Subskriptionen für Red Hat JBoss Enterprise Application Platform
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Profil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 640140-2026
- Verfahrensnummer
- 02ce40e0-bd53-4535-a356-2a641ff02358
- CPV-Codes
- 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz beschafft Subskriptionen für die Red Hat JBoss Enterprise Application Platform (JBoss EAP). Die Lizenzen werden nach der Anzahl physischer oder virtueller CPU-Kerne in Paketen für 4, 16 oder 64 Kerne vergeben und umfassen Software-Updates, Sicherheitspatches, zertifizierte Laufzeitumgebungen sowie technischen Support. Die Leistung ist der Region Mainz beziehungsweise Rheinland-Pfalz zugeordnet und hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Subskriptionen für Red Hat JBoss Enterprise Application Platform (JBoss EAP).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · JBoss EAP 2027
Aufgrund des bestehenden kernbasierte Lizenzmodell (Core-based) erfolgt die Lizensierung der Subskriptionen von JBoss EAP anhand der Anzahl physischer oder virtueller CPU-Kerne. Die Subskription beinhaltet den Zugang zu offiziellen Software-Updates, Sicherheitspatches, zertifizierten Laufzeitumgebungen sowie zum technischen Enterprise-Support von Red Hat Das Lizenzmodell von Redhat sieht Pakete für 4, 16 oder 64 Cores vor.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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LOT-0001 · JBoss EAP 2027
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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- Rahmenvertrag für IT-Personaldienstleistungen in sechs Leistungsbereichenaccellonet GmbH +4 weitereLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland25 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.07.2025noch 22 Monate28.07.2028
- Lieferung, Wartung und Support von Storage-Systemen und Fibre-Channel-KomponentenConverge Technology Solutions Germany GmbH +1 weitereLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland5,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.10.2025noch 25 Monate06.10.2028
- Sensibilisierungsplattform für die Landesverwaltung Rheinland-PfalzRWT Crowe IT Consulting GmbHLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.07.2025noch 34 Monate30.07.2029
- On-Premise-Chat- und Kollaborationsplattform mit Nutzungsrechten, Wartung und SupportDigital Services 42 GmbHLandesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2026noch 35 Monate01.09.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Subskriptionen für Red Hat JBoss Enterprise Application Platform | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Softwarelizenzen von Broadcom aus dem VMware-Produktportfolio | Vergeben | SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 3,1 Mio. € |
| 01.07.2026 | Reinigungsdienstleistungen an den Standorten Mainz und Bad Ems | Vergeben | B&B & F Gebäudereinigung GmbH +1 weitere | 647 Tsd. € |
| 30.06.2026 | On-Premise-Chat- und Kollaborationsplattform mit Nutzungsrechten, Wartung und Support | Vergeben | DSDigital Services 42 GmbH | 2 Mio. € |
| 02.06.2026 | Beschaffung und Implementierung einer On-Premises Mobile-Device-Management-Lösung | Offen | - | 5 Mio. € |
| 27.05.2026 | Citrix-Lizenzen für 2.500 Nutzer über drei Jahre | Vergeben | CGCANCOM GmbH | 1,1 Mio. € |
| 20.04.2026 | VMware Software-Lizenzen (Broadcom) | Offen | - | - |
| 20.02.2026 | Externe IT-Unterstützung für Betrieb und Weiterentwicklung der Open-Data-Plattform open.rlp.de | Vergeben | URUDG Rhein-Main GmbH | 1 € |
| 30.01.2026 | Entrust Identity Guard: OATH-Hardware-Token und Nutzerlizenzen | Offen | - | 200 Tsd. € |
| 22.01.2026 | Betrieb und Wartung des rlp-Netzes mit Übertragungswegen | Offen | - | 19,8 Mio. € |
| 06.11.2025 | NVIDIA-DGX-B300-KI-Server einschließlich Garantie- und Supportleistungen | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 31.10.2025 | Lizenzen und Unterstützungsleistungen für Omnissa Workspace ONE | Offen | - | 3 Mio. € |
| 23.09.2025 | Beschaffung von KEMP-Load-Balancern mit Wartung, Support, Schulungen und Beratung | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 16.09.2025 | Rahmenvertrag für SuSE Linux Enterprise Subscriptions | Offen | - | 1 Mio. € |
| 20.08.2025 | Beschaffung und Support von Layer-2-Verschlüsselungsgeräten und Multiplexern | Offen | - | 2 Mio. € |
| 07.07.2025 | IT-Personaldienstleistungen für UNIX-Systeme und verwandte Technologien | Offen | - | 64 Mio. € |
| 03.07.2025 | Personaldienstleistungen für Brandschutz, Elektro-, Klima- und Kältetechnik | Offen | - | 1,9 Mio. € |
| 25.06.2025 | IT-Personaldienstleistungen für UNIX-Betrieb und angrenzende Technologien | Offen | - | 64 Mio. € |
| 25.06.2025 | Beschaffung und Inbetriebnahme von Visualisierungssystemen für Polizeibehörden | Vergeben | BSBFE Studio und Medien Systeme GmbH | -1 € |
