Rahmenvertrag für Festnetz-, Internet- und alternative Telekommunikationsanbindungen
Dataport AöR · Altenholz, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Dataport, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft einen Rahmenvertrag für Festnetzanschlüsse, symmetrische Internetanschlüsse und alternative Telekommunikationsanbindungen für seine Träger. Die Leistungen werden hauptsächlich in Hamburg und Schleswig-Holstein für rund 2.400 Anschlüsse und etwa 430.000 Gesprächsminuten pro Monat benötigt; die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Der Vertrag läuft ab Zuschlagserteilung zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 13. Januar 2026 um 11:00 Uhr.
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Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Vodafone GmbH +4 weitere
Auftragswert
€0k
Zuschlag am
27. Juli 2026
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages für Carrierleistungen für Dataport für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern. Dataport beschafft mit dieser Ausschreibung Carrier-Leistungen für alle seine Träger. Hauptleistungsstandorte sind derzeit Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 2.400 IP-Anschlüssen für Telefonie und Datennutzung. Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 430.000 Gesprächsminuten pro Monat
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
3 LoseLos 1 Festnetzanschlüsse für Telefonie und Datennutzung
Los 2 Symmetrische Internetanschlüsse
Los 3 Alternative Anbindungen (Innovationslos) Für dieses ist beabsichtigt, den Zuschlag an drei Vertragspartner zu erteilen. In diesem Verfahren wird die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt (siehe näheres Leistungsbeschreibung Los 3).
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
- quality
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
- price
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
- quality
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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