Baumkontrollen und Baumpflege für Liegenschaften in Brandenburg und Sachsen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.02.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 17.040 EUR
- Lose
- 12
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 768775-2024
- Verfahrensnummer
- ee7bd376-0d08-46e0-8a44-3344eff45a7a
- CPV-Codes
- 77200000 · Dienstleistungen in der Forstwirtschaft; 77211500 · Baumpflege
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beschafft Baumkontrollen für rund 1.379 Bäume sowie Baumpflegeleistungen im Rahmen von Rahmenvereinbarungen. Die Leistungen sind auf zwölf regionale Lose in Potsdam und Brandenburg, Chemnitz und Sachsen, Dresden und Umgebung, Cottbus sowie Sachsen und der Lausitz verteilt; für die Pflege sind je nach Region maximale Auftragswerte von 17.040 bis 64.560 Euro netto vorgesehen. Die Kontrollen sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich sowie bei besonderen Ereignissen wie Stürmen erfolgen; die Angebotsfrist endet am 3. Februar 2025 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
--Baumkontrollleistungen an insgesamt ca. 1.379 Bäumen in -Potsdam und Brandenburg – Los 1 (ca. 429 Bäume) -Chemnitz und Sachsen – Los 2 (ca. 71 Bäume) -Sachsen - Los 3 (ca. 140 Bäume) -Dresden und Umgebung – Los 4 (ca. 269 Bäume) -Cottbus – Los 5 (ca. 246 Bäume) -Sachsen und Lausitz – Los 6 (ca. 224 Bäume) und --Baumpflegeleistungen (Rahmenvereinbarung) an max. Bäumen/für max. Leistungen in € netto in: -Potsdam und Brandenburg – Los 7 (max. 640 Bäume/max. 51.930,- €) -Chemnitz und Sachsen – Los 8 (max. 17.040,- €) -Sachsen - Los 9 (max. 33.600,- €) -Dresden und Umgebung – Los 10 (max. 64.560,- €) -Cottbus – Los 11 (max. 59.040 €) -Sachsen und Lausitz – Los 12 (max. 53.760,- €)
Leistungen nach Losen (12)
LOT-0001 · VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen17.040 EUR
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Frist: 03.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. - Der Ausschluss des Angebotes eines Bieters erfolgt, sobald dieses Angebot gleichzeitig für Baumkontroll- und Baumpflegemaßnahmen ein und desselben Loses abgegeben wird. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0002 · VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0003 · VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0004 · VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0005 · VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0006 · VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0007 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0008 · VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0009 · VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0010 · VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0011 · VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
LOT-0012 · VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen
- Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. - Der Ausschluss des Angebotes eines Bieters erfolgt, sobald dieses Angebot gleichzeitig für Baumkontroll- und Baumpflegemaßnahmen ein und desselben Loses abgegeben wird. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 226270-2025
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| DGDonner GmbH | Bronkow | 3 | 0 | 28.08.2026 | 2,1 Mio. € | stabil |
| SGST GrünBau GmbH | Leipzig | 3 | 0 | 11.08.2026 | 387 Tsd. € | fallend |
| LGLausitzer Grün GmbH | Cottbus | 3 | 0 | 08.06.2026 | - | steigend |
| TBThomas Behrisch Holzeinschlags- und Rückeunternehmen e.K. | Rabenau OT Karsdorf | 3 | 0 | 20.01.2025 | - | fallend |
| IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG | Lüdenscheid | 2 | 2 | 17.08.2026 | 148 Tsd. € | steigend |
| CFcity forest GmbH | - | 2 | 1 | 24.09.2025 | 6,5 Mio. € | stabil |
| HMHFD Milbradt Forst GmbH | Groß Polzin | 2 | 0 | 28.08.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Sachsen (56) · Brandenburg (50) · Berlin (34) · Bayern (31) · Baden-Württemberg (17) · Nordrhein-Westfalen (13)| BFBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn | 56 | 07.09.2026 |
| SSStaatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels | Altenberg | 11 | 20.10.2025 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost | Halle (Saale) | 10 | 12.08.2026 |
| LBLand Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg | Berlin | 10 | 17.06.2026 |
| LFLandesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde | Eberswalde | 9 | 03.08.2026 |
| BSBayerische Staatsforsten AöR | Regensburg | 8 | 17.06.2026 |
| LULausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH | Senftenberg | 7 | 20.02.2026 |
| LFLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen | - | 6 | 19.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Brandenburg- Baumpflege und Baumfällungen an städtischen Bäumen in EberswaldeBaumservice Steve Ohlendorf GmbHStadt EberswaldeEberswalde, Deutschland218 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.02.2025noch 3 Monate31.12.2026
