Rahmenvertrag für Veranstaltungen, Promotion und Livekommunikation

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.01.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.12.2023
Bekanntmachungsnummer
746425-2023
Verfahrensnummer
9b0fc6de-ea5f-49a1-87c7-4dbde6056380
CPV-Codes
79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH beauftragt die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Promotionaktionen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Promotion, Pressekonferenzen, Informationsstände und individuelle Servicekonzepte mit Spiel-, Spaß- und Informationsangeboten für Kunden und Nichtkunden. Der Vertrag gilt für 720 Tage und betrifft den Raum Hofheim am Taunus beziehungsweise die Region des Rhein-Main-Verkehrsverbunds.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vorbereitung und Durchführung von Events und Promotionaktionen für die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Events und Promotion

    Der RMV möchte durch Livekommunikation sich und seine Partner im Rahmen verschiedenster Veranstaltungen mit einem jeweils auf die Zielgruppe abgestimmten Auftritt aus einer Mischung aus Spiel-, Spaß und Info-Modulen präsentieren. Kunden und Nichtkunden sollen durch den AN dabei über Angebote und Produkte informiert werden. Hierfür ist vom AN die gesamte Bandbreite der Livekommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Promotion, Pressekonferenzen, Infoständen, individuellen Servicekonzepten, Verkaufsteams zu nutzen. Dem AN obliegt auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bewerber/ Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.

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LOT-0001 · Rahmenvertrag Events und Promotion

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Anforderungen

Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bewerber/ Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 233630-2024
Vergleichbare Verfahren285vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag289 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 35 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Rahmenvertrag zur Beklebung von ExpressbussenRhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am Taunus, Deutschland28.08.2026 -
Reinigungsdienstleistungen für Bürogebäude in Hofheim am TaunusRhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am Taunus, Deutschland23.07.2026 -
Rahmenvertrag für Konzeptions- und Realisierungsleistungen von Live-KommunikationsmaßnahmenDB Global Business Services (Bukr 1S)Berlin, Deutschland03.08.202625 Mio. €
Kommunikations- und Saleskampagnen für Parken und MobilitätFraport AGFrankfurt am Main, Deutschland30.06.2026 -
Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Microsoft Cloud-LizenzenRhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am Taunus, Deutschland03.08.2026 -
Rahmenvereinbarung für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von EventsVivantes Rehabilitation GmbHBerlin, Deutschland23.02.2026 -
Rahmenvertrag für Lieferung, Montage und Reparatur von BüromöbelntraffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbHFrankfurt, Deutschland27.10.2025 -
Agenturleistungen für Baustellenkommunikation und Fahrgastinformation im SchienenpersonennahverkehrVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen, Deutschland05.01.2026260 Tsd. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
D&Drees & Sommer SEStuttgart3026.08.20268,8 Mio. €steigend
BTBärlin Team Eventdesign GmbHBerlin2017.08.20261 €stabil
IGifok GmbHBensheim2028.07.2026800 Tsd. €stabil
GEGATE Eventmanagement & Veranstaltungstechnik GmbHBerlin2007.04.20262,6 Mio. €steigend
DSDouble Skill Business - Concepts & Solutions GmbH - 2022.12.2025 - stabil
TETAS Emotional Marketing GmbHEssen2012.06.20241,6 Mio. €stabil
DVDB Vertrieb GmbHFrankfurt am Main1119.05.20261 €steigend
TVTransdev Vertrieb GmbHLeipzig1112.05.20261 €steigend
PPPTA Programmier-Technische Arbeiten GmbHMannheim1111.05.20261 €steigend
BGBembel GmbHFrankfurt am Main1109.12.20241 €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hessen (72) · Nordrhein-Westfalen (56) · Berlin (48) · Baden-Württemberg (25) · Bayern (20) · Rheinland-Pfalz (15)
RGRhein-Neckar-Verkehr GmbHMannheim1223.07.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main1207.07.2026
RGRhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am Taunus829.07.2026
WCWiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden717.07.2026
MAMainova AGFrankfurt am Main627.08.2026
VRVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen527.07.2026
MBMesse Berlin GmbHBerlin502.07.2026
R2Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbHDüsseldorf525.02.2025

