Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gelben Säcken
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 537172-2026
- Verfahrensnummer
- ae21077f-7870-4238-bb95-ee7633c351a0
- CPV-Codes
- Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen (19640000)
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gelben Säcken aus. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, mit einer geschätzten Liefermenge von 7.000.000 Säcken pro Jahr. Die Lieferung ist der Region Trier (NUTS-Code DEB25) zuzuordnen; die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von 7.000.000 Säcken im Jahr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gelben Säcken
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer geschätzten Liefermenge von 7.000.000 Säcken im Jahr.
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt, 100 % Preis.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter muss erklären, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654562-2026
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