Stromlieferung für die Abnahmestellen in Wemding und Amerbach
Stadt Wemding
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Wemding
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 659340-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0cd5e-4499-49c4-9d2a-8ee859e3ecc7
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Wemding beschafft Strom für ihre Abnahmestellen in Wemding und Amerbach. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit insgesamt 94 Abnahmestellen und einem angegebenen Jahresverbrauch von rund 853.458 kWh. Die Belieferung beginnt am 1. Januar 2027; die Zuschlagskriterien beziehen sich auf die Vertragslaufzeit 2027 bis 2028.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Strombelieferung der Stadt Wemding ab 01.01.2027
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Strom
Zur Abdeckung des Bedarfs an Strom (Wemding) benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 80 (davon 1 RLM) Jahresverbrauch: 704.210 kWh
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Strom
Zur Abdeckung des Bedarfs an Strom (Amerbach) benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 14 Jahresverbrauch: 149.248 kWh
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Strom
- Energiekosten Vertragslaufzeit 2027–2028 Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
- 0 %
LOT-0002 · Strom
- Energiekosten Vertragslaufzeit 2027–2028 Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
- 0 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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