Maler- und Lackierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 174513-2026
- Verfahrensnummer
- 8ee12592-1e24-451d-8ab1-b27123fae548
- CPV-Codes
- 45432000 · Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten; 45442100 · Anstricharbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Verden schreibt Maler-, Lackier- und Bodenbelagsarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Ausführungsdauer von 78 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale werden die Maler- und Lackierarbeiten sowie die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten - Feuerwehrtechnische Zentrale
Maler- und Lackierarbeiten sowie die Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale
Frist: 14.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 476993-2026
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bundesweit- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische GebäudeinstandhaltungKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Malerarbeiten an rund 150 Netztrafostationen in München und UmgebungHeinrich Schmid GmbH & Co. KG +3 weitereSWM Infrastruktur GmbH & Co. KGMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 4 Monate01.02.2027
- Zeitvertragsarbeiten für Parkett, Holzpflaster und BodenbelägeC & P Bodenbeläge GbR +1 weitereGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland949 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2026 · 16 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| P&Peper & Söhne GmbH | 1 | 20.08.2026 | 7,5 Mio. € |
| AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 1 | 06.08.2026 | 241 Tsd. € |
| DGDMI GmbH & Co. KG | 1 | 24.07.2026 | 255 Tsd. € |
| AGAller-IT GmbH | 1 | 01.07.2026 | 216 Tsd. € |
| TDTelekom Deutschland GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| MBMarco Bungalski GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| BIBreitband Innovationen Nord GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| ETEWE Tel | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 20.08.2026 | Wertstoffhof mit Werkhalle und integriertem Gebrauchtmarkt in Achim-Oyten | Vergeben | P&Peper & Söhne GmbH | 7,5 Mio. € |
| 27.07.2026 | Digitalisierung von Bau- und Statikakten | Vergeben | DGDMI GmbH & Co. KG | 255 Tsd. € |
| 23.07.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Vergeben | AGAller-IT GmbH | 216 Tsd. € |
| 16.07.2026 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern und Transpondern | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Ausstattung eines SHK-Labors für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 05.06.2026 | Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 427 | Vergeben | AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 241 Tsd. € |
| 24.04.2026 | Digitalisierung von etwa 40.000 Bau- und Statikakten | Offen | - | - |
| 21.04.2026 | Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Estricharbeiten für die Erweiterung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 13.03.2026 | Maler- und Lackierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale | Vergeben | MUMalereibetrieb Ulrich Schultze | 108 Tsd. € |
| 05.03.2026 | Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung einer feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | ASAhauser Säurebau & Systembeschichtungen GmbH | 101 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Ausbau der Breitbandinfrastruktur (Graue Flecken und Lückenschluss) im Landkreis Verden | Vergeben | MBMarco Bungalski GmbH +3 weitere | 13 Mio. € |
| 15.01.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | L&L & D Rüttelboden GmbH | 134 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | CICecen Innenausbau GmbH | 130 Tsd. € |
| 14.01.2026 | Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | NBNovum Bau | 24 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenMaler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für ein Feuerwehrgerätehaus
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Maler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, 39326 Wolmirstedt. Der Umfang umfasst unter anderem Erstbeschichtungen von rund 700 m² Mauerwerk und Trockenbau, 320 m² Epoxidharz-Bodenbeschichtung, einen zweifarbigen Außenanstrich auf etwa 400 m² Fassade sowie 120 m² Vinylboden mit Sockelleisten. Die Ausführung ist überwiegend vom 1. Dezember 2026 bis zum 13. Mai 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
62 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
60 % ähnlichMaler-, Beschichtungs- und Lackierarbeiten für das Brandschutz- und Ausbildungszentrum Newel
Trier · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land beauftragt Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten für den Neubau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Schutz- und Bodenabdeckungen, Grundierungen, Anstriche, Glasgewebe, Deckenbeschichtungen, das Streichen von Stahlzargen sowie Hydrophobierungen an Fassaden und Außenlagern; zusätzlich sind Bodenbeschichtungen mit Polyurethan- und Epoxidharzsystemen vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:15 Uhr.