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Aktiv seit 2023 · 284 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
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| DMDEGAS mbH | 2 | 28.08.2026 | 530 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Forstliche Bestandespflege in vier Revieren des Bundesforstbetriebs MittelelbeForstbaumschulen Fürst Pückler GmbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland99 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.09.2025läuft aus30.09.2026
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- Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.09.2024läuft aus30.09.2026
- Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
- Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland637 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
- Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland116 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland559 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland627 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland241 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
- Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in Berlin | Offen | - | - |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 687 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 838 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-Beleuchtung | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 376 Tsd. € |
| 14.09.2026 | Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und Garching | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner Heide | Offen | - | - |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in Regensburg | Vergeben | GDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere | 0 € |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte Bielefeld | Vergeben | CEClean Excellence GmbH | 0 € |
| 08.09.2026 | Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in München | Vergeben | - | - |
| 07.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften | Vergeben | IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere | 128 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in Deutschland | Vergeben | RGRosa GmbH | 82 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf Bundeswehrgebäuden | Offen | - | - |
| 03.09.2026 | Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in Rheinbach | Vergeben | - | - |
| 31.08.2026 | Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und Köln | Vergeben | AMApleona Mitte-West GmbH | 5,6 Mio. € |
| 27.08.2026 | Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) Berlin | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-Anlage | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit Filterwechsel | Offen | - | - |
| 21.08.2026 | Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-Württemberg | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Wohnungsneubau mit Tiefgarage und Außenanlagen | Vergeben | GSGOLDBECK Südwest GmbH | 17,4 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam | Vergeben | KGKeller Grundbau GmbH | 4,7 Mio. € |
| 19.08.2026 | Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier Verwaltungsregionen | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und Eschweiler | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in Potsdam | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBaumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-Württemberg
Bonn · Offen · Frist 24.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt Baumkontrollen und anschließende Baumpflege auf insgesamt 256 Liegenschaften in Baden-Württemberg. Rund 2.579 Bäume sind zweimal jährlich – im belaubten und unbelaubten Zustand – zu kontrollieren; zusätzlich werden innerhalb eines Jahres schätzungsweise 516 Pflegemaßnahmen wie Kronenpflege, Totholzentfernung, Fällungen oder Rückschnitte erwartet. Die Leistungen umfassen außerdem bei Bedarf Baumkataster, Baumplaketten, Übersichtskarten, Genehmigungen und Baustelleneinrichtungen; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
76 % ähnlichBaumerfassung, Verkehrssicherheitskontrollen und Pflegekontrolle in Berlin und Brandenburg
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Das Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Nord, Außenstelle Berlin, beauftragt die Ersterfassung von Bäumen, die Kontrolle ihrer Verkehrssicherheit, die Vermessung und Führung eines Baumkatasters sowie die Festlegung von Maßnahmen und Kontrolle der Baumpflege. Die Leistungen betreffen regionale Liegenschaften in Berlin und Brandenburg und verteilen sich auf sechs Lose mit insgesamt 289 Objekten; der geschätzte Auftragswert beträgt 400.000 Euro. Die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:00 Uhr deutscher Zeit.
