Baumpflegearbeiten zur Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit in Potsdam
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
- Baumpflege (77211500)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 684231-2026
- Verfahrensnummer
- b6c72196-78cd-444b-a6c6-471b0c02c2d4
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt Baumpflegearbeiten aus, um die Verkehrssicherheit an Straßen, auf öffentlichen Grünflächen sowie an Naturdenkmälern und zwei Friedhöfen in Potsdam und den Ortsteilen herzustellen und zu erhalten. Die Leistungen sind in sieben Flächenlose aufgeteilt; ein Anspruch auf Mindestmengen besteht nicht, und die geschätzten jährlichen Abrufe summieren sich auf rund 3,37 Millionen Euro netto. Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind ausgenommen; die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die vorgesehenen Baumpflegeleistungen dienen der Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Flächen der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Ortsteile: - an öffentlich gewidmeten Straßen, - auf öffentlichen Grünflächen (z.B. Plätze, Parkflächen, an Gräben, Uferwege, waldartige Bestände), - Naturdenkmäler (Einzelbäume, Baumgruppen) - Jüdischen Friedhof Potsdam - Friedhof Bassinplatz Potsdam Die Leistung ist aufgeteilt in sieben (7) Flächenlose Nicht Bestandteil sind dagegen die Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile.
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Los 1
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 883.707 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 3.534.828 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 448.510 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.784.040 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 696.740 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 2.786.960 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4.1
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 395.463 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.581.852 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 4.2
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 339.352 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.357.408 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 5
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 386.542 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 1.546.168 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los FH
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf jährlich 217.262 Euro netto. Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, auf 869.048 Euro netto taxiert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0002 · Los 2
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0003 · Los 3
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0004 · Los 4.1
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0005 · Los 4.2
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0006 · Los 5
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
LOT-0007 · Los FH
- (1) Allgemeines Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses (Brutto-Gesamtkosten) gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VgV. (2) Aufgrund der festgelegten Loslimitierung, nach der maximal zwei (2) Lose an einen einzelnen Bieter vergeben werden dürfen, erfolgt die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nicht isoliert je Einzellos. Der Zuschlag wird stattdessen über alle sieben (7) Lose hinweg nach dem Prinzip der globalen Kostenminimierung erteilt. Dies stellt sicher, dass die Vergabe in ihrer Gesamtheit das wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt und gleichzeitig alle vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (3) Führt die isolierte Betrachtung der Einzellose dazu, dass ein Bieter in mehr als zwei (2) Losen das niedrigste Angebot einreicht, entsteht ein vergaberechtlicher Konflikt, da eine isolierte Zuschlagserteilung für alle diese Lose rechtlich ausgeschlossen ist. Das angewendete mathematische Modell löst diesen Konflikt nicht - wie sonst - durch eine vorher festgelegte Rangfolge der prioritär zu berücksichtigenden Lose, sondern über ein deterministisches Optimierungsverfahren: - Berechnungsumfang: Bei einer Anzahl von X Bietern und sieben (7) ausgeschriebenen Losen existieren mathematisch theoretisch X hoch 7 denkbare Verteilungsvarianten. - Filterung: Das Modell filtert in Millisekunden all jene Kombinationen heraus, die gegen die rechtliche Nebenbedingung verstoßen (d. h. Kombinationen, bei denen ein Bieter 3 oder mehr Lose erhalten würde). - Zielstellung: Aus den verbleibenden, rechtlich zulässigen Kombinationen filtert das mathematische Modell diejenige Kombination heraus, deren Brutto-Gesamtsumme über alle 7 Lose hinweg den absolut niedrigsten Wert aufweist. Um zu verhindern, dass der Algorithmus unvollständige