Systemvertrag für Alcatel-Lucent TK-Anlage und robot 5 ALO Callcenter-System
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt JenaProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 586192-2026
- Verfahrensnummer
- 636f3fcf-a711-4f02-913d-c720cc9d1079
- CPV-Codes
- 64210000 · Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Jena sucht einen Systemvertrag für die Wartung und den Support ihrer bestehenden Telekommunikationsanlage des Herstellers Alcatel-Lucent sowie des robot 5 ALO Callcenter-Systems. Der Vertrag umfasst Fullservice-Leistungen für das gesamte Alcatel-System inklusive Session Border Controller und Omnivista sowie Einzelabrufe aus dem Herstellersortiment. Die Ausschreibung ist offen für alle qualifizierten Bieter und läuft bis September 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Abschluss eines Systemvertrags für eine bestehende TK-Anlage (Voice) des Herstellers Alcatel-Lucent und sowie die bestehende ACD-Lösung robot 5 ALO
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Systemvertrag für TK-Anlage (Voice) des Herstellers Alcatel-Lucent sowie die ACD-Lösung robot 5 ALO
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung eines Fullservice für das gesamte Alcatel TK System, Session Border Controller (SBC), Omnivista, sowie das robot 5 ALO Callcenter System. Der Vertrag dient zusätzlich dazu die bestehende Telekommunikationsanlage zu aktualisieren bzw. kompatibel zu ergänzen. Aufgrund des Anforderungsprofils der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur ist es erforderlich, ferner Einzelabrufe auf der Basis der gesamten Angebotspalette des Herstellers Alcatel-Lucent zu tätigen. Daher muss die Möglichkeit bestehen alle Komponenten des gesamten Produktkataloges von Alcatel-Lucent aus diesem Vertrag abzurufen.
Frist: 24.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 123 Abs. 4 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Das Angebotsschreiben, wesentliche Preisangaben sowie fehlende Unterschriften/ Name des Bieters/ der erklärenden Person werden nicht nachgefordert.
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 397 KB | |
| Anschreiben | 390 KB | |
| Sonstiges | 720 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 514 KB | |
| Sonstiges | 19 KB | |
| Vertragsbedingungen | 497 KB | |
| Sonstiges | 319 KB | |
| Anschreiben | 702 KB | |
| Formular | 587 KB | |
| Formular | 243 KB | |
| Formular | 1,3 MB | |
| Formular | 342 KB | |
| Sonstiges | 375 KB | |
| Formular | 303 KB |
Anforderungen
§ 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 123 Abs. 4 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Das Angebotsschreiben, wesentliche Preisangaben sowie fehlende Unterschriften/ Name des Bieters/ der erklärenden Person werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
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- Bereitstellung von Datenverbindungen zwischen Berlin, Brüssel, München, Nürnberg, Kaufbeuren und PragBT (Germany) GmbH & Co. oHGBayerische StaatskanzleiMünchen, Deutschland365 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.10.2024noch 1 Monat31.10.2026
- IP-Transitanschlüsse mit redundanter Anbindung für RheinbachDeutsche Telekom Business Solutions GmbHBWI GmbHBonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.02.2024noch 5 Monate22.02.2027
- Bereitstellung und Betrieb eines privaten Weitverkehrsnetzes für LWL-StandorteDeutsche Telekom Business Solutions GmbH LK NWR KommunalLWL-Haupt- und PersonalabteilungMünster, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.11.2023noch 5 Monate28.02.2027
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
- Rahmenvertrag für Festnetz-, Internet- und alternative TelekommunikationsanbindungenVodafone GmbH +4 weitereDataport AöRAltenholz, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.07.2026noch 22 Monate27.07.2028
- Telekommunikations-Betriebsführung und ProvidermanagementNetcom Connected Services GmbHStromnetz Hamburg GmbHHamburg, Deutschland5,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.08.2024noch 23 Monate31.08.2028
- Rahmenvertrag für mobile Sprach- und Datendienste mit Endgeräten und ZubehörTelefónica Germany GmbH & Co. OHGBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.10.2024noch 25 Monate07.10.2028
Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena
Aktiv seit 2026 · 8 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 1 | 22.06.2026 | 7 Mio. € |
