Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.02.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 23396-2026
- Verfahrensnummer
- 73daaed2-11ca-49b9-8cfb-b749d3a5301a
- CPV-Codes
- 45410000 · Putzarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Verden schreibt Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Ausführungsdauer von 79 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale werden die Putzarbeiten ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Putzarbeiten - Feuerwehrtechnische Zentrale
Putzarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale
Frist: 13.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Landkreis Verden fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 411400-2026
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- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
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- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum KölnYarmadelen Bau GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische GebäudeinstandhaltungKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für InstandsetzungenEren Bau GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Aktiv seit 2026 · 16 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| P&Peper & Söhne GmbH | 1 | 20.08.2026 | 7,5 Mio. € |
| AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 1 | 06.08.2026 | 241 Tsd. € |
| DGDMI GmbH & Co. KG | 1 | 24.07.2026 | 255 Tsd. € |
| AGAller-IT GmbH | 1 | 01.07.2026 | 216 Tsd. € |
| TDTelekom Deutschland GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| MBMarco Bungalski GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| BIBreitband Innovationen Nord GmbH | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
| ETEWE Tel | 1 | 18.06.2026 | 13 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 20.08.2026 | Wertstoffhof mit Werkhalle und integriertem Gebrauchtmarkt in Achim-Oyten | Vergeben | P&Peper & Söhne GmbH | 7,5 Mio. € |
| 27.07.2026 | Digitalisierung von Bau- und Statikakten | Vergeben | DGDMI GmbH & Co. KG | 255 Tsd. € |
| 23.07.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Vergeben | AGAller-IT GmbH | 216 Tsd. € |
| 16.07.2026 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern und Transpondern | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Ausstattung eines SHK-Labors für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 05.06.2026 | Beschaffung eines Geräteträgers Unimog U 427 | Vergeben | AGAHLBORN GmbH Nutzfahrzeuge | 241 Tsd. € |
| 24.04.2026 | Digitalisierung von etwa 40.000 Bau- und Statikakten | Offen | - | - |
| 21.04.2026 | Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Estricharbeiten für die Erweiterung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | IT-Betreuung für die Berufsbildenden Schulen Verden | Offen | - | - |
| 13.03.2026 | Maler- und Lackierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten für die Feuerwehrtechnische Zentrale | Vergeben | MUMalereibetrieb Ulrich Schultze | 108 Tsd. € |
| 05.03.2026 | Rüttelbodenarbeiten für die Erweiterung einer feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | ASAhauser Säurebau & Systembeschichtungen GmbH | 101 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Ausbau der Breitbandinfrastruktur (Graue Flecken und Lückenschluss) im Landkreis Verden | Vergeben | MBMarco Bungalski GmbH +3 weitere | 13 Mio. € |
| 15.01.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | L&L & D Rüttelboden GmbH | 134 Tsd. € |
| 15.01.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | CICecen Innenausbau GmbH | 130 Tsd. € |
| 14.01.2026 | Putzarbeiten für die Erweiterung der Feuerwehrtechnischen Zentrale | Vergeben | NBNovum Bau | 24 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenPutzarbeiten für den Umbau einer Berufsfeuerwehr
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Putzarbeiten im Rahmen des Umbaus der Berufsfeuerwehr. Die Leistung wird der Region Niedersachsen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 22. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
65 % ähnlichPutzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Wernsdorf
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Königs Wusterhausen beschafft Putzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Wernsdorf. Der Auftrag liegt in der Region Brandenburg (NUTS-Code DE4); eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 7:30 Uhr.
64 % ähnlichPutzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Wernsdorf
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Königs Wusterhausen schreibt Putzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Wernsdorf aus. Auftraggeber ist die Stadt Königs Wusterhausen, vertreten durch das Dezernat Bildung und digitale Verwaltung sowie das Amt Verwaltungsmanagement. Ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben; die Frist endet am 24. September 2026 um 7:30 Uhr.
64 % ähnlichInnenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen
Bottrop · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Bottrop vergibt Innenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen in Bottrop. Die Vergabe umfasst ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
60 % ähnlichPutzarbeiten im Rahmen von Bauleistungen
Offen · Frist 13.10.2026
Der Wetteraukreis, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle, beschafft Bauleistungen im Bereich Putzarbeiten. Die Leistung ist der Region Hessen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
56 % ähnlichPutzarbeiten für die Kernsanierung eines Gesundheitsamts
Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Grafschaft Bentheim beschafft Putzarbeiten im Rahmen der Kernsanierung seines Gesundheitsamts. Die Leistung ist einer Ausschreibung in der Region DE9 zugeordnet; eine genauere Ortsangabe, der Auftragsumfang und der Zeitrahmen der Ausführung sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
56 % ähnlichPutzarbeiten an Bauwerken
Offen · Frist 13.10.2026
Der Wetteraukreis, vertreten durch seine Zentrale Vergabestelle, beschafft Bauleistungen im Bereich Putzarbeiten. Weitere Angaben zum konkreten Umfang und Auftragswert liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
56 % ähnlichReinigungsleistungen für die Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt (Dosse)
Neuruppin · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beauftragt Reinigungsleistungen für den Schulkomplex der Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt (Dosse). Die Ausschreibung umfasst drei Lose für Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr. Der Angebotspreis wird mit 60 Prozent und die Leistung mit 40 Prozent bewertet.
