Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung einer feuerwehrtechnischen Zentrale
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 152416-2026
- Verfahrensnummer
- d2aba3c3-6ebd-408e-939a-010ce37d322d
- CPV-Codes
- 45262320 · Estricharbeiten; 45262321 · Estricharbeiten (Fußboden)
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Verden, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Verden (Aller), beschafft Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung der feuerwehrtechnischen Zentrale. Der Auftrag wird in einem Los vergeben und hat eine vorgesehene Dauer von 54 Tagen. Der Leistungsort liegt in der Region Verden (NUTS-Code DE93B); den Zuschlag erhält ausschließlich das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale werden die Rüttelbodenarbeiten ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rüttelbodenarbeiten - Feuerwehrtechnische Zentrale
Rüttelbodenarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale
Frist: 08.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 131976
- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 435697-2026
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bundesweit- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum KölnYarmadelen Bau GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische GebäudeinstandhaltungKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für InstandsetzungenEren Bau GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2026 · 16 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| P&Peper & Söhne GmbH | 1 | 20.08.2026 | 7,5 Mio. € |
| AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 1 | 06.08.2026 | 241 Tsd. € |
| DGDMI GmbH & Co. KG | 1 | 24.07.2026 | 255 Tsd. € |
| AGAller-IT GmbH | 1 | 01.07.2026 | 216 Tsd. € |
| TDTelekom Deutschland GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| MBMarco Bungalski GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| BIBreitband Innovationen Nord GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| ETEWE Tel | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 20.08.2026 | Wertstoffhof mit Werkhalle und integriertem Gebrauchtmarkt in Achim-Oyten | Vergeben | P&Peper & Söhne GmbH | 7,5 Mio. € |
| 27.07.2026 | Digitalisierung von Bau- und Statikakten | Vergeben | DGDMI GmbH & Co. KG | 255 Tsd. € |
| 23.07.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Vergeben | AGAller-IT GmbH | 216 Tsd. € |
| 16.07.2026 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern und Transpondern | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Ausstattung eines SHK-Labors für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 05.06.2026 | Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 427 | Vergeben | AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 241 Tsd. € |
| 24.04.2026 | Digitalisierung von etwa 40.000 Bau- und Statikakten | Offen | - | - |
| 21.04.2026 | Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Estricharbeiten für die Erweiterung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 13.03.2026 | Maler- und Lackierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale | Vergeben | MUMalereibetrieb Ulrich Schultze | 108 Tsd. € |
| 05.03.2026 | Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung einer feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | ASAhauser Säurebau & Systembeschichtungen GmbH | 101 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Ausbau der Breitbandinfrastruktur (Graue Flecken und Lückenschluss) im Landkreis Verden | Vergeben | MBMarco Bungalski GmbH +3 weitere | 13 Mio. € |
| 15.01.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | L&L & D Rüttelboden GmbH | 134 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | CICecen Innenausbau GmbH | 130 Tsd. € |
| 14.01.2026 | Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | NBNovum Bau | 24 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung und Verlegung eines Rüttelbodens für eine neue Rettungswache
59872 Meschede · Offen · Frist 01.10.2026
Der Hochsauerlandkreis beauftragt die Lieferung und fachgerechte Verlegung eines Rüttelbodens für den Neubau der Rettungswache Gellinghausen. Der Leistungsort liegt in der Region Südwestfalen (NUTS-Code DEA); eine genaue Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
65 % ähnlichVerlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
Göttingen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
58 % ähnlichRüttelklinker-Bodenbelag für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale
Nienburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Nienburg/Weser beschafft Rüttelklinker-Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet Lemke in der Gemeinde Marklohe. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Bearbeitung des Untergrunds, Bodenbeläge im Mörtelbett auf rund 2.580 m², Gefälleflächen, Leitstreifen, Sockel sowie Stahlankerplatten und Winkelstahl im Bereich der Fahrspuren und Tore. Der geschätzte Auftragswert beträgt 369.151 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
58 % ähnlichVerlegung eines Rüttelbodens im neuen Feuerwehrhaus
Heuchelheim an der Lahn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn beauftragt Verlegearbeiten für einen Rüttelboden im Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem vorbereitende Arbeiten, Schutz- und Abdichtungsmaßnahmen, Feinsteinzeugplatten, Wärmedämmung, Stahlankerplatten, Sockel sowie Entwässerungsrinnen. Die Ausführung erfolgt in Heuchelheim an der Lahn in der Region Gießen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichErdbauarbeiten Feuerwache Süd Fulda
Fulda · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Fulda vergibt Erdbauarbeiten und Baustelleneinrichtungsarbeiten für den Neubau der Feuerwache Fulda Süd. Das Projekt wird in der Region Fulda (Hessen) durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
51 % ähnlichRohbauarbeiten einschließlich Betonarbeiten
Bad Nauheim · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beschafft Rohbauarbeiten mit Betonarbeiten nach DIN 18331. Der Leistungsort liegt in der Region Gießen (NUTS-Code DE721); die Vergabe umfasst ein Los und wird ausschließlich nach dem Preis bewertet. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 08:30 Uhr (UTC) eingereicht werden.
48 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
48 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 22.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
48 % ähnlichBodenbelagarbeiten für einen Verwaltungsneubau in Neustadt in Holstein
Neustadt in Holstein · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Neustadt in Holstein vergibt Bodenbelagarbeiten für einen Neubau in der Rosenstraße 2a–b. Das Gebäude ist unterkellert, verfügt über eine Durchfahrt im Erdgeschoss und wird barrierefrei mit dem bestehenden Verwaltungsgebäude verbunden. Die Arbeiten werden in Neustadt in Holstein (Region Schleswig-Holstein, NUTS-Code DEF08) ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr UTC.
45 % ähnlichTiefbauarbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg
Uelzen · Offen · Frist 06.10.2026
Das Gebäudemanagement Uelzen-Lüchow-Dannenberg schreibt Tiefbauarbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Abbruch und Entsorgung, Geländearbeiten, befestigte Außenflächen, Entwässerungsanlagen, Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie technische Anlagen und Einbauten in den Außenanlagen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 900.000 Euro; Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:15 Uhr, eingereicht werden.
45 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Bellheim · Offen · Frist 21.09.2026
Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Hördt werden Zimmer- und Holzbauarbeiten nach DIN 18334 beschafft. Auftraggeber ist die Zentrale Vergabestelle Germersheim – Bellheim – Jockgrim – Rülzheim mit Sitz in Bellheim. Die Leistung wird der Region DEB zugeordnet; ein Auftragswert oder konkreter Ausführungszeitraum ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichMaurer- und Betonarbeiten für den Umbau einer Berufsfeuerwehr
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Maurer- und Betonarbeiten für den Umbau der Berufsfeuerwehr in Delmenhorst. Der Auftrag umfasst ein Los; Angaben zum geschätzten Auftragswert oder zum genauen Leistungsumfang liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:30 Uhr.
44 % ähnlichErd- und Rohbauarbeiten für den Neubau eines Verbandwerkhofs
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Schönau im Schwarzwald beschafft Erd- und Rohbauarbeiten für den Neubau eines Verbandwerkhofs einschließlich des teilweisen Rückbaus des bestehenden Bauwerks. Der Auftrag betrifft die Region DE1; eine genauere Ortsangabe, der Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 10:00 Uhr.
44 % ähnlichBaureifmachung und Freianlagen für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Offen · Frist 09.10.2026
Die Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar beschafft Leistungen zur Baureifmachung und zur Herstellung der Freianlagen für den Neubau eines Feuerwehrhauses im ersten Bauabschnitt. Der Leistungsort liegt in der Region Niedersachsen; die Frist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichBodenbelagsarbeiten beim Rückbau und Neubau einer Aufzugsanlage im Behördenhaus Vechta
Offen · Frist 22.09.2026
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Rückbaus, Anbaus und Neubaus einer Aufzugsanlage im Behördenhaus Vechta. Die Leistung ist der Region Vechta in Niedersachsen zugeordnet; Angebote können bis zum 22. September 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
42 % ähnlichAbbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten einschließlich Herstellung von Standflächen
Bad Nauheim · Offen · Frist 12.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beschafft Abbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten in der Region DE735 in Hessen. Der Auftrag umfasst unter anderem etwa 500 m³ Beton- und Stahlbetonabbruch, den Rückbau von rund 1.500 m Entwässerungsleitungen, umfangreiche Boden- und Oberbodenarbeiten sowie die Herstellung und Befestigung von Standflächen. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
42 % ähnlichSanierung von Munitionslagerhäusern und Herstellung einer Siebfläche mit Zuwegung
29633 Munster · Offen · Frist 01.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bauleistungen zur Sanierung von Munitionslagerhäusern sowie zur Herstellung einer Siebfläche einschließlich Zuwegung am NATO-Marinefliegerstützpunkt Nordholz. Der Leistungsort liegt in der Region DE9; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:20 Uhr.
42 % ähnlichTechnische Sanierung und Trockenbauarbeiten für das Dienstgebäude in Bergen
27474 Cuxhaven · Offen · Frist 20.02.2027
Die Landesverwaltung Niedersachsen beauftragt die technische Sanierung und Trockenbauarbeiten für ein Dienstgebäude in Bergen. Es handelt sich um Bauleistungen (works) ohne weitere Detailangaben. Die Angebotsfrist endet am 20.02.2027. Der Auftrag wird im Rahmen einer beabsichtigten beschränkten Ausschreibung vergeben.
41 % ähnlichBodenbelagsarbeiten beim Rückbau, Anbau und Neubau einer Aufzugsanlage
Offen · Frist 22.09.2026
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Bodenbelagsarbeiten im Zusammenhang mit dem Rückbau, Anbau und Neubau einer Aufzugsanlage im Behördenhaus Vechta. Die Arbeiten sind in Vechta in Niedersachsen auszuführen; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
41 % ähnlichStahlbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Wesendorf
Offen · Frist 02.10.2026
Die Samtgemeinde Wesendorf beauftragt Stahlbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Wesendorf. Der Auftrag ist der Region DE9 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
41 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 101.170,3 EUR · Vertragsschluss: 19.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
209 vergleichbare Verfahren, davon 107 mit erfasstem Zuschlag · 71 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 168.131,41 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
L & D Rüttelboden GmbH · Bohmte
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Schandert GmbH · Jüterbog
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
von Au - Gehrung Fliesen GmbH · Nürtingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malereibetrieb Ulrich Schultze · Dörverden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Cecen Innenausbau GmbH · Bremen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Novum Bau · Bremen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Zaunbau Mittelhessen GmbH · Langgöns
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Quadra Bau GmbH · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MWM Metalltechnik Westmünsterland GmbH · Legden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Grossmann Bau GmbH & Co. KG · Rosenheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Yarmadelen Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für Instandsetzungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden (Aller)
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 423115016 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 4231150
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:59 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
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