72 % ähnlichBaumkontrollen zur Beurteilung der Verkehrssicherheit in Potsdam
Potsdam · Offen · Frist 13.10.2026
Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt Baumkontrollen zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume. Der Auftrag umfasst Bäume im öffentlichen Straßenland, auf städtisch verwalteten Liegenschaften, auf dem Jüdischen Friedhof sowie auf weiteren Friedhöfen im Stadtgebiet Potsdam. Die Leistungen sind in sechs regionale Bereiche einschließlich Friedhöfen aufgeteilt; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026.
64 % ähnlichDurchführung von Baumkontrollen in Liegenschaften des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen – Niederlassung Mitte
Wiesbaden · Offen · Frist 21.09.2026
Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Baumkontrollen, Pflege des Baumkatasters und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs nach der FLL‑Baumkontrollrichtlinie für etwa 6.688 Bäume in den Liegenschaften des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte. Die Leistungen werden in einem Los vergeben und gelten als Dienstleistung. Angebotsfrist ist der 21. September 2026.
63 % ähnlichBaum- und Gehölzpflege für Autobahnstrecken (ca. 136 Bäume, 195 Schnittmaßnahmen)
Hannover · Offen · Frist 21.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Nordwest beauftragt die Pflege, Verjüngung und Fällung von Bäumen entlang ihrer Autobahnstrecken. Das Los umfasst die Pflege von etwa 136 Einzelbäumen sowie Erziehungs- und Aufbauschnitte an rund 195 Bäumen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage und der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 262.880 EUR.
61 % ähnlichRahmenvereinbarung Baumpflege – Schnitt- und Fällmaßnahmen
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die Grün Berlin GmbH vergibt eine Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten im Britzer Garten in Berlin. Die Leistungen umfassen Schnitt- und Fällmaßnahmen zur Verkehrssicherung und Bestandsentwicklung mit einem geschätzten Wert von 1.080.000 Euro. Die Bewertung erfolgt nach Organisationskonzept, Personalqualifikation, Nachhaltigkeit und Preis; Bewerbungsfrist ist der 28. September 2026.
61 % ähnlichBaumpflege- und Gärtnerleistungen für Liegenschaften des Landes Berlin
Berlin · Offen · Frist 31.12.2031
Das Land Berlin vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DPS) Leistungen der Baumpflege und Gärtnerei für über 5.000 landeseigene Liegenschaften. Die Beschaffung umfasst zwei Kategorien: Rahmenvereinbarungen (Kategorie 1) mit längerer Laufzeit sowie Einzelaufträge (Kategorie 2) für einmalige Leistungen. Zu den betreuten Objekten zählen Schulen, Verwaltungsgebäude, Polizei-, Feuerwehr- und Kultureinrichtungen. Die Laufzeit erstreckt sich bis Ende 2031.
60 % ähnlichBaumpflege und Baumfällungen in Brandenburg 2027–2028
Offen · Frist 06.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Kyritz, beschafft Baumpflege- und Baumfällarbeiten im Land Brandenburg für den Zeitraum 2027 bis 2028. Die Ausschreibung umfasst ein Los; Angaben zu Mengen und Auftragswert liegen nicht vor. Die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
59 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in Berlin
Bonn · Offen · Frist 02.11.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn beschafft Grünpflegearbeiten und die Reinigung befestigter Außenflächen auf drei Bundesliegenschaften in Berlin, darunter eine frei zugängliche Parkanlage. Zum Umfang gehören unter anderem die Pflege von Beeten, Gehölzen, Hecken, Wiesen- und Rasenflächen sowie die Reinigung nichtöffentlicher Grauflächen; zwei genannte Wohnanlagen liegen in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Waidmannslust. Die Angebotsfrist endet am 2. November 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
58 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten mit Baumpflanzungen an der Neuschen Promenade
02625 Bautzen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bautzen beauftragt Landschaftsbauarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung eines Rad- und Gehweges einschließlich der Ufermauer an der Neuschen Promenade in Bautzen. An zwei Standorten sind 1.060 m² Rasen zu mähen sowie 24 Bäume einschließlich Bodenaustausch oder Bodenverbesserung zu liefern und zu pflanzen. Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie die Lieferung von Bestandsunterlagen laufen bis zum 15.10.2029; die Ausführung beginnt voraussichtlich am 19.10.2026, die Pflanzzeit endet am 30.11.2026.