Angebote (Bieter hat für ein Los kein Angebot abgegeben) oder rechtlich ausgeschlossene Angebote (§ 57 VgV) berücksichtigt, wurde eine systemische Sperre integriert: - Jedes nicht abgegebene oder ausgeschlossene Los wird intern mit einem fiktiven Strafpreis (Penalty Value) in Höhe von 99.999.999 EUR belegt. - Der Algorithmus enthält eine harte Ausschlussbedingung (If-Condition): Sobald eine Zuteilungskombination auch nur einen einzigen dieser Strafpreise enthält, wird diese Kombination sofort als "ungültig" markiert und aus der Wertung geworfen. - Damit ist mathematisch und rechtlich zu 100 % ausgeschlossen, dass ein Bieter den Zuschlag für ein Los erhält, das er nicht angeboten hat oder von dem er formell ausgeschlossen wurde. Das Modell arbeitet deterministisch. Das bedeutet: Bei identischen Preisen in der Eingabematrix wirft das Makro zu jedem Zeitpunkt exakt dasselbe Ergebnis aus. Der Quellcode des Makros ist dauerhaft in der Excel-Datei hinterlegt und Bestandteil dieser Vergabeakte. Jede Vergabekammer und jeder Prüfer kann das Ergebnis durch erneutes Betätigen der Schaltfläche in Echtzeit exakt reproduzieren. (4) Zweistufige Wertungsmatrix und Gleichstandsregelung (Tie-Breaker) Die finale Zuschlagserteilung wird über eine dreistufige Systematik gesteuert: Stufe 1: Ermittlung des globalen Minimums Das System ermittelt die kostenminimierte Zuschlagskombination (wie in 3 beschrieben). Das führt dazu, dass ein Bieter ein Einzellos, in dem er den niedrigsten Preis geboten hat, unter Umständen nicht erhält, wenn seine Zuweisung zu zwei anderen Losen in der Gesamtschau aller 7 Lose zu einer niedrigeren globalen Gesamtsumme führt. Stufe 2: Auflösung von mathematischen Gleichständen Führen zwei oder mehr unterschiedliche, rechtlich zulässige Zuschlagskombinationen zu exakt denselben minimalen Brutto-Gesamtkosten (Cent-Gleichstand), wird der Zuschlag derjenigen Kombination erteilt, die den größten relativen Preisabstand zum jeweils zweitplatzierten Bieter im Einzellos aufweist. Hierzu wird für jede gleichwertige Kombination die Summe der relativen Preisabstände der enthaltenen Lose zum jeweils zweitbesten Angebot berechnet. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination mit dem mathematisch größten Gesamtabstand, um den höchsten wirtschaftlichen Gesamteffekt je Einzellos zu sichern. Sollte auch hiernach ein absoluter Gleichstand verbleiben, wird die finale Zuschlagserteilung für die betroffenen Lose über ein transparentes und zu dokumentierendes Losverfahren (analog § 75 Abs. 6 VgV) im Beisein von mindestens zwei Vertretern der Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) vollzogen. Durch diese Gesamtoptimierung im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung kann es im Einzelfall dazu führen, dass bei einem bestimmten Los nicht der isoliert billigste Bieter dieses Loses den Zuschlag erhält, wenn dieser Bieter in der Gesamtbetrachtung aller 7 Lose an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden muss. Ein Anspruch des Bieters auf den Zuschlag für ein bestimmtes Einzellos allein aufgrund des niedrigsten Preises in diesem Los besteht daher nicht. Gibt ein Bieter für ein Los kein Angebot ab oder wird ein Angebot aus formalen oder fachlichen Gründen von der Wertung ausgeschlossen, wird dieses spezifische Los-Angebot im Optimierungsmodell rechnerisch mit einem fiktiven Höchstpreis belegt. Hierdurch wird eine Berücksichtigung bzw. Zuschlagserteilung für dieses Los im Rahmen der Gesamtminimierung mathematisch sicher ausgeschlossen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
36 Dateien · geladen 03.10.2026| Anschreiben | 44 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 283 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 286 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 155 KB | ||
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| Formular | 157 KB | ||
| Formular | 158 KB | ||
| Formular | 152 KB | ||
| Anschreiben | 33 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 34 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 28 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
I. Vom Bieter sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.10.2026Berichtigung 1Ziffer 5.1.9 für alle Lose Kriterium: Anteil der Unterauftagsvergabe I. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind vom Bieter mit dem Angebot zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). II. Im Falle einer Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren vom Bieter einzureichen: (1) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) von allen Unterauftragnehmern, (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) von allen Unterauftragnehmen, (3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) von allen Unterauftragnehmern.
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