- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Weißensee
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 655343-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0c437-a49d-4386-9408-92ca5cd2c0bc
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000); Elektrizität (09310000)
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Weißensee schreibt die Lieferung des gesamten Strom- und Erdgasbedarfs für ihre Abnahmestellen aus. Vorgesehen sind eine Stromabnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von 303.063 kWh sowie 30 Erdgasabnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von 2.537.640 kWh. Der Vertrag soll für den Zeitraum 2027 bis 2029 gelten, mit einer Verlängerungsoption für 2030; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Strom- und Erdgasbelieferung der Stadtverwaltung Weißensee ab 01.01.2027
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Strom
Zur Abdeckung des Bedarfs an Strom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Strom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 1 (RLM) Jahresverbrauch: 303.063 kWh
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Erdgas
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 30 Jahresverbrauch: 2.537.640 kWh
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Strom
- Energiekosten Vertragslaufzeit 2027–2029 Energiekosten Verlängerungsoption 2030 Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
- 4 %
LOT-0002 · Erdgas
- Energiekosten Vertragslaufzeit 2027–2029 Energiekosten Verlängerungsoption 2030 Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
- 4 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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