Rahmenvertrag zur Lieferung von Wärme- und Kältemengenzählern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brainergy Park Energie GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Sonstiges mehrstufiges Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 547938-2025
- Verfahrensnummer
- a42ba6ec-cbb5-4722-bf32-4eee41f85959
- CPV-Codes
- 38550000 · Zähler
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Kurzbeschreibung
Die Brainergy Park Energie GmbH beschafft Wärme- und Kältemengenzähler für die Versorgung und Abrechnung im Brainergy Park Jülich. Der Wissenschaftspark und das Gewerbegebiet entstehen auf rund 52 Hektar am Stadtrand von Jülich nahe dem Campus der FH Aachen; die Zähler sollen Messungen für das Wärme- und Kältenetz der geplanten Energiezentrale erfassen. Der Rahmenvertrag enthält keine Mindestabnahmemenge und sieht auch eine spätere Erhöhung der Zähleranzahl vor; die Angebotsfrist endet am 22. September 2025 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Die Abrechnung für die Liegenschaften erfolgt auf Grundlage der durch die Wärme- und Kältemengenzähler erfassten Messungen. Der Rahmenvertrag sieht keine Mindestabnahmemenge an Zählern vor; gleiches gilt für eine nachträgliche Erhöhung der Zähleranzahl.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über Kälte- und Wärmemengenzähler
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Der AG plant die Errichtung einer Energiezentrale. Die Energieversorgung (Wärme/Kälte) des Low-Exergy-Netzes (LE-Netz) im Brainergy-Park soll über reversible Wärmepumpen, Wärme-/Kältespeicher, Elektrokessel und Abwärmeprozesse realisiert werden. Die Abrechnung für die Liegenschaften erfolgt auf Grundlage der durch die Wärme- und Kältemengenzähler erfassten Messungen. Der Rahmenvertrag sieht keine Mindestabnahmemenge an Zählern vor; gleiches gilt für eine nachträgliche Erhöhung der Zähleranzahl.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über Kälte- und Wärmemengenzähler
- a) Angebotene Lieferzeit Die angebotene Lieferzeit für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 1 Monat nach Abruf. - 4 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 2 Monaten nach Abruf. - 3 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 3 Monaten nach Abruf. - 2 Punkte: Lieferzeit innerhalb von 4 Monaten nach Abruf. - 1 Punkte: Lieferzeit länger als 4 Monate nach Abruf. b) Qualität der Zähler im Hinblick auf einen späteren Eichtausch: Für den Auftraggeber ist es von besonderer Bedeutung, dass der Eichtausch der eichpflichtigen Zähler mit einem möglichst geringen Eingriff in die Hydraulik erfolgen kann. Positiv bewertet wird daher, wenn die gelieferten Zähler so konzipiert sind, dass z.B. Volumenstrommessteile, Sensorköpfe und Messelektronik, etc. bei Bedarf separat gewechselt werden können, ohne dass eine vollständige Demontage der Volumenstrommessung erforderlich ist (hydraulikunabhängiger Prozess). Ebenso positiv wird bewertet, wenn die Ausfallzeiten der Messungen während des Eichprozesses durch den Einsatz von Ersatzsensoren möglichst kurz gehalten werden. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als herausragend bewertet. • 4 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als sehr gut bewertet. • 3 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als gut bewertet. • 2 Punkte: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als befriedigend bewertet. • 1 Punkt: Die Qualität im Hinblick auf einen späteren Eichtausch wird als ausreichend bewertet. c) Mengengerüst von einem Hersteller Darzustellen ist, ob und mit welchem Anteil das Mengengerüst von einem Hersteller abgebildet werden kann. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: 100 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 4 Punkte: 80 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 3 Punkte: 60 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 2 Punkte: 40 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. • 1 Punkt: 20 % der angefragten Zählermenge stammen von demselben Hersteller. d) Ausführungen zum Einsatz innovativer und effektiver Isolierung für die verschiedenen Anwendungsfälle („Wärme“, „Kälte“ sowie „Wärme und Kälte“): Es sind Ausführungen zum vorgesehenen Einsatz innovativer und effektiver Isolierung für sämtliche Zähler zu machen. Es ist darzulegen, inwiefern die Isolierung sowohl für Wärme- als auch für Kälteanwendungen geeignet ist. Dabei sind die Anwendungsfälle „Heizen“, „Kühlen“ sowie „Heizen und Kühlen“ zu beschreiben und darzulegen, wie die gewählte Isolierung den jeweiligen technischen Anforderungen gerecht wird. Positiv bewertet wird ein hoher Anteil isolierter Zähler im Verhältnis zur gesamten angefragten Zählermenge Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden herausragend erfüllt (für 100% der angefragten Zählermenge). • 4 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden sehr gut erfüllt. (für 80% der angefragten Zählermenge) • 3 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden gut erfüllt. (für 60% der angefragten Zählerenge) • 2 Punkte: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden befriedigend erfüllt. (für 40% der angefragten Zählermenge) • 1 Punkt: Die Kriterien der Anwendungsfälle werden ausreichend erfüllt. (für 20% der angefragten Zählermenge) e) Angaben zu Ein- und Auslaufstrecken: Im Preisblatt sind für jeden Zähler die jeweiligen Ein- und Auslaufstrecken anzugeben; maßgeblich ist dabei die Gesamtlänge beider Strecken. Je kürzer die Ein- und Auslaufstrecken ausfallen, desto weniger Einfluss haben die Zähler auf die Hydraulik, dies wird positiv bewertet. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: • 5 Punkte: Die Anforderung wird herausragend erfüllt. • 4 Punkte: Die Anforderung wird sehr gut erfüllt. • 3 Punkte: Die Anforderung wird gut erfüllt. • 2 Punkte: Die Anforderung wird befriedigend erfüllt. • 1 Punkt: Die Anforderung wird ausreichend erfüllt.
- 200 %
- Die Preisangebote werden jeweils dahingehend bewertet, dass das niedrigste Preisangebot 10 Punkte erhält, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 40 faktorisiert.
- 400 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 200688-2026
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| MAMainova AG | Frankfurt am Main | 5 | 15.09.2026 |
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Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt die Herstellung, Lieferung und Montage einer Heizungsanlage für eine neu zu errichtende Energiezentrale im Brainergy Park, einem etwa 52 Hektar großen Wissenschaftspark und Gewerbegebiet am Stadtrand von Jülich. Die Energiezentrale wird als Holzneubau mit Halle und dreigeschossigem Baukörper errichtet und soll Teil eines CO₂-neutralen Fernwärmesystems zur Wärmeversorgung der Parkgebäude sein. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist zum 25. September 2026.
62 % ähnlichElektroanlagen für den Neubau einer Energiezentrale im Brainergy Park Jülich
Jülich · Offen · Frist 02.10.2026
Die Brainergy Park Energie GmbH vergibt die Herstellung, Lieferung und Montage der Elektroanlagen für eine neu zu errichtende Energiezentrale im Brainergy Park in Jülich. Die Energiezentrale unterstützt ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem zur Wärme- und Kälteversorgung des rund 52 Hektar großen Wissenschaftsparks und umfasst unter anderem Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen, Telekommunikation und elektrische Ausrüstung für einen Bürobereich mit 14 Arbeitsplätzen. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichHerstellung, Lieferung und Montage von Sanitäranlagen für Energiezentrale
Jülich · Offen · Frist 25.09.2026
Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt den Auftrag für die Herstellung, Lieferung und Montage von Sanitäranlagen in einer neu zu errichtenden Energiezentrale in Holzbauweise. Die Energiezentrale ist Teil des Brainergy Park Jülich, eines Wissenschaftsparks auf etwa 52 Hektar Fläche am Stadtrand von Jülich, und wird ein CO₂-neutrales Fernwärmesystem betreiben. Das Gebäude umfasst eine Halle sowie einen dreigeschossigen Baukörper mit Bürobereichen, Besprechungsräumen und Sanitäreinrichtungen. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026.
51 % ähnlichHerstellung, Lieferung und Montage von Lüftungsanlagen für Energiezentrale
Jülich · Offen · Frist 25.09.2026
Die Brainergy Park Energie GmbH in Jülich vergibt den Auftrag für Herstellung, Lieferung und Montage von Lüftungsanlagen für eine neue Energiezentrale in Holzbauweise. Die Energiezentrale ist Teil des Brainergy Park Jülich, eines etwa 52 Hektar großen Wissenschaftsparks und Gewerbegebiets am Stadtrand von Jülich in der Nähe des Campus der FH Aachen, und wird ein CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Kühlung und Wärmeversorgung betreiben. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026.
49 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial
Offen
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Team Infrastruktur, beschafft Sanitär- und Heizungsmaterial über einen Rahmenvertrag. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Leistung ist der Region DEA zugeordnet; weitere Angaben zum Umfang oder zu einem konkreten Lieferort sind nicht enthalten.
40 % ähnlichLieferung von Ökostrom im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
Offen · Frist 22.09.2026
Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Team Bau, beschafft Ökostrom im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Leistung ist der Region DEA zugeordnet; konkrete Mengen oder ein geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichRahmenvertrag für Ingenieurdienstleistungen in Elektro- und Leittechnik eines Müllheizkraftwerks
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) beschaffen einen Rahmenvertrag für Ingenieurdienstleistungen im Bereich Elektro- und Leittechnik für das Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst Bestandsaufnahmen, Planung, Ausschreibung, Ausführung, Inbetriebnahme sowie Betrieb oder Betriebsunterstützung für die Modernisierung, den Austausch und den Neubau von Elektroanlagen unter Berücksichtigung von Anforderungen an kritische Infrastrukturen (KRITIS). Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr; für den vollständigen Dokumentenzugang und die Ortsbesichtigung sind zusätzliche Informationssicherheits- und Geheimhaltungsunterlagen erforderlich.
36 % ähnlichLieferung moderner Stromzähler im Rahmenvertrag 2027–2028
Neubrandenburg · Offen · Frist 22.10.2026
Die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH beschafft im Namen mehrerer beteiligter Auftraggeber moderne Messeinrichtungen für die Stromversorgung. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 sind insgesamt etwa 28.520 Zähler vorgesehen, darunter Wechselstromzähler sowie Drehstromzähler verschiedener Ausführungen. Die Lieferungen erfolgen an Standorte in den Regionen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald; die einzelnen Auftraggeber rufen die Zähler auf eigene Rechnung ab. Angebote können bis zum 22. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichZählernachrüstung für Wärme, Kälte und Druckluft
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt die Umsetzung eines Zählerkonzeptes zur energetischen Verbrauchserfassung an ihrem Standort Berlin Kreuzberg aus. Das Projekt umfasst die Installation von Messzählern für Wärme, Kälte und Druckluft in den Gebäuden 2, 26, 50 und dem Produktionsbereich Banknote sowie deren Anbindung an eine Energiemanagement-Datenbank. Die Ausschreibung ist in drei Fachlose (Heizung, Druckluft, Elektro) unterteilt, mit einem geschätzten Gesamtwert von 720.000 Euro und einer Projektdauer von etwa 630 Tagen. Angebotsfrist ist der 21. September 2026.
35 % ähnlichRahmenvereinbarung für Gebäudeleittechnik und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Offen · Frist 22.09.2026
Die Forschungszentrum Jülich GmbH beschafft eine Rahmenvereinbarung für Leistungen der Gebäudeleittechnik sowie der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR-Technik). Der Auftrag betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; konkrete Mengen und ein Leistungszeitraum sind nicht angegeben, die Frist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
35 % ähnlichRahmenvereinbarung für Gebäudeleittechnik und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Offen · Frist 22.09.2026
Die Forschungszentrum Jülich GmbH beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Leistungen für Gebäudeleittechnik sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR-Technik). Der Auftragsbereich liegt in Nordrhein-Westfalen; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
34 % ähnlichRahmenvertrag für den turnusmäßigen und anlassbezogenen Austausch von Wasserzählern
Uelzen · Offen · Frist 05.10.2026
Der Wasserversorgungszweckverband Landkreis Uelzen beschafft den turnusmäßigen und anlassbezogenen Austausch von Wasserzählern einschließlich Terminvereinbarung, Aus- und Einbau, Funktionsprüfung, Dokumentation, Rückführung und digitaler Übermittlung der Wechselprotokolle. Der Rahmenvertrag gilt für den Zeitraum 2027 bis 2029 und umfasst Leistungen im Landkreis Uelzen. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichWärmeversorgungs- und Kälteanlagen für den Bauabschnitt 2C+D
Calw · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Calw, Eigenbetrieb Immobilien der Kreiskliniken Calw und Nagold, beschafft Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen im Landkreis Calw. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem ein Gas-Brennwertkessel mit 1.750 kW, 42 Gliederheizkörper, 290 m² Kühldeckensysteme, fünf hygienische Umluftkühler, fünf Umluftkühler für EDV-Räume sowie Verteiler, Pumpen und Regeltechnik. Vorgesehen sind außerdem etwa 1.800 m Rohrleitungen aus Edelstahl und etwa 2.000 m Stahlrohrleitungen; die Ausführungsdauer beträgt 523 Tage, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
32 % ähnlichPlanung, Lieferung und Montage von Heizungs- und Kälteanlagen
Hamburg · Offen · Frist 05.10.2026
Die ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH in Hamburg vergibt Planungsleistungen im Rahmen der Werkplanung sowie die Lieferung und Montage der Heizungs- und Kälteanlagen einschließlich Inbetriebnahme für das Zentrum für Ressourcen und Energie. Der Auftrag hat eine vorgesehene Laufzeit von 660 Tagen und wird in Hamburg ausgeführt. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
31 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Gasen für den Laborbetrieb
16225 Eberswalde · Offen
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Gasen für den Laborbetrieb aus. Der Auftrag betrifft die Region Brandenburg (NUTS-Code DE4) und umfasst ein Los. Angaben zu Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten.
31 % ähnlichRahmenvertrag über die Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial
Offen · Frist 30.01.2027
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Team Infrastruktur, beschafft Sanitär- und Heizungsmaterial im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Rahmenvertrags. Die Ausschreibung betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; die Frist endet am 29. Januar 2027.
31 % ähnlichBauaufzug sowie Aufzugs- und Fördertechnik für den Neubau des Brainergy HUB
Offen · Frist 22.09.2026
Die Brainergy Park Jülich GmbH beschafft Aufzugsanlagen, Fördertechnik und Fahrtreppen, insbesondere einen Bauaufzug, für den Neubau des Brainergy HUB. Der Einsatzort liegt in Jülich in Nordrhein-Westfalen; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 11:00 Uhr UTC.
30 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Ökostrom
Offen · Frist 22.09.2026
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, Team Bau, beschafft Ökostrom im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Lieferung ist der Region DEA in Deutschland zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichLieferung und Service von Batteriespeicherprojekten in Deutschland
Aachen · Offen · Frist 25.09.2026
Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG aus Aachen sucht bis zu sechs Rahmenvertragspartner für die Lieferung zentraler Komponenten von Batteriespeicherprojekten in Deutschland. Beschafft werden insbesondere Batteriespeicher, Batterie-Wechselrichter, Transformatorstationen, Batteriemanagementsysteme (BMS) und Anlagensteuerungen einschließlich Inbetriebnahme sowie langfristiger Serviceleistungen mit erweiterten Garantien. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt über eine Vertragslaufzeit von bis zu acht Jahren rund 8 GWh, maximal sind 10 GWh vorgesehen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 25. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
29 % ähnlichUltraschall-Kaltwasserzähler mit Funkkommunikation, Kunden-App und Zubehör
Bad Doberan · Offen · Frist 10.10.2026
Der Zweckverband Kühlung Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung in Bad Doberan beschafft Ultraschall-Kaltwasserzähler für die Trinkwasserversorgung, einschließlich integrierter Funkkommunikation zur Fernauslesung, Kunden-App, Zubehör und Software-Infrastruktur für das Zählermanagement. Die Lieferung ist für das Versorgungsgebiet des Auftraggebers in der Region Bad Doberan vorgesehen. Die Vertragsdauer beträgt 2.190 Tage; die Frist endet am 10. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
29 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Sontex Deutschland GmbH
Zuschlagswert: 0 EUR · Vertragsschluss: 13.02.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
277 vergleichbare Verfahren, davon 159 mit erfasstem Zuschlag · 218 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.485.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 33 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
EMH metering GmbH & Co. KG · Gallin
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DZG Metering GmbH · Oranienburg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
smetex GmbH · Karlsruhe
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
YADOS GmbH · Hoyerswerda
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Apleona Wolfferts GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MetCom Solutions GmbH · Mannheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stadtwerke Jülich GmbH · Jülich
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Power Plus Communications AG · Mannheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hermann Pipersberg jr. GmbH · Remscheid
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gas- und Hauswasserzählern
oneMETERING eG, vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen · Aachen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2029
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 30.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Stromzählern und Smart-Meter-Gateways
oneMETERING eG, vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen · Aachen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.01.2030
Auftragnehmer: EMH metering GmbH & Co. KG +4 weitere
Vertragsschluss: 20.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Brainergy Park Energie GmbH
52428 · Jülich
fabian.etteldorf@eon.com+49 231 438-266310 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de+49 221147-3055
Kontakt laut Bekanntmachung
mjohannes@brainergy-park-energie.de+49 152 09408180
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:58 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 21.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:33 (Europe/Berlin)
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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