Redaktion und Pflege digitaler Medien einschließlich Website und Newsletter
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 230155-2025
- Verfahrensnummer
- 2ffa8f3d-c6cd-4cd1-a348-2b60dbfe7ad5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Bonn sucht redaktionelle und technische Dienstleistungen für die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und Weiterentwicklung seiner digitalen Medien, insbesondere der Website www.bmz.de sowie gegebenenfalls von Sonderseiten. Zum Auftrag gehört außerdem die Erstellung eines Newsletters. Der Rahmenvertrag kann einschließlich Verlängerungsoptionen bis zu 48 Monate laufen und hat ein maximales Abrufvolumen von 900.000 Euro netto; die Angebotsfrist endet am 9. Mai 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
Frist: 09.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
In der Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) sind alle Gründe aufgeführt, die zu einem Ausschluss führen können. Hier ist anzugeben, ob Gründe vorliegen oder keine Gründe vorliegen (Kreuz). Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt auf Basis von § 56 Vergabeverordnung (VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
- Bitte geben Sie in Ihrem Angebot die abgefragten Preise für eine Abrechnungseinheit (Einzelpreise) an. Bitte nutzen Sie dabei ausschließlich das Preisblatt (Anlage 4) und richten Sie sich dabei nach dessen Vorgaben. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Bitte geben Sie jeweils Nettopreise an. Nebenkosten wie beispielsweise allgemeine Geschäftskosten, Material-, Personal-, Reise- oder Transportkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in diese Einzelpreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin bewertet den Preis mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen im Preisblatt angegebene Einzelpreis wird mit dem jeweiligen geschätzten Mengenansatz in Stunden pro Jahr multipliziert und bildet so den Preis pro Position. Diese Preise pro Position werden zu einer Gesamtsumme addiert. Die Gesamtsumme ist die Wertungssumme. Die ermittelte Wertungssumme wird dann mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Die niedrigste Wertungssumme erhält den maximal möglichen, in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) angegebenen Punktwert. Für eine fiktive Wertungssumme in Höhe des Zweifachen dieser Wertungssumme werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Wertungssummen werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Wertungssummen, die höher ausfallen als das Zweifache der niedrigsten Wertungssumme, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die ermittelten Preispunkte der Wertungssumme werden in der Wertung des Angebotes berücksichtigt.
- 60 %
- Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Der beigefügte Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) gibt den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt die Auftraggeberin die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der Leistungsfähigkeit in den Bereichen Texterstellung sowie Informations- und Bildrecherche anhand der Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und - auch aufgrund der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) angegebenen Untergewichtung - bepunktet wird. Dazu bittet die Auftraggeberin Sie um eine Arbeitsprobe, die Sie entsprechend den Vorgaben der in der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) und den folgenden Vorgaben erstellen und mit Ihrem Angebot abgeben müssen: In Anlage 1c (Aufgabenstellung Arbeitsprobe) finden Sie einen Sachstand zum Thema Ernährungssicherheit, auf dessen Grundlage Sie einen Text zu entwerfen haben, der auf der Internetseite der Auftraggeberin verwendet werden könnte (analog zu den Themenseiten, die unter https://www.bmz.de/de/themen zu finden sind). Zusätzlich sind Vorschläge für den Einsatz von Informations-Modulen, die auf www.bmz.de bereits genutzt werden, für weiterführende Verlinkungen innerhalb der Angebote auf www.bmz.de sowie für die Bebilderung der Seite aus öffentlich zugänglichen Quellen einschließlich der relevanten Angaben zum Urheberrecht zu machen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Arbeitsprobe entnehmen Sie der Anlage 1b (Leistungsbewertungsmatrix). Die Auftraggeberin bewertet Ihre Arbeitsprobe dahingehend, inwieweit die Bewertungsmaßstäbe (siehe Leistungsbewertungsmatrix, Anlage 1b) erreicht werden. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b). Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (Anlage 1b) bildet deren/dessen Leistungswert. Die Auftraggeberin legt eine Mindestleistungsgrenze in Höhe von 24 Leistungspunkten fest. Angebote, deren Leistungswert unterhalb dieser Grenze liegt, werden als technisch nicht ausreichend betrachtet und aus der Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Dabei bewertet ein Gremium, das sich aus drei Kolleginnen/Kollegen des Fachbereichs der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe dahingehend, ob die Bewertungsmaßstäbe (siehe Anlage 1b) erreicht werden. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den drei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Leistungspunktzahl ermittelt. Dabei wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte bildet deren/dessen Leistungswert.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
In der Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) sind alle Gründe aufgeführt, die zu einem Ausschluss führen können. Hier ist anzugeben, ob Gründe vorliegen oder keine Gründe vorliegen (Kreuz). Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt auf Basis von § 56 Vergabeverordnung (VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 495704-2025
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