55 % ähnlichInnenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
02625 Bautzen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Bautzen beschafft Innenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Salzenforst in Bautzen. Der Umfang umfasst etwa 1.220 m² Innenputz einschließlich Gerüst und Nebenarbeiten, rund 300 m Eck-, An- und Abschlussprofile, 52 m bitumenfreie Dickbeschichtung sowie etwa 960 m² Oberflächen der Qualitätsstufe Q3. Die Arbeiten sollen vom 4. bis 29. Januar 2027 ausgeführt werden; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 09:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
55 % ähnlichPutzarbeiten im Wetteraukreis
Offen · Frist 13.10.2026
Der Wetteraukreis, vertreten durch seine Zentrale Vergabestelle, beschafft Bauleistungen im Bereich Putzarbeiten. Die Leistung ist der Region Hessen (NUTS-Code DE7) zugeordnet; ein Auftragswert oder weiterer Umfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
54 % ähnlichPutzarbeiten
Offen · Frist 08.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb, beschafft Putzarbeiten. Die Leistungen sind in München beziehungsweise der Region Bayern vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
53 % ähnlichPutzarbeiten für die Sanierung von Klassenräumen der Förderschule Haus Freudenberg
Offen · Frist 20.10.2026
Die Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH beschafft Putzarbeiten im Rahmen der Sanierung der Förderschule Haus Freudenberg. Der Leistungsort liegt in der Region Nordrhein-Westfalen; ein konkreter Umfang oder Auftragswert ist nicht angegeben, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.
52 % ähnlichBaureinigung für den Erweiterungsneubau der Grundschule Bungerhof
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Delmenhorst beauftragt Baureinigungsleistungen für den Erweiterungsneubau der Grundschule Bungerhof. Der Auftrag betrifft die Region Delmenhorst in Niedersachsen; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Frist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr.
52 % ähnlichInnenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
02625 Bautzen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Bautzen vergibt Innenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Bautzener Ortsteil Salzenforst. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 9:30 Uhr Ortszeit.
51 % ähnlichPutzarbeiten für Außen- und Innenflächen in Füssen
Füssen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Füssen beauftragt Putzarbeiten an einem Bauvorhaben in Füssen, Bayern. Der Leistungsumfang umfasst etwa 645 m² Besenstrichputz, 60 m² gefilzten Außenputz, 3.450 m² Gipsputz, 550 m² Kalkzementputz sowie rund 20 m² Deckenputz im Außenbereich einschließlich Nebenarbeiten und innen erforderlicher Arbeitsgerüste. Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichPutz- und Stuckarbeiten für Bestandswände und -decken
Bad Nauheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beschafft Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350. Vorgesehen sind Kalkleichtputz, Kalkzementputz, Zementputz sowie Sanierputzarbeiten an Bestandswänden und -decken mit insgesamt rund 8.135 m² im Gebiet DE737. Die Ausführungsdauer beträgt 85 Tage; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
51 % ähnlichInnenputzarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Innenputzarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 272.380 EUR. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
51 % ähnlichPutzarbeiten an Bauwerken
Offen · Frist 25.09.2026
Die Sprinkenhof GmbH beschafft Putzarbeiten im Raum Hamburg. Angaben zu Umfang, geschätztem Auftragswert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
50 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Gebäuden
Springe · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Springe beauftragt Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden in Springe, Niedersachsen. Der Auftrag umfasst insgesamt etwa 63.400 m² Reinigungsfläche und ist in drei Lose aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
50 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Novum Bau
Zuschlagswert: 24.406,27 EUR · Vertragsschluss: 30.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
262 vergleichbare Verfahren, davon 153 mit erfasstem Zuschlag · 135 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 89.968,95 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 15 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Mese Putz · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ATB Plankonzept GmbH · Seevetal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Klüh Cleaning GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Beksan Bau GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gies Dienstleistungen GmbH · Stadtallendorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ATB Putz GmbH · Seevetal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
von Au - Gehrung Fliesen GmbH · Nürtingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Jürgens GmbH & Co. KG · Großefehn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malereibetrieb Ulrich Schultze · Dörverden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Yarmadelen Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für Instandsetzungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
27283 · Verden (Aller)
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 423115016 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@landkreis-verden.de+49 4231150
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:59 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.01.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:51 (Europe/Berlin)
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