56 % ähnlichMaler-, Bodenbelags- und Industriefußbodenarbeiten für einen Feuerwehrneubau
Offen · Frist 06.10.2026
Die Gemeinde Cursdorf beschafft Maler- und Bodenlegerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit öffentlichem WC. Der Umfang umfasst etwa 800 m² Wandfläche, 300 m² Deckenfläche sowie rund 160 m² Industriefußbodenbeschichtung der Klasse OS 11. Die Arbeiten werden in Cursdorf in der Region Thüringen (NUTS-Gebiete DEG05 und DEG0U) ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:40 Uhr UTC.
53 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Jerichow vergibt Malerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche, einem Ortsteil von Jerichow. Der Umfang umfasst unter anderem rund 126,51 m² Deckenbekleidung und -beschichtung, 412,32 m² Wandbeschichtung, 245,42 m² Wandbekleidung sowie Beschichtungen von Stahlzargen, Kantenschutzprofilen und Bodenflächen mit zweikomponentigem Epoxidharz. Die Ausführung ist vom 27. November bis zum 23. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
52 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau einer Rettungswache in Heilbad Heiligenstadt
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Eichsfeld, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle, beschafft Malerarbeiten für den Neubau einer Rettungswache in 37308 Heilbad Heiligenstadt. Der Leistungsumfang umfasst 3.250 Quadratmeter Wandanstrich, 510 Quadratmeter Deckenanstrich, das Lackieren von 54 Stahlzargen und 16 Stahltüren sowie 350 Quadratmeter staubbindenden Bodenanstrich. Die Ausführung ist vom 4. November bis zum 16. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
51 % ähnlichMalerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Feuer- und Rettungswache
Rostock · Offen · Frist 12.10.2026
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch ihren Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung, vergibt Malerarbeiten für die Bauabschnitte 2 und 3 der Feuer- und Rettungswache 1 in Rostock. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 8.465 m² Wandbeschichtung, 1.740 m² Malervlies, 1.361 m² Deckenbeschichtung, 554 m² Fußbodenbeschichtung, 240 m² Lackierarbeiten sowie Gerüste für die eigenen Arbeiten; der geschätzte Auftragswert beträgt 465.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichMalerarbeiten mit Wand- und Deckenanstrichen sowie Fassaden- und Deckendämmung
Wunsiedel i. Fichtelgebirge · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beschafft Maler- und Dämmarbeiten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Der Auftrag umfasst etwa 2.000 m² Wandanstrich, 200 m² Deckenanstrich, 200 m² Wärmedämmverbundsystem mit Fassadendämmung aus Steinwolle der Baustoffklasse A1 sowie 750 m² Deckendämmarbeiten in einer Tiefgarage und Nebenräumen. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Angebotspreis.
49 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau einer Gesamtschule in Verl
Rietberg · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg und Verl sowie der Gemeinde Langenberg beschafft Malerarbeiten für den Neubau einer Gesamtschule in Verl. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Arbeiten im Kellergeschoss, Erdgeschoss, ersten Obergeschoss und in den Treppenhäusern sowie Arbeiten im zweiten Obergeschoss, einschließlich Wand- und Deckenbeschichtungen, Deckenfriesen und dem Lackieren von Türzargen. Je Los sind mindestens sieben gleichzeitig eingesetzte Arbeitskräfte einzuplanen; die Ausführung ist vom 2. November bis 18. Dezember 2026 vorgesehen, und Angebote dürfen nur für ein Los eingereicht werden.
48 % ähnlichMalerarbeiten an Wänden, Decken und Böden
Kassel · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss beauftragt Malerarbeiten in verschiedenen Ausführungen an Wänden, Decken und Böden. Die Leistung wird in der Region Kassel (NUTS-Code DE734) ausgeschrieben; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
47 % ähnlichMaurer- und Betonarbeiten für den Umbau einer Berufsfeuerwehr
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Maurer- und Betonarbeiten für den Umbau der Berufsfeuerwehr in Delmenhorst. Der Auftrag umfasst ein Los; Angaben zum geschätzten Auftragswert oder zum genauen Leistungsumfang liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:30 Uhr.