| SOSchelhorn OWiG Software GmbH | 1 | 17.06.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 07.09.2026 | Standardsoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Rahmenvertrag für Netzwerkkomponenten, Switches und WLAN-Komponenten | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Systemvertrag für Alcatel-Lucent TK-Anlage und robot 5 ALO Callcenter-System | Offen | - | - |
| 30.06.2026 | Softwarelösung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren | Vergeben | SOSchelhorn OWiG Software GmbH | - |
| 24.06.2026 | Erweiterung einer Hewlett-Packard-Serverfarm um 20 speziell konfigurierte Server | Vergeben | - | - |
| 24.06.2026 | Handelspartner für Microsoft-Lizenzen einschließlich Enterprise-, Cloud- und Serververträgen | Vergeben | SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 7 Mio. € |
| 30.04.2026 | Software für Ordnungswidrigkeiten | Offen | - | - |
| 27.04.2026 | Handelspartner für Microsoft-Lizenzen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvertrag zur Erweiterung von Netzwerkkomponenten
07743 Jena · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Jena, vertreten durch ihren optimierten Regiebetrieb für kommunale Informationstechnik und Telekommunikation, sucht einen Rahmenvertrag zur Erweiterung von Netzwerkkomponenten. Der Leistungsort liegt in Jena; die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichWartungs- und Servicevertrag für den OpenScape-Voice-Telefonanlagenverbund
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH in Berlin beschafft einen Wartungs- und Servicevertrag für ihren OpenScape4000- beziehungsweise OpenScape-Voice-Telefonanlagenverbund. Der Auftrag betrifft die Wartung von Telekommunikationsanlagen in Berlin; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Netzwerkkomponenten, Switches und WLAN-Komponenten
Jena · Offen · Frist 05.10.2026
Die Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation als optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags verschiedene Netzwerkkomponenten. Der Umfang umfasst Core-Switches mit mindestens fünf Jahren Herstellersupport und gegebenenfalls Lizenzkosten, Aruba-Switches sowie Komponenten für ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) einschließlich Wartungslizenzen. Die Leistung ist der Region Jena zugeordnet; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichSupport und Wartung der Telekommunikationssysteme der Stadt Viersen
Stadtgebiet Viersen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Viersen beschafft Support- und Wartungsleistungen für ihre Telekommunikationssysteme. Die Leistungen sollen ab dem 1. Januar 2027 im Stadtgebiet Viersen erbracht werden; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
33 % ähnlichWartung, Instandhaltung und Service für das Leitstellensystem EBI
Köln · Offen · Frist 15.10.2026
Die Universität zu Köln beschafft Wartung, Instandhaltung und Serviceunterstützung für das Leitstellensystem „EBI“. Gegenstand sind ein Pflegevertrag und ein Dienstvertrag nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), um den sicheren Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate; Leistungsort ist Köln. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
32 % ähnlichCloudbasierte IP-Telefonie- und Kommunikationslösung mit Migration und Support
Hannover · Offen · Frist 15.10.2026
Die VALUNY GmbH mit Sitz in Hannover beschafft einen Rahmenvertrag für IP-Telefonleistungen, die erforderliche technische Infrastruktur, die Migration der bestehenden Umgebung sowie anschließenden Support. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
31 % ähnlichCloud-Telefonanlage
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Meiningen beschafft eine Cloud-Telefonanlage. Weitere Angaben zum Umfang, zur Größenordnung, zur Region über Meiningen hinaus oder zum geplanten Leistungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichProduktionsdrucksysteme (schwarz‑weiß und farbig) inkl. Wartung und Entsorgung für Jena
München · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt die Lieferung und Installation eines schwarz‑weißen sowie eines farbigen Produktionsdrucksystems für den Standort Jena. Inklusive sind Instandhaltungsleistungen für 48 Monate, Schulung des Personals und die Entsorgung der Altgeräte. Die Geräte müssen bis zum 1. Dezember 2026 betriebsbereit sein. Das Los umfasst einen Zeitraum von 1440 Tagen.
