Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.03.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.02.2024
Bekanntmachungsnummer
94975-2024
Verfahrensnummer
484568b5-1203-43a4-ac13-9e05f9adf92c
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH beauftragt eine Vorplanung zur Umstellung des regionalen Busverkehrs auf alternative, emissionsarme Antriebe. Untersucht werden einzelne Linienbündel, erforderliche Fahrzeuge, Antriebstechnik und Infrastruktur sowie mögliche Organisationsmodelle im Rahmen der RMV-Strategie „Dekarbonisierung Bus“; dabei sollen auch lokale Synergieeffekte berücksichtigt werden. Der Auftrag betrifft die Region Rhein-Main und ist auf eine Laufzeit von 1.440 Tagen ausgelegt. Die Angebotsfrist endete am 14. März 2024 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorplanung zur angedachten Realisierung der Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes unter Berücksichtigung der Umsetzung einer gemeinsamen RMV-Strategie „Dekarbonisierung Bus“ und möglicher lokaler Synergieeffekte lokaler Aufgabenträger Im Fokus steht dabei die Betrachtung der einzelnen Linienbündel und deren praktische Umstellung auf alternative Antriebe. Damit einhergehend ist eine detaillierte Analyse der notwendigen Fahrzeuge und der dazugehörigen Antriebstechnik inklusive der erforderlichen Infrastruktur durchzuführen. Unter Einbeziehung und Bewertung der aktuell noch im Entwurf befindlichen RMV-Strategie zur Dekarbonisierung sind zusätzliche Organisationsmodelle zu entwickeln, die zukünftige veränderte oder gänzliche neue Organisationsstrukturen innerhalb des RMV abbilden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des RMV

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorplanung zur angedachten Realisierung der Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes unter Berücksichtigung der Umsetzung einer gemeinsamen RMV-Strategie „Dekarbonisierung Bus“ und möglicher lokaler Synergieeffekte lokaler Aufgabenträger Im Fokus steht dabei die Betrachtung der einzelnen Linienbündel und deren praktische Umstellung auf alternative Antriebe. Damit einhergehend ist eine detaillierte Analyse der notwendigen Fahrzeuge und der dazugehörigen Antriebstechnik inklusive der erforderlichen Infrastruktur durchzuführen. Unter Einbeziehung und Bewertung der aktuell noch im Entwurf befindlichen RMV-Strategie zur Dekarbonisierung sind zusätzliche Organisationsmodelle zu entwickeln, die zukünftige veränderte oder gänzliche neue Organisationsstrukturen innerhalb des RMV abbilden.

    Frist: 14.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründendes öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. §125 bleibt unberührt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.

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LOT-0001 · Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des RMV

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Anforderungen

Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründendes öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. §125 bleibt unberührt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 338138-2024
Vergleichbare Verfahren212vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag66 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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FZFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. für ihr Institut ISI (federführend) und ICTMünchen1028.08.2026 - steigend
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RORegionalverkehr Oberbayern GmbHMünchen1020.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

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RGRhein-Neckar-Verkehr GmbHMannheim915.09.2026
R|RVK | Regionalverkehr Köln GmbHKöln513.08.2026
RKRegionalverkehr Köln GmbHKöln524.01.2025
RERegionalverkehr Erzgebirge GmbHAnnaberg-Buchholz408.09.2026
DBDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin404.09.2026
ÜRÜSTRA Reisen GmbHHannover306.08.2026
RHregiobus Hannover GmbHHannover306.08.2026
ÜHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover306.08.2026

Laufende Rahmenverträge

Hessen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für BauvorhabenKREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +5 weitereMainova AGFrankfurt am Main, Deutschland
    5 Mio. €
    22.09.2025noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Projektmanagement bei Vorhaben mit integrierter ProjektabwicklungDrees & Sommer SE +3 weitereDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, Deutschland
    30.07.2024noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen nach AHO in allen ProjektstufenScherr+Klimke AG +1 weitereUniversitätsklinikum FrankfurtFrankfurt am Main, Deutschland
    3 Mio. €
    22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei VergabeverfahrenIGB Rhein-Neckar Ingenieurgesellschaft mbHHIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -Biebesheim, Deutschland
    20.09.2024noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen an Verkehrsanlagen in Frankfurt am MainRADECK CONSULTStadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und ErschließungFrankfurt am Main, Deutschland
    15.07.2024noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen und MachbarkeitsstudienSweco GmbH +2 weitereUniversitätsklinikum FrankfurtFrankfurt am Main, Deutschland
    11 Tsd. €
    13.01.2026noch 16 Monate13.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Aktiv seit 2023 · 19 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr7Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 19 seit 2023Spitze KW 18 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
DRDB RegioNetz Verkehrs GmbH129.07.2026 -
DVDB Vertrieb GmbH119.05.20261 €
TVTransdev Vertrieb GmbH112.05.20261 €
PPPTA Programmier-Technische Arbeiten GmbH111.05.20261 €
BGBembel GmbH109.12.20241 €
VDVerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH113.05.20241 €
WCwunderbar communications GmbH118.03.20241 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
07.09.2026Probebetrieb mit drei angemieteten Akku-Triebwagen im SchienenpersonennahverkehrVergebenDRDB RegioNetz Verkehrs GmbH -
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29.07.2026Rahmenvertrag zur Beklebung von ExpressbussenOffen - -
02.07.2026Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Microsoft Cloud-LizenzenOffen - -
02.07.2026Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz NiddertalOffen - -
24.06.2026Elektronische Zahlungsabwicklung für digitale Ticketverkäufe im Rhein-Main-VerkehrsverbundOffen - -
24.06.2026Reinigungsdienstleistungen für Bürogebäude in Hofheim am TaunusOffen - -
19.06.2026Einführung und Betrieb einer SaaS-Lösung gegen Betrug und Fake-Accounts im RMV-PortalOffen - -
29.05.2026Interimsweise Erbringung von S-Bahn-Verkehrsleistungen im Teilnetz S2Geplant - -
29.04.2026UX/UI-Agentur für digitale Kundenschnittstellen des RMVVergeben - -
27.04.2026S-Bahn-Verkehrsleistungen im Teilnetz Gallus für vier JahreVergeben - -
25.02.2026Weiterentwicklung, Pflege und Support für Microsoft Dynamics 365 Sales CRMVergebenPPPTA Programmier-Technische Arbeiten GmbH1 €
09.12.2025Agentur für UX/UI-Weiterentwicklung digitaler RMV-KundenschnittstellenOffen - -
17.09.2025Vertriebsdienstleistungen für den