Tank- und Servicekarten für etwa 120 Dienstfahrzeuge
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, ZentraleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.10.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 658284-2024
- Verfahrensnummer
- 26364383-7417-4c08-a35a-d1a46254f671
- CPV-Codes
- 30163100 · Tankstellenkreditkarten; 63712600 · Betankung von Fahrzeugen
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Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale in Dresden, beschafft Tank- und Servicekarten für etwa 120 Dienstfahrzeuge. Der Leistungsort liegt in der Region Dresden (NUTS-Code DED21). Weitere Angaben zum Auftragswert oder zum Zeitrahmen sind nicht enthalten; den Zuschlag bestimmt ausschließlich der Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung Tank- und Servicekarten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung Tank- und Servicekarten
Bereitstellen von Tank- und Servicekarten für ca. 120 Dienstfahrzeuge des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beschaffung Tank- und Servicekarten
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| PLPolizeiverwaltungsamt Logistikzentrum | Markkleeberg | 16 | 18.06.2026 |
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33 % ähnlichAbschlepp-, Bergungs- und Verwahrleistungen für Kraftfahrzeuge im Polizeiauftrag
Dortmund · Offen · Frist 09.10.2026
Das Polizeipräsidium Dortmund, Zentrale Vergabestelle, beschafft Leistungen zum Abschleppen, zur Sicherstellung und gegebenenfalls zur vorherigen Bergung von Kraftfahrzeugen nach Verkehrsunfällen oder bei Parkbehinderungen. Die Ausschreibung umfasst 17 Gebietslose in Dortmund sowie auf verschiedenen Autobahnabschnitten der umliegenden Regionen; 2025 wurden insgesamt 865 Schleppvorgänge und 848 Verwahrfälle verzeichnet. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 3.502.221,96 Euro, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
33 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden in Zerbst 2026/2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft Bauleistungen zur Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Zerbst. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 20.000 m² Deckenerneuerung an 10 bis 15 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden. Die Leistungen beziehen sich auf den Zeitraum 2026/2027, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 12:00 Uhr.
31 % ähnlichLieferung von Kleineisen für den öffentlichen Verkehr
01129 Dresden · Offen · Frist 06.10.2026
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG in Dresden beschafft Kleineisen. Der genaue Lieferumfang und die Größenordnung sind nicht näher angegeben. Die Leistung ist der Region Dresden beziehungsweise dem NUTS-Gebiet DED zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
31 % ähnlichElektrischer Schubmaststapler für ein Bohrkernarchiv
Offen · Frist 15.10.2026
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschafft einen elektrischen Schubmaststapler für das neue Bohrkernarchiv in Freiberg. Der Leistungsort liegt in der Region Dresden (NUTS-Code DED). Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
31 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden
Offen · Frist 23.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Dessau-Roßlau. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 10.000 m² Deckenerneuerung an rund 8 bis 10 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen. Die Leistungen sollen im Zeitraum 2026/2027 erbracht werden; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden.
31 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 27.01.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
267 vergleichbare Verfahren, davon 203 mit erfasstem Zuschlag · 259 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 564.165,84 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 55 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG · Ratingen
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ausbau Mügeln GmbH · Mügeln
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Plastimat GmbH · Oranienburg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mercedes-Benz AG · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG · Niederau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sachsengarage GmbH · Dresden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Auto-Schreyer GmbH & Co.KG · Dürrröhrsdorf-Dittersbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG · Kleinostheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG · Schkeuditz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Logistische Unterstützung für Rast- und Sammelräume bei Truppenverlegungen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Rheinmetall Project Solutions GmbH
Vertragsschluss: 17.12.2024
Geschätzter Wert: 218.487.394,96 EUR
- Tankkartensystem für den städtischen Fuhrpark der Landeshauptstadt Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle · Erfurt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Couche-Tard Deutschland GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 03.03.2025
Zuschlagswert: 2.500.000 EUR
- Bargeldloser Kraftstoffbezug über ein landesweites Tankkartensystem
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen · Schwerin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG
Vertragsschluss: 29.11.2024
Zuschlagswert: 3.366 EUR
- Kraftstoffe, Flüssigkeiten und Fahrzeugreinigungsdienste per Tankkarte
Finančné riaditeľstvo Slovenskej republiky · Banská Bystrica
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.09.2029
Auftragnehmer: SLOVNAFT, a.s.
Vertragsschluss: 19.09.2025
Zuschlagswert: 5.385.061,79 EUR
- Tankkarten und Kraftstoffversorgung für etwa 65 Feuerwehrfahrzeuge
Stadt Moers · Moers
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: Aral AG Aral Card Service
Vertragsschluss: 22.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag über die Bereitstellung von etwa 300 Flotten-Tankkarten
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: Union Tank Eckstein GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 10.11.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Batterieelektrische Solobusse und Ladeinfrastruktur für Lampertheim und Mannheim/Neckarau
V-Bus GmbH · Lampertheim
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.06.2035
Auftragnehmer: Daimler Buses GmbH
Vertragsschluss: 02.06.2025
Zuschlagswert: 19.625.158 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
01099 · Dresden
vergabe-fbl@lasuv.sachsen.de0009 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe@lasuv.sachsen.de+49 35181390
Kontakt laut Bekanntmachung
rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de+49 35181391313
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
vergabekammer@lds.sachsen.de03419773800
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:42 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 29.10.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 02:18 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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