| 12.06.2025 | Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Hardware und zugehörigen Dienstleistungen | Offen | - | - |
| 02.06.2025 | Lieferung, Wartung und Support von Storage-Systemen und Fibre-Channel-Komponenten | Vergeben | CTConverge Technology Solutions Germany GmbH +1 weitere | 5,3 Mio. € |
| 26.05.2025 | Software-Lizenzen aus dem Broadcom-VMware-Produktportfolio | Offen | - | 3,5 Mio. € |
| 23.05.2025 | Sensibilisierungsplattform für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz | Vergeben | RCRWT Crowe IT Consulting GmbH | 1 € |
| 31.03.2025 | Lizenzen und Unterstützungsleistungen für Omnissa Workspace ONE | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 26.03.2025 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Hardware und zugehörigen Dienstleistungen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVerlängerung von SUSE-Linux-Server-Lizenzen und Langzeit-Support
Dresden · Offen · Frist 05.10.2026
Der Freistaat Sachsen beschafft, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern, die Verlängerung bestehender SUSE-Linux-Enterprise-Server-Lizenzen für die sächsische Steuerverwaltung. Vorgesehen sind 45 Standard-Subscriptions mit Live-Patching für jeweils 1 bis 2 Prozessor-Sockel und unbegrenzt vielen virtuellen Maschinen vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2029 sowie ein Long Term Service Pack Support für SUSE Linux Enterprise Server 15 für 1 bis 500 Instanzen vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2027. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
43 % ähnlichVerlängerung von SUSE Linux Enterprise Server-Abonnements inklusive Long Term Service Support
Offen · Frist 05.10.2026
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Landesrechenzentrum Steuern (LRZS), beschafft die Verlängerung von SUSE-Linux-Enterprise-Server-Abonnements einschließlich Long Term Service Support (LTSS), also langfristiger Wartungs- und Unterstützungsleistungen. Die Leistung ist für die Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen bestimmt; ein Auftragswert oder genauer Umfang ist nicht angegeben. Die angegebene Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
37 % ähnlichVerlängerung von IBM-EntireX- und IBM-webMethods-Suite-Lizenzen mit Support
München · Offen · Frist 12.10.2026
Das Bayerische Landeskriminalamt in München beschafft die Verlängerung der abonnementbasierten Lizenzen für IBM EntireX und die IBM webMethods Suite einschließlich Support. Die Software unterstützt bei der Bayerischen Polizei das Verfahren „ProVi“ zur Erfassung und Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten; die Leistungen werden für den Standort München (NUTS-Region DE212) mit einer Laufzeit von jeweils 1.440 Tagen vergeben. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
32 % ähnlichBeschaffung von BlackBerry-Lizenzen einschließlich Premium-Support
Offen · Frist 01.10.2026
Die Kommunale Datenzentrale Mainz beschafft und stellt BlackBerry-Lizenzen einschließlich Premium-Support bereit. Der Auftrag betrifft die Region Rheinland-Pfalz (NUTS-Code DEB); die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
31 % ähnlichVerlängerung von Subscription und Support für 4.715 HCL-Domino-Lizenzen
Ludwigshafen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein beschafft die Verlängerung der Subscription und des Supports für 4.715 bestehende HCL-Domino-CCB-Lizenzen. HCL Domino wird für die Bürokommunikation sowie für Informations- und Projektdatenbanken eingesetzt. Der Support soll für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden. Leistungsort ist Ludwigshafen am Rhein in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichNutzungs- und Wartungslizenz für einen zentralen Virtualisierungscluster
67227 Frankenthal (Pfalz) · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) beschafft eine Nutzungs- und Wartungslizenz für ihren zentralen Virtualisierungscluster. Angaben zu Umfang, Wert und Laufzeit sind nicht enthalten. Der Auftrag betrifft die Region Frankenthal (Pfalz) in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
29 % ähnlichErneuerung und Verlängerung bestehender SAP-Lizenzen einschließlich BPC- und Ariba-Lizenzen
Köln · Offen
LVR-InfoKom in Köln beschafft die Erneuerung und Erweiterung der beim Landschaftsverband Rheinland eingesetzten SAP-ERP-Landschaft (ERP steht für Enterprise Resource Planning, also betriebswirtschaftliche Standardsoftware). Die bestehenden BPC-Lizenzen (Business Planning and Consolidation) werden beim Wechsel von BW on HANA auf BW/4 HANA einschließlich Softwarepflege erneuert; zusätzlich werden die SaaS-Lizenzen für SAP Ariba Buying, Contracts und Commerce Automation verlängert. Ein Zeitrahmen und ein Auftragswert sind nicht angegeben.
