Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
293.115 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.06.2026
CPV-Codes
Baumpflege (77211500)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
444843-2026
Verfahrensnummer
6fbaac0a-3ea0-472b-9bf5-477c1e008bc9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein beauftragt Kontrollbegehungen von Bäumen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit auf ihren rund 40.000 Hektar großen Grundstücksflächen. Kontrolliert werden Bereiche an Bundes- und Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen sowie Wander-, Feld- und Waldwegen in den Regionen Mitte, Ost und West Schleswig-Holsteins; die Ergebnisse sind digital und in Papierform zu dokumentieren. Die drei Lose haben jeweils eine Laufzeit von 365 Tagen, der geschätzte Gesamtwert beträgt 293.115 Euro; die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026 um 09:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein obliegt als Grundstückseigentümerin von ca. 40.000 Hektar die Verkehrssicherungspflicht an Straßen verschiedener Kategorien. Diese beinhalten Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wanderwege, Feld- und Waldwegen.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Mitte

    Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Ost

    Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · West

    Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet. Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen. Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des "Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

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50 %
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
50 %
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50 %
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
50 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte. 0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
50 %
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine). ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine) ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine) ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
50 %

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Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 337413
  2. 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 577200-2026

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