57 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen
Bonn · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Grünpflege- und teilweise Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Aachen, Bielefeld, Bonn, Bünde und Mönchengladbach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Pflege von Pflanzflächen, Sträuchern, Hecken und Rasen sowie die Reinigung nicht öffentlicher Außen- und Wegeflächen. Die Vergabe ist in fünf Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 30. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
57 % ähnlichRahmenverträge für Baumpflege und Baumfällungen in Prenzlau
Offen
Die Stadt Prenzlau beschafft Rahmenverträge für Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen. Die Leistungen sollen im Stadtgebiet sowie in den Orts- und Gemeindeteilen der Stadt Prenzlau erbracht werden; Angaben zu Umfang, Mengen und Laufzeit sind nicht enthalten.
56 % ähnlichGrünpflege und teilweise Reinigung von Grauflächen in Bad Gottleuba und Hermsdorf-Schleifreisen
Offen · Frist 05.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Grünpflegearbeiten und teilweise die Reinigung befestigter Außenflächen an zwei Standorten aus: bei der Bundespolizei in Bad Gottleuba, Sachsen, und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Hermsdorf-Schleifreisen, Thüringen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt; Angebote können bis zum 5. Oktober 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichFäll- und Pflegearbeiten im Mauergrünzug Berlin-Pankow
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Im Berliner Bezirk Pankow werden im Rahmen der Teilmaßnahme Mauergrünzug Garten- und Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben. Vorgesehen sind die Fällung von 426 Bäumen mit einem Stammumfang von 30 bis 150 cm, der bodengleiche Rückschnitt von 11.365 m² Gehölzaufwuchs sowie der Erhaltungsschnitt von 56 Zierkirschen. Die Vergabe erfolgt durch Grün Berlin im Namen der DB InfraGO Aktiengesellschaft; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
55 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung an drei Gewerbeliegenschaften in Rastatt
Westerstede · Offen · Frist 04.11.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg, beschafft Grünpflege- und Reinigungsleistungen für drei Gewerbeliegenschaften in Rastatt. Zum Umfang gehören das Mähen extensiver Wiesenflächen von insgesamt etwa 34.862 m², der Pflege- und Verkehrssicherungsschnitt von Sträuchern, die Reinigung eines Gehwegs über etwa 520 laufende Meter sowie die Reinigung befestigter Flächen von etwa 1.500 m². Angebote sind bis zum 4. November 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
55 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten an der Wasseraufbereitungsanlage Borna-West
Offen · Frist 05.10.2026
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beschafft Landschaftsbauarbeiten an der Wasseraufbereitungsanlage Borna-West. Der Auftrag umfasst unter anderem die Rodung von etwa 800 Gehölzen, die Beseitigung invasiver Pflanzen auf rund 2.800 m², den Bau von Wegen auf 225 m², einen 240 m langen Forstschutzzaun sowie die Pflanzung von 1.473 Bäumen und Sträuchern mit Baumhalterungen. Optionale Pflege-, Kontroll- und Bewässerungsleistungen können bis 2031 erbracht werden; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
55 % ähnlichBaumpflege, Baumfällungen und Stubbenfräsen in Barleben, Meitzendorf und Ebendorf
39179 Barleben OT Meitzendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Barleben beschafft fachgerechte Baumpflege, Baumfällungen, Stubbenfräsen sowie damit verbundene Häcksel-, Entsorgungs- und Nebenarbeiten. Vorgesehen sind Pflegearbeiten an insgesamt 240 Bäumen, sieben Baumfällungen und 19 Fräsarbeiten in Barleben, Meitzendorf und Ebendorf; teilweise ist Seilklettertechnik erforderlich. Die Ausführung ist vom 19. Oktober 2026 bis zum 30. Mai 2027 geplant, Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
54 % ähnlichVerkehrssicherungsmaßnahmen am Baumbestand, vorrangig im Wald
Offen · Frist 22.09.2026
Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt einen Rahmenvertrag für Verkehrssicherungsmaßnahmen am Baumbestand, vorrangig in Waldflächen, aus. Die Leistungen werden auf Flächen der Stiftung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erbracht, unter anderem in Heidenau, Freital, Dohma, Bad Gottleuba und Bad Schandau. Der Vertragszeitraum läuft vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 13:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