29 % ähnlichModernisierung und Wartung einer VoIP-Telefonielösung
Offen · Frist 01.10.2026
Die Hochschule Mittweida beschafft eine modernisierte Lösung für die interne und externe Sprachkommunikation über Telefone, Computer und Smartphones. Die Leistung wird am Standort Mittweida in Sachsen erbracht und umfasst die Lieferung spätestens bis zum 27. Januar 2027 sowie eine anschließende Wartung ab dem 1. Februar 2027 für 48 Monate; eine jährliche Verlängerung der Wartung ab dem fünften Jahr ist möglich. Angebote müssen elektronisch bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
28 % ähnlichBereitstellung einer Cloud-Telefonanlage für die Stadtverwaltung Meiningen
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Meiningen beschafft eine reine Cloud-Telefonanlage für zunächst rund 150 Nutzende; perspektivisch soll die Lösung auf etwa 250 Beschäftigte und rund 20 Außenstandorte ausgeweitet werden. Vorgesehen sind Headsets, Telefone und eine Smartphone-Anbindung sowie 24 analoge Anschlüsse für Aufzugs- und Behinderten-WC-Notrufe und die Übernahme eines Anschlusses mit 30 Sprachkanälen. Die Einrichtung ist vom 1. Dezember 2026 bis 28. Februar 2027 geplant, der Vertragsbeginn ist der 1. März 2027; die Mindestlaufzeit endet am 28. Februar 2030, mit Verlängerungsoptionen bis zum 28. Februar 2033. Die Leistung wird für die Stadtverwaltung in Meiningen (Thüringen) erbracht; Angebote sind bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
28 % ähnlichKomplettpaket für Kommunikationsleistungen
Offen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla beschafft ein Komplettpaket für Kommunikationsleistungen. Der Rohdatensatz enthält keine weiteren Angaben zum konkreten Leistungsumfang, zur Größenordnung, zum Einsatzgebiet oder zum Zeitrahmen.
27 % ähnlichRahmenvertrag für die Installation und Wartung von Kommunikationsnetzen
Offen · Frist 21.09.2026
Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB GmbH) sucht einen Dienstleister für die Installation und Wartung von Kommunikationsnetzen. Die Leistungen werden in der Region Berlin erbracht; Angebote können bis zum 21. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
26 % ähnlichErneuerung und Anpassung von Datenanschlüssen und Mobilfunkleistungen
Offen
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) beschafft die Erneuerung oder Anpassung bestehender Datenanschlüsse einschließlich Festnetzanschlüssen für alle eigenen Standorte sowie Mobilfunkleistungen. Während der Vertragslaufzeit können weitere Standorte hinzukommen. Die Ausschreibung betrifft die Region Saale-Holzland-Kreis in Thüringen; ein konkreter Zeitrahmen und eine Größenordnung sind nicht angegeben.
26 % ähnlichMiete von 70 Farb-Multifunktionsgeräten für Jenaer Schulen
Jena · Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadtverwaltung Jena beschafft die Miete von 70 Farb-Multifunktionsgeräten für Schulen in Jena. Die Grundlaufzeit beträgt 72 Monate; erwartet werden monatlich etwa 430.000 Schwarz-Weiß-Seiten im Format A4 und 20.000 Farbseiten im Format A4. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
26 % ähnlichNetzwerkkomponenten und Switche von Alcatel-Lucent
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Ingolstadt beschafft Netzwerkgeräte und Switche des Herstellers Alcatel-Lucent. Die Beschaffung umfasst sämtliche Hardware-Komponenten für den Ausbau der städtischen IT-Infrastruktur. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist zum 22. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
26 % ähnlichInstallation und Aufschaltung eines Notrufsystems
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Halle (Saale) beschafft die Installation und Aufschaltung eines Notrufsystems. Weitere Angaben zum Umfang oder zur Größenordnung sind nicht enthalten. Die Leistung ist für die Stadt Halle (Saale) vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
26 % ähnlichKRITIS-IT Unterstützung für Elektroakustisches Lautsprechersystem (ELA)
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Die Berliner Verkehrsbetriebe suchen IT-Dienstleistungen zur Unterstützung ihres Elektroakustischen Lautsprechersystems (ELA) mit Fokus auf kritische Infrastruktur (KRITIS). Der Auftrag umfasst bis zu 500 Personentage pro Zwei-Jahres-Zeitraum über eine Hauptvertragslaufzeit von zwei Jahren mit drei optionalen Verlängerungen à zwei Jahre. Das Verfahren ist verhandlungsorientiert mit vorgelagerter Ausschreibung und findet in Berlin statt, mit Angebotsfrist bis September 2026.
25 % ähnlichSoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement
07743 Jena · Offen · Frist 07.10.2026
Die Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation, ein optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena, beschafft Software für das Zuschuss- und Fördermittelmanagement. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) in Jena.
