Regelkontrollen zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in Essen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Grün und Gruga
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Baumpflege (77211500)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 732547-2026
- Verfahrensnummer
- aad2bdc4-525f-4b5a-8a76-f6e2d5758f9f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Grün und Gruga in Essen schreibt Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Stadtbezirk IV aus, einschließlich der Aufnahme und Kontrolle einzelner Bäume. Die Arbeiten sind nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) durchzuführen und zu dokumentieren; die Ausschreibung ist in zwei Lose für das Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga aufgeteilt. Für jedes Los ist eine Dauer von 105 Tagen angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Amt für Straßen und Verkehr
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Grün und Gruga
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk IV der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
keine
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026| Sonstiges | 400 KB | |
| Anschreiben | 343 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 5,7 MB | |
| Sonstiges | 5,4 MB | |
| Sonstiges | 139 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 140 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 258 KB | |
| Formular | 519 KB | |
| Sonstiges | 6 KB | |
| Vertragsbedingungen | 336 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 774 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 8 KB |
Anforderungen
keine
Änderungen und Bieterfragen
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