53 % ähnlichBaumpflegemaßnahmen auf städtischen Liegenschaften
Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Luckenwalde beauftragt Baumpflegemaßnahmen auf ihren städtischen Liegenschaften. Der Auftrag betrifft eine Region im Osten Deutschlands (NUTS-Code DE4); eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichBaumpflege auf Naturschutzflächen im Landkreis Bodensee
88630 Pfullendorf · Offen · Frist 06.10.2026
Die Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beschafft Baumpflegearbeiten auf Naturschutzflächen im Landkreis Bodensee. Der Auftrag ist in ein Los aufgeteilt; Angaben zur Menge oder zum Auftragswert liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: city forest GmbH, treevolution.de GmbH
Zuschlagswert: 67.673,97 EUR · Vertragsschluss: 17.03.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
266 vergleichbare Verfahren, davon 164 mit erfasstem Zuschlag · 281 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 352.856 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 38 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Treevolution.de GmbH · Herrsching
4 vergleichbare Zuschläge, davon 3 bei diesem Auftraggeber.
TDE Mitteldeutsche Bergbau Service GmbH · Rötha
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Penta Gebäudeservice GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Donner GmbH · Bronkow
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ST GrünBau GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lausitzer Grün GmbH · Cottbus
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thomas Behrisch Holzeinschlags- und Rückeunternehmen e.K. · Rabenau OT Karsdorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG · Lüdenscheid
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
city forest GmbH
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
HFD Milbradt Forst GmbH · Groß Polzin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Brandenburg, nach Vertragsende sortiert.
- Baumpflege und Baumfällungen an städtischen Bäumen in Eberswalde
Stadt Eberswalde · Eberswalde
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Baumservice Steve Ohlendorf GmbH
Vertragsschluss: 17.02.2025
Zuschlagswert: 218.487 EUR
- Rahmenvertrag für die Pflanzung und Pflege klimaangepasster Bäume
Gemeinde Wandlitz · Wandlitz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: AGRAR Z Agrarhandel und Dienstleistungen Denny Herkt
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 621.848,74 EUR
- Baumkontrolle und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in Brandenburg und Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: Treevolution.de GmbH +6 weitere
Vertragsschluss: 24.09.2025
Zuschlagswert: 6.471.938,02 EUR
- Baumpflegearbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin · Neuruppin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: baumkling
Vertragsschluss: 14.10.2024
Zuschlagswert: 1.344.537,8 EUR
- Baumpflegearbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit in Neuruppin
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin · Neuruppin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Nürnberger Baumpflege GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 16.12.2024
Geschätzter Wert: 84.000 EUR
- Baumpflege und Baumfällungen im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Burg
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg · Burg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Jagd- und Forstservice GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 31.03.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Pflege von Außenanlagen, Grünflächen, Bäumen und Winterdienst in Berlin und Potsdam
Rundfunk Berlin-Brandenburg · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Bebra Gebäudemanagement und Service GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 17.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
53119 · Bonn
verdingung@bundesimmobilien.de000284 erfasste Verfahren, davon 178 vergeben. 71 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Verdingungsstelle
Verdingung@bundesimmobilien.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.12.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)
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