Bepflanzung von Straßenbegleitgrün für das Citybahn-Projekt in Essen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Grün und Gruga
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
30.06.2026
CPV-Codes
Landschaftsgärtnerische Arbeiten (45112700)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
448936-2026
Verfahrensnummer
3c738ed4-97e0-400a-b802-b25b19eb63e1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Auftraggeber Grün und Gruga Essen schreibt Landschaftsbauarbeiten für das Projekt Citybahn aus. Der Umfang umfasst die Begrünung von Baumbeeten an drei verschiedenen Standorten inklusive einer dreijährigen Pflegephase. Die Arbeiten sind ab September 2026 geplant und in drei Lose unterteilt.

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Leistungsbeschreibung

Landschaftsbauarbeiten

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Hachestraße

    Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).

  • LOT-0002 · Haus-Berge-Straße

    Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).

  • LOT-0003 · Kreuzung Steeler Straße / Hollestraße

    Die auszuführenden Arbeiten sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Citybahn und müssen in Abhängigkeit des Baufortschrittes der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Nach aktuellem Bauzeitenplan sind die Arbeiten ab dem 01. September 2026 einzuplanen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Begrünung von straßenbegleitenden Baumbeeten. Die Begrünung ist mit Bäumen, Stauden und Raseneinsaaten vorgesehen. Die Ausschreibung beinhaltet zudem die insgesamt dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzung. Die Ausbaugrenzen der Baumbeete sind die neu gebauten Bordsteine. Alle Flächen werden bauseits mit Oberboden bwz. Substrat aufgefüllt. Gegebenenfalls aufgekommene Krautflur ist vorab zu mähen. Die zu bearbeitenden Flächen liegen an der Hachestraße (Teillos 1), der Haus-Berge-Straße (West) (Teillos 2) und dem Kreuzungsbereich Steeler Straße/Hollestraße. Die Pflanzarbeiten an der Hachestraße müssen zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern. Die Haus-Berge-Straße wird für die Umbauarbeiten des Straßenraumes einseitig (West) gesperrt, so dass auch hier die Pflanzarbeiten zwingend im direkten Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen müssen, um eine Sperrung ohne Baufortschritt zu vermeiden. Nach Abschluss der Umbauarbeiten auf der Westseite wird der Einbahnstraßenverkehr von der Ostseite auf die Westseite verlegt, so dass eine spätere Sperrung für die Pflanzarbeiten nicht möglich ist. Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es muss mindestens 1 Teillos komplett angeboten werden. Es können ebenso zwei oder alle Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).

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