Tankkartensystem für den städtischen Fuhrpark der Landeshauptstadt Erfurt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.12.2024, 11:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.11.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Tankstellenkreditkarten (30163100)
  • Betankung von Fahrzeugen (63712600)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
702910-2024
Verfahrensnummer
2b28c11f-634d-49f7-8bf1-a82c89567b83

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Erfurt beschafft eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung von etwa 540 Tankkarten zur Betankung ihrer Fahrzeuge und Kleingeräte an öffentlichen Tankstellen. Der geschätzte Jahresverbrauch umfasst rund 270.000 Liter Diesel, 67.000 Liter Super beziehungsweise Super E10, 2.000 Liter Autogas (LPG) sowie 500 kW. Die Vereinbarung läuft vom 1. April 2025 bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zur Höchstabnahmemenge von 1.500.000 Litern Kraftstoff.

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Leistungsbeschreibung

Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt. Als Kalkulationsgrundlage wurden die Gesamtmengen des Kraftstoffverbrauchs aller in Anspruch genommen Kraftstoffarten des Jahres 2023 ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung der Fahrzeuge an öffentlichen Tankstellen. Diese Mengen sind nicht verbindlich, sie können für die Laufzeit des Vertrages unter- bzw. überschritten werden. Geschätzter Jahresverbrauch (gemessen am Gesamtverbrauch aus dem Jahr 2023): - 270.000 Liter Diesel gem. EN 590 - 67.000 Liter Super/Super E 10 gem. EN 228/ E DIN 51 626-1 - 2.000 Liter Autogas (LPG) gem. EN 589 - 500 kW Die Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung der Tankkarten im Vertragszeitraum vom 01.04.2025 - 31.12.2028 - sie endet mit Ablauf dieser Zeit bzw. ab Erreichen der Rahmenvertragsobergrenze i. H. v. 1.500.000 Litern Kraftstoff (Höchstabnahmemenge).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Betankung des städtischen Fuhrparks - Tankkartensystem für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung Erfurt

    - Bereitstellung der ca. 540 Tankkarten

    Frist: 17.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" - Bestandteil der Vergabeunterlage) bzw. Selbstreinigung gem. § 125 GWB: 1. Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 2. Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 3. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB - 4. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB - 5. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 6. Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 7. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - 8. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 9. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 10. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 11. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 12. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 13. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 14. Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 15. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 16. Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 17. schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB 18. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs): Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - 19. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - 20. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - 21. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - 22.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB - Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

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LOT-0000 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Betankung des städtischen Fuhrparks - Tankkartensystem für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung Erfurt

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Die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" - Bestandteil der Vergabeunterlage) bzw. Selbstreinigung gem. § 125 GWB: 1. Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 2. Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 3. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB - 4. Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB - 5. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 6. Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB - 7. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - 8. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 9. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB - 10. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 11. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 12. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - 13. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 14. Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 15. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 16. Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - 17. schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB 18. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs): Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - 19. Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - 20. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - 21. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - 22.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB - Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 213141-2025

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