29 % ähnlichBeschaffung von BlackBerry-Lizenzen mit Premium-Support
Offen · Frist 01.10.2026
Die Kommunale Datenzentrale Mainz beschafft und stellt BlackBerry-Lizenzen einschließlich Premium-Support bereit. Der Auftrag ist der Region Rheinland-Pfalz zugeordnet; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
28 % ähnlichSupport-Dienstleistungen und Lizenzen für Firewall-Infrastruktur 2026
Mainz · Offen · Frist 18.09.2026
Die Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) beschafft Support-Dienstleistungen und Lizenzen für die mehrstufige Firewall-Infrastruktur. Das Los umfasst die Wartung der äußeren und inneren Stufen sowie mögliche Systemerweiterungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1095 Tage (ca. drei Jahre) und der geschätzte Auftragswert liegt bei 1,1 Millionen Euro. Angebotsfrist ist der 18. September 2026.
27 % ähnlichTechnischer Support und Pflege für OpenJDK einschließlich Updates und Upgrades
Nürnberg · Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg beschafft technischen Support, Pflege sowie optionale Leistungen für das quelloffene Java Development Kit (OpenJDK), einschließlich Updates und Upgrades. Der Auftrag gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Installationen im Rahmen der in den Vergabeunterlagen genannten Mengen und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
27 % ähnlichLieferung von 12 HPE-Server-Bundles für eine CaaS-Umgebung
Nürnberg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft 12 Server-Bundles des Herstellers HPE für eine CaaS-Umgebung (Container as a Service). Jedes Bundle umfasst unter anderem einen HPE-DL385-Gen11-Server, zwei AMD-EPYC-Prozessoren, 1.536 GB Arbeitsspeicher, NVMe-Speicher sowie 10/25-GbE-Netzwerkadapter. Die Lieferung ist für die Region Nürnberg (NUTS-Code DE254) vorgesehen; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
26 % ähnlichIT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung paed.ML
Stuttgart · Offen · Frist 06.10.2026
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft IT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung „paed.ML“. Die sieben Lose umfassen unter anderem Lizenzen und Subskriptionen für UCS, OPSI und Nextcloud sowie Entwicklungs-, Wartungs-, Qualitätssicherungs- und Supportleistungen für Schulkonsole, Windows-Komponenten und Octogate. Die Verträge sollen am 1. Januar 2027 beginnen und jeweils 1.095 Tage laufen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
25 % ähnlichVerlängerung von 30 Veeam Data Platform Premium-Lizenzen um 12 Monate
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beschafft die nahtlose Verlängerung ihrer bestehenden Veeam Data Platform Premium-Abonnements um 12 Monate. Der Umfang umfasst 30 Lizenzen in Paketen zu je 10 Instanzen, insgesamt 300 Instanzen, einschließlich der weiteren Lizenzierung und des Supports. Die bestehenden Verträge laufen am 29. November 2026 aus; die Leistung betrifft die Region Niedersachsen und soll ohne Unterbrechung anschließen.
24 % ähnlichEinführung, Betrieb und Weiterentwicklung eines landeseigenen Ticketsystems
Koblenz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz, beschafft ein neues Ticketsystem zur Abbildung von Ticketprozessen aus SAP- und nicht SAP-basierten Bereichen. Das System soll im landeseigenen Rechenzentrum betrieben werden, bestehende Lösungen wie SAP Solution Manager 7.2 und Zammad ablösen und an Folgesysteme angebunden werden. Die Einführung einschließlich Abnahmetests und Multiplikatorenschulung muss bis zum 31.07.2027 abgeschlossen sein; ab dem 01.08.2027 soll das System für alle angebundenen Nutzer, auch anderer Behörden in Rheinland-Pfalz, produktiv nutzbar sein.
23 % ähnlichEinjährige VMware-vSphere-Foundation-Abonnements für 948 Cores
Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft Abonnementlizenzen für Broadcom-VMware-Virtualisierungssoftware zur Nutzung in seinen VMware-Clustern. Vorgesehen sind 948 Lizenzen der VMware vSphere Foundation 8 pro Kern (Core), einschließlich unter anderem vCenter Server, ESXi, vSAN Enterprise und Verwaltungswerkzeugen. Die Lizenzlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am 25. Oktober 2026; der Leistungsort ist Halle (Saale).
