Schulverpflegung im Cook-&-Chill-Verfahren für drei Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CPV-Codes
- Schulmahlzeiten (15894210)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 365385-2026
- Verfahrensnummer
- e60c25c9-8a56-4ab6-b31e-b18150963996
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beschafft die Mittagsverpflegung für die Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel, die Schule Hiddinghausen und die Kämpenschule. Die Leistung umfasst die Planung, Zubereitung und Produktion der Speisen beim Auftragnehmer, den Transport zu den Schulen, die Abwicklung von Bestellung und Abrechnung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule sowie die Entsorgung der Speisereste; Regenerierung und Ausgabe der Speisen übernimmt der Auftraggeber. Angebote können bis zum 29. Juni 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren • Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule • Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers • Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.) • Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren • Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule • Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers • Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.) • Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 52,63 % = 50 von insgesamt 95 Punkten
- 47,37 % = 45 von insgesamt 95 Punkten Unterkriterium B.1 „Zusatzzertifizierung ‚Nachhaltige Verpflegung‘“ 5 Unterkriterium B.2 „Speisenplanung“ 10 Unterkriterium B.3 Anteil der Bio-Produkte 20 Unterkriterium B.4 Lebensmittelsicherheit 10
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 591063-2026
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