Preventive Maintenance / PM), - die technische Unterstützung bei Störungen, Fehlern und Maschinenausfällen, - die erforderliche Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung, - die zur Wiederherstellung der spezifikationsgerechten Maschinenfunktion erforderlichen Service- und Reparaturleistungen, - die Beschaffung erforderlicher Ersatz- und Verschleißteile nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber sowie - die technische Dokumentation der erbrachten Serviceleistungen.

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Vergabeunterlagen

14 Dateien laut Portal · Stand 09.10.2026
CSX 32 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU.pdfAnschreiben13 KB
CSX 51 - Angebotsdeckblatt.pdfSonstiges12 KB
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docxFormular19 KB
Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe.pdfSonstiges206 KB
IHP_Lieferanten-, Kundenauskunft.docxSonstiges43 KB
Leistungsbeschreibung_IHP-2026-054 (1).pdfLVLeistungsverzeichnis371 KB
Leistungsbeschreibung_IHP-2026-054.pdfLVLeistungsverzeichnis371 KB
Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdfSonstiges223 KB
03_4 Eigenerklaerung_ILO.pdfFormular257 KB
4.5 Erklaerung Frauenfoerderverordnung (Stand 12.2018).pdfFormular74 KB
04_01 EKB-2024.pdfSonstiges128 KB
04_02 Bewerbungsbedingungen_Land BB_vol06 .pdfAnschreiben26 KB
04_03 ZVB-Bbg_vol08 .pdfSonstiges26 KB
5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG_barrierefrei (Stand 12.2025).pdfSonstiges75 KB

Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXSTYYDDYRWVU197

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