Laufende Rahmenverträge

Hessen
  • Dienstleistungen zur Nachwuchsgewinnung für die Polizei Hessenbitfuel GmbHLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Wiesbaden, Deutschland
    17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Marketing- und Druckdienstleistungen für die Münze Deutschlandressourcenmangel +1 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    8 Mio. €
    11.07.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Full-Service-Werbeagentur für VGF-Kommunikation und Markenentwicklungwerksfarbe GmbH & Co. KGStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am Main, Deutschland
    1 €
    16.02.2026noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Suchmaschinenmarketing für Parken und Retailing am Flughafen FrankfurtSYZYGY Performance Marketing GmbHFraport AGFrankfurt am Main, Deutschland
    17.12.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Planung und Einkauf von Medialeistungen für globale Kampagnen 2026Mindshare GmbHDeutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)Frankfurt am Main, Deutschland
    32 Tsd. €
    03.03.2026noch 17 Monate03.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Marketing- und Kundenkommunikationsleistungen für Aviation und Cargo Developmentmarkenzeichen GmbHFraport AGFrankfurt am Main, Deutschland
    29.06.2026noch 21 Monate29.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Aktiv seit 2023 · 19 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr7Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 19 seit 2023Spitze KW 18 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
DRDB RegioNetz Verkehrs GmbH129.07.2026 -
DVDB Vertrieb GmbH119.05.20261 €
TVTransdev Vertrieb GmbH112.05.20261 €
PPPTA Programmier-Technische Arbeiten GmbH111.05.20261 €
BGBembel GmbH109.12.20241 €
VDVerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH113.05.20241 €
WCwunderbar communications GmbH118.03.20241 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
07.09.2026Probebetrieb mit drei angemieteten Akku-Triebwagen im SchienenpersonennahverkehrVergebenDRDB RegioNetz Verkehrs GmbH -
18.08.2026Konzeption, Entwicklung und Betrieb eines KombiTicket-Systems für VeranstaltungenOffen - -
12.08.2026Gemeinwirtschaftliche Buspersonennahverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen OstGeplant - -
29.07.2026Rahmenvertrag zur Beklebung von ExpressbussenOffen - -
02.07.2026Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Microsoft Cloud-LizenzenOffen - -
02.07.2026Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz NiddertalOffen - -
24.06.2026Elektronische Zahlungsabwicklung für digitale Ticketverkäufe im Rhein-Main-VerkehrsverbundOffen - -
24.06.2026Reinigungsdienstleistungen für Bürogebäude in Hofheim am TaunusOffen - -
19.06.2026Einführung und Betrieb einer SaaS-Lösung gegen Betrug und Fake-Accounts im RMV-PortalOffen - -
29.05.2026Interimsweise Erbringung von S-Bahn-Verkehrsleistungen im Teilnetz S2Geplant - -
29.04.2026UX/UI-Agentur für digitale Kundenschnittstellen des RMVVergeben - -
27.04.2026S-Bahn-Verkehrsleistungen im Teilnetz Gallus für vier JahreVergeben - -
25.02.2026Weiterentwicklung, Pflege und Support für Microsoft Dynamics 365 Sales CRMVergebenPPPTA Programmier-Technische Arbeiten GmbH1 €
09.12.2025Agentur für UX/UI-Weiterentwicklung digitaler RMV-KundenschnittstellenOffen - -
17.09.2025Vertriebsdienstleistungen für den Schienenpersonennahverkehr über 43 Verkaufsstellen im RMVVergebenDVDB Vertrieb GmbH1 €
03.09.2025Betrieb und Service von stationären Ticketautomaten im RMV-GebietVergebenTVTransdev Vertrieb GmbH1 €
16.08.2024Kommunikationsagentur für Markenstrategie und Kampagnen des RMVVergebenBGBembel GmbH1 €
14.02.2024Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen BusverkehrsVergebenVDVerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH1 €
08.12.2023Rahmenvertrag für Veranstaltungen, Promotion und LivekommunikationVergebenWCwunderbar communications GmbH1 €

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