Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern mit 60 bis 1.100 Litern Fassungsvermögen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.10.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bergischer Abfallwirtschaftsverband
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- CPV-Codes
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- Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter (44610000)
- Abfallsammelbehälter (44613700)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 551993-2024
- Verfahrensnummer
- 0f4bea21-e584-4eee-9f67-25e2b56d6e46
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband mit Sitz in Engelskirchen beschafft in zwei Losen Abfallbehälter für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier. Vorgesehen sind jährlich etwa 5.000 bis 7.100 Behälter mit 60 bis 240 Litern sowie etwa 150 bis 230 Behälter mit 1.100 Litern Fassungsvermögen. Die Lieferungen erfolgen in Chargen an vorgegebene Anlieferstellen im Kreisgebiet; Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2024 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben: - Los 1: Lieferung von Abfallbehältern (60 l – 240 l); - Los 2: Lieferung von Abfallbehältern (1.100 l).
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1: Lieferung von Abfallbehältern (60 l – 240 l)
- Lieferung von jährlich ca. 2.200 – 3.400 Abfallbehältern mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall. - Lieferung von jährlich ca. 1.500 – 2.300 Abfallbehältern mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l für die behältergestützte Sammlung von Bioabfall. - Lieferung von jährlich ca. 900 – 1.400 Abfallbehältern mit einem Volumen von 80 l, 120 l und 240 l für die behältergestützte Sammlung von Altpapier. - Die Lieferung erfolgt in Chargen zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Kreisgebiet.
Frist: 15.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2: Lieferung von Abfallbehältern (1.100 l)
- Lieferung von jährlich ca. 70 – 110 Abfallbehältern mit einem Volumen von 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall. - Lieferung von jährlich ca. 80 – 120 Abfallbehältern mit einem Volumen von 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Altpapier. - Die Lieferung erfolgt in Chargen zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Kreisgebiet.
Frist: 15.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 56269-2025
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