47 % ähnlichErdbauarbeiten Feuerwache Süd Fulda
Fulda · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Fulda vergibt Erdbauarbeiten und Baustelleneinrichtungsarbeiten für den Neubau der Feuerwache Fulda Süd. Das Projekt wird in der Region Fulda (Hessen) durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
47 % ähnlichVerlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
Göttingen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
47 % ähnlichInnenputz- und Malerarbeiten für ein neues Feuerwehrgerätehaus
Heuchelheim an der Lahn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn beauftragt Innenputz- und Malerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Heuchelheim an der Lahn. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem vorbereitende Arbeiten, Innenputz, Wärmedämmung, Armierung sowie Malerarbeiten für Erdgeschoss und Obergeschoss. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
46 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau von Aula und Verwaltung der Handelslehranstalten Lohne
Vechta · Offen · Frist 20.10.2026
Der Landkreis Vechta beschafft Maler- und Beschichtungsarbeiten für den Neubau von Aula und Verwaltung der Handelslehranstalten in Lohne. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 1.100 m² Überholungsbeschichtung im Bestandsgebäude, 2.700 m² Neubeschichtung von Wänden, Wand- und Deckendämmungen, 240 m² Epoxidharz-Bodenbeschichtung sowie das Lasieren von rund 350 m² Holzbauteilen. Die Ausführung ist mit 60 Tagen veranschlagt; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 22.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
45 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Bellheim · Offen · Frist 21.09.2026
Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Hördt werden Zimmer- und Holzbauarbeiten nach DIN 18334 beschafft. Auftraggeber ist die Zentrale Vergabestelle Germersheim – Bellheim – Jockgrim – Rülzheim mit Sitz in Bellheim. Die Leistung wird der Region DEB zugeordnet; ein Auftragswert oder konkreter Ausführungszeitraum ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichInnenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen
Bottrop · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Bottrop vergibt Innenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen in Bottrop. Die Vergabe umfasst ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
45 % ähnlichLieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie
Erbendorf · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Erbendorf beauftragt die Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung. Die jeweiligen Vertragslaufzeiten betragen 360, 900 bzw. 780 Tage. Der Zuschlag erfolgt nach Preis- und Qualitätskriterien.
45 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für ein Technik- und feuerwehrtechnisches Zentrum
27474 Cuxhaven · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, vergibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für den Neubau eines Technikzentrums und eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Celle-Scheuen. Die Ausschreibung betrifft ein Los; die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 12. Oktober 2026.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Malereibetrieb Ulrich Schultze
Zuschlagswert: 108.012,2 EUR · Vertragsschluss: 03.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
268 vergleichbare Verfahren, davon 163 mit erfasstem Zuschlag · 112 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 121.622,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 10 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Hirsch GmbH · München
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schandert GmbH · Jüterbog
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KNS GmbH · Viernheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Tischlerei & Zimmerei Lambach & Haase GmbH Co Kg · Mielkendorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
von Au - Gehrung Fliesen GmbH · Nürtingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Salvia Gebäudetechnik West GmbH · Borken
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG · Großefehn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ahauser Säurebau & Systembeschichtungen GmbH · Ahaus
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
L & D Rüttelboden GmbH · Bohmte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Cecen Innenausbau GmbH · Bremen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Malerarbeiten an rund 150 Netztrafostationen in München und Umgebung
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.02.2027
Auftragnehmer: Heinrich Schmid GmbH & Co. KG +3 weitere
Vertragsschluss: 09.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Parkett, Holzpflaster und Bodenbeläge
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: C & P Bodenbeläge GbR +1 weitere
Vertragsschluss: 31.03.2026
Zuschlagswert: 949.462 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden (Aller)
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 423115016 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 4231150
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:59 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:52 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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