23 % ähnlichServer-Subscription für orcharhino
- · Offen · Frist 02.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) beschafft eine Server-Subscription für orcharhino. Angaben zu Umfang, Wert und Laufzeit sind in den vorliegenden Ausschreibungsdaten nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
23 % ähnlichMicrosoft-Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 16.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim sucht einen autorisierten Microsoft-Handelspartner für Microsoft-365-Lizenzen, Software Assurance für bestehende Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Beschafft werden unter anderem Produkte aus den Bereichen Microsoft 365, Intune, Visio, Defender, SQL Server, Windows Server und Exchange über die Bezugsmodelle Cloud Solution Provider (CSP) und Select Plus; der geschätzte Auftragswert beträgt 4,4 Millionen Euro. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 36 Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten entsteht; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
22 % ähnlichErweiterung der SAP-Lizenzlandschaft für HCM, BW/4HANA und SAP Ariba Contracts
Köln · Offen
LVR-InfoKom aus Köln beschafft die Erweiterung einer bestehenden SAP-Lizenzlandschaft. Vorgesehen sind Lizenzen für HCM-Komponenten (Human Capital Management, also Personalverwaltung), BW/4HANA (Business Warehouse für Datenanalyse) und SAP Ariba Contracts zur Vertragsverwaltung. Die Leistung ist der Region Köln zugeordnet; ein Wert oder Zeitrahmen ist nicht angegeben.
21 % ähnlichErweiterter Support-Vertrag für Fortinet-Produkte
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft einen erweiterten Support-Vertrag für Fortinet-Produkte. Die Vertragsdauer beträgt 1.095 Tage; weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
21 % ähnlichRahmenvertrag Systemmanagement IBM Power/AIX/RHEL-Umgebung
Bonn · Offen · Frist 05.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bonn vergibt einen Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen im Systemmanagement einer IBM Power/AIX/RHEL-Umgebung. Der Leistungsumfang umfasst Installation, Konfiguration und Administration von 13 IBM Power-Systemen (davon 4 Enterprise-Server), Hypervisor, Betriebssystemen (AIX 7.2–7.3, RHEL 9.x–10.x), Cluster-Software und SAP HANA on Power. Der Rahmenvertrag läuft über 4 Jahre mit einem geschätzten Abrufvolumen von etwa 12.400 Personentagen und wird nach reiner Preiswertung vergeben.
21 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
95 vergleichbare Verfahren, davon 53 mit erfasstem Zuschlag · 46 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 6.450.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
5 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Digital Services 42 GmbH · Auenwald
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Virtuell7 GmbH · Karlsruhe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Camptocamp Germany GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NTT Germany AG & Co. KG · Bad Homburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Linux Systems Consulting AG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CMS IT-Consulting · Dinslaken
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Saarbrücken
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Rheinland-Pfalz, nach Vertragsende sortiert.
- Miete aktueller Atlassian-Softwarelizenzen
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.02.2027
Auftragnehmer: Herzum Software Srl Unipersonale
Vertragsschluss: 29.01.2025
Zuschlagswert: 835.000 EUR
- Confluence-Lizenzen mit Wartung, Support und Plug-ins
BWI GmbH · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.03.2027
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 21.03.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Antiviren- und Antispam-Lösung für die E-Mail-Infrastruktur des Landes Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 2.058.200 EUR
- Microsoft-Softwarelizenzen, Softwarepflege und Beratungsleistungen
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.10.2027
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 18.10.2024
Zuschlagswert: 106.000.000 EUR
- Bezug und Nutzung gebrauchter Microsoft-Software
Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH · Gotha
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.04.2028
Auftragnehmer: EOMI AG +2 weitere
Vertragsschluss: 02.04.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Cloud-Dienst zur Verwaltung und Bearbeitung audiovisueller Mediendateien
Zweites Deutsches Fernsehen · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.07.2028
Auftragnehmer: Fonn Group Germany GMBH
Vertragsschluss: 24.07.2026
Zuschlagswert: 1.100.000 EUR
- Scan-Dienst und Scan-Software für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.08.2028
Auftragnehmer: DXC Technology Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.08.2025
Zuschlagswert: 888.964 EUR
- Microsoft-PowerPoint-Plug-in zur Datenvisualisierung mit Pflege und Support
BWI GmbH · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.08.2028
Auftragnehmer: empower GmbH
Vertragsschluss: 14.08.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
55118 · Mainz
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-605038 erfasste Verfahren, davon 15 vergeben. 34 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de00496131162234
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 06:07 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
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