Batterieelektrische Solobusse und Ladeinfrastruktur für Lampertheim und Mannheim/Neckarau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
V-Bus GmbH
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.11.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Ladegeräte (31158000)
  • Aufladegeräte (31681500)
  • Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen (34120000)
  • Busse (34121000)
  • Busse für den öffentlichen Verkehr (34121100)
  • Niederflurbusse (34121400)
  • Installation von elektrischen Leitungen (45310000)
  • Betankung von Fahrzeugen (63712600)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
700768-2024
Verfahrensnummer
fb9efcb1-bf29-47a1-bf91-9a5b5716a4b8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die V-Bus GmbH beschafft als Generalunternehmerleistung bis zu 30 niederflurige Solobusse mit batterieelektrischem Antrieb, davon mindestens 20 Fahrzeuge verbindlich, einschließlich Ersatzteilversorgung. Zusätzlich sollen in Lampertheim acht Ladegeräte mit jeweils zwei Ladepunkten errichtet werden; acht weitere Ladegeräte mit jeweils zwei Ladepunkten in Mannheim/Neckarau sind optional und von einer Förderungsbewilligung abhängig. Die Busse sollen im Raum Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt werden; die Teilnahmefrist endet am 20. November 2024 um 11:00 Uhr, und die Ersatzteilversorgung ist für zehn Jahre nach Abnahme des letzten Fahrzeugs vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von bis zu 30 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb (Rahmenvertrag) sowie die Errichtung 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim und optional von weiteren 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mann-heim/Neckarau. Die Lieferung der Solobusse und die Errichtung der LIS am Standort Lampertheim (und optional in Neckarau) wird an einen Generalunternehmer vergeben. Die V-Bus hat zur Realisierung dieser Maßnahmen Fördergelder für die Beschaffung von 20 Solobussen sowie die Errichtung von 16 X LIS auf dem Betriebshof in Lampertheim beantragt. Dabei handelt es sich um die Mittel zur „Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, unter der Leitung des Projektträgers „Forschungszentrum Jülich GmbH“. Der Abruf von 20 Solobussen wird vorliegend als garantierte Mindestabnahmemenge festgelegt. Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag über die Fahrzeuglieferung beinhalten aber auch darüber hinausgehende optionale Fahrzeuge, da zukünftig durch Leistungsmehrung zusätzliche Fahrzeuge notwendig werden könnten. Für die über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Fahrzeuge besteht keine Abnahmeverpflichtung der V-Bus. Es ist der V-Bus viel-mehr freigestellt, die optionalen Fahrzeuge bis zum Erreichen der definierten Obergrenze ab-zurufen. Der Abruf hängt insbesondere davon ab, ob der V-Bus rechtzeitig entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. eine anderweitige Förderung bewilligt wird. Neben der Lieferung der Fahrzeuge soll auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenliefervertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nach der Abnahme des letzten Fahrzeugs abgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren. Geplant ist außerdem die Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten an dem Standort in Lampertheim, Hessen. Die benötigten Flächen sind vorhanden und eine Machbarkeit zur Elektrifizierung ist nachgewiesen. Zur Realisierung der gleichen Maßnahme (= Beschaffung und Aufbau von 8 Ladegeräten mit je 2 Ladepunkten) am Standort Neckarau/Mannheim, Baden-Württemberg wurden Fördergelder nach dem Förderprogramm 2024 - 2028 des Landes Baden-Württemberg für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen nach dem LGVFG beantragt. Das Vorhaben wurde in das o.g. Förderprogramm aufgenommen. Ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beantragt. Daher wird die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim optional ausgeschrieben. Die Beauftragung hängt insbesondere davon ab, ob die beantragte Förderung tatsächlich bewilligt wird. Die V-Bus geht jedoch davon aus, dass die LIS für den Standort Neckarau/Mannheim ebenfalls beauftragt wird.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generalunternehmer-Vergabe Fahrzeuge + LIS: o Max. 30 Solobusse in Niederflurbauweise mit batterieelektri-schem Antrieb o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mannheim/Neckarau (optional)

    Zur initialen Elektrifizierung von V-Bus sollen batterieelektrische Busse inkl. LIS beschafft werden. Die Fahrzeuge kommen in den Innenstadtbereichen von Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen zum Einsatz. Somit unterstützen sie die Ziele der Städte Mannheim und Hei-delberg, die beide Teilnehmer der EU-Mission "100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030" sind. Dabei sollen sowohl Fahrzeuge (Solobusse, Midibusse) als auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur (LIS) für den Standort Lampertheim und optional für den Standort Neckarau/Mannheim beschafft und in den Linienbetrieb überführt werden. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist allein die Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von bis zu 30 Solobussen in Niederflurbauweise mit batterieelektrischem Antrieb (Rahmenvertrag) sowie die Errichtung 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim und optional von weiteren 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mannheim/Neckarau. Die Lieferung der Solobusse und die Errichtung der LIS am Standort Lampertheim (und optional in Neckarau) wird an einen Generalunternehmer vergeben.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben nach § 51 SektVO nachzufordern.

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LOT-0001 · Generalunternehmer-Vergabe Fahrzeuge + LIS: o Max. 30 Solobusse in Niederflurbauweise mit batterieelektri-schem Antrieb o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Lampertheim o 8 x LIS mit jeweils 2 Ladepunkten pro LIS in Mannheim/Neckarau (optional)

Lieferpreis Fahrzeuge + LIS
Bestimmte qualitative Kriterien und Eigenschaften der zu liefernden Fahrzeuge gemäß Lastenheft
Ersatzteilpreise + Verfügbarkeit Ersatzteile

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben nach § 51 SektVO nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.09.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 578410-2025

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