25 % ähnlichMietvertrag für 37 Druck- und Multifunktionssysteme mit Software und Full-Service
Herzogenrath · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Herzogenrath beschafft die Lieferung und Installation von 37 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software sowie umfassendem Full-Service. Die Geräte sollen an verschiedenen Standorten der Stadt im Rahmen eines All-in-Miet- und Fullservicevertrags bereitgestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; der Einsatzort liegt in Herzogenrath.
25 % ähnlichStandardsoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement
Jena · Offen · Frist 07.10.2026
Die Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation als optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena schreibt eine Standardsoftware für die Bearbeitung aller Vorgänge im Zuschuss- und Fördermittelmanagement aus. Die Lösung soll sowohl die Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Jena als Fördermittelgeberin als auch die Verwaltung empfangener Zuwendungen unterstützen. Der Auftrag betrifft die Region Jena; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
24 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
14 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 03:37 (Europe/Berlin)
Anlage 3.1 Leistungsbeschreibung_V1.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 514 KB · Stand 23.08.2026
Angebotsaufforderungsschreiben_V1_signed.pdf
PDF · Sonstiges · 397 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 10 - Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland.pdf
PDF · Formular · 303 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 1 - Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF · Anschreiben · 390 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 2 - ZVB.pdf
PDF · Sonstiges · 720 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 3.2 - Preisblatt.xlsx
XLSX · Sonstiges · 19 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 3.3 - Entwurf Systemvertrag.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 497 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 3.4 - Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.pdf
PDF · Sonstiges · 319 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 4 - Angebotsschreiben_V1.pdf
PDF · Anschreiben · 702 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 5 - Eigenerklärung zur Eignung.pdf
PDF · Formular · 587 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 6 - Eigenerklärung Mindestlohngesetz.pdf
PDF · Formular · 243 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 7 -Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdf
PDF · Formular · 1,3 MB · Stand 23.08.2026
Anlage 8 - Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdf
PDF · Formular · 342 KB · Stand 23.08.2026
Anlage 9 - Informationspflicht der Vergabestelle.pdf
PDF · Sonstiges · 375 KB · Stand 23.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
145 vergleichbare Verfahren, davon 83 mit erfasstem Zuschlag · 71 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 559.225 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
TeleTech GmbH · Zossen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Nachrichtentechnik Bielefeld GmbH · Bielefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NTT Germany AG & Co. KG · Bad Homburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ostertag DeTeWe GmbH · Walddorfhäslach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KOMSA AG · Hartmannsdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Unify Communications und Collaboration GmbH & Co. KG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Vodafone GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heldele GmbH · Salach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ostertag DeTeWe GmbH · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Weltweite Bereitstellung von Betreuungsmedien für Bundeswehrangehörige im Ausland
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Airbus Defence and Space GmbH
Vertragsschluss: 05.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bereitstellung von Datenverbindungen zwischen Berlin, Brüssel, München, Nürnberg, Kaufbeuren und Prag
Bayerische Staatskanzlei · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2026
Auftragnehmer: BT (Germany) GmbH & Co. oHG
Vertragsschluss: 11.10.2024
Zuschlagswert: 365.000 EUR
- IP-Transitanschlüsse mit redundanter Anbindung für Rheinbach
BWI GmbH · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 22.02.2027
Auftragnehmer: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bereitstellung und Betrieb eines privaten Weitverkehrsnetzes für LWL-Standorte
LWL-Haupt- und Personalabteilung · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK NWR Kommunal
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Festnetz-, Internet- und alternative Telekommunikationsanbindungen
Dataport AöR · Altenholz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 27.07.2028
Auftragnehmer: Vodafone GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 27.07.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
- Telekommunikations-Betriebsführung und Providermanagement
Stromnetz Hamburg GmbH · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: Netcom Connected Services GmbH
Vertragsschluss: 01.08.2024
Zuschlagswert: 5.300.000 EUR
- Rahmenvertrag für mobile Sprach- und Datendienste mit Endgeräten und Zubehör
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.10.2028
Auftragnehmer: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Vertragsschluss: 07.10.2024
Zuschlagswert: 0,01 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena
07743 · Jena
vergabe-kitt@jena.de+49 36414970008 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe-kitt@jena.de+49 3641497000
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:19 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 03:37 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen