Rahmenvertrag zur Entsorgung von Bauschutt aus zwei Recyclinghöfen in Aachen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.10.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 608987-2025
- Verfahrensnummer
- 4276b914-7e66-4c98-9a20-e1f8d81186da
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Aachen beschafft einen Rahmenvertrag für die Entsorgung von Bauschutt aus ihren beiden Recyclinghöfen. Dafür soll an jedem Recyclinghof jeweils ein Container mit einem Fassungsvermögen von 10 m³ bereitgehalten werden; erwartet werden etwa 2.500 Tonnen Bauschutt pro Jahr, wobei die tatsächlichen Mengen schwanken können. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 und kann bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über Bauschuttentsorgung von den Recyclinghöfen der Stadt Aachen vom 01.01.26 bis 31.12.27 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2028
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag über Bauschuttentsorgung von den Recyclinghöfen der Stadt Aachen
Auf den beiden Recyclinghöfen der Stadt Aachen wird jeweils ein 10 m3 Container für Bauschutt vorgehalten. Für den o. a. Zeitraum (inkl. Verlängerungsoption) geht der Aachener Stadtbetrieb von ca. 2.500 to jährlich zu entsorgenden Mengen aus: Der Auftraggeber kann nicht sicherstellen, dass ihm die genannten Mengen tatsächlich überlassen werden und an dem Auftragnehmer übergeben werden. Weiterhin kann es zu jahreszeitlichen Mengenschwankungen kommen und die Zusammensetzung des Bauschutts nicht garantiert werden Eine Verpflichtung zur Übergabe einer festgelegten Menge oder Qualität an den Auftragnehmer besteht daher von Seiten des Auftraggebers nicht. Der Auftragnehmer ist jedoch zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung verpflichtet. Mehr- oder Mindermengen bewirken keine Änderung der Vergütung. Dem Auftragnehmer werden die befüllten 10 m3 Container durch den Aachener Stadtbetrieb sowie durch beauftragte Dritte angeliefert. Die Annahme des Bauschutts durch den Auftragnehmer ist ganzjährig, außer an Sonn- und Feiertagen sicherzustellen. Aus Gründen des Umweltschutzes (Transport für die Anlieferung der Container) und der Tourenplanung darf sich der Standort des Entsorgers nicht weiter als 25 km entfernt zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen befinden. Zur Sicherstellung der Annahme kann auf einen Subunternehmer (ebenfalls mit einer maximalen Entfernung von 25 km zum Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20. 52078 Aachen) zurückgegriffen werden. Dieser ist dem Aachener Stadtbetrieb im Bedarfsfall umgehend mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt die entstandenen Mehrkosten dem Auftragnehmer entsprechend in Rechnung zu stellen. Weitere Informationen: vgl. Leistungsverzeichnis (LV)
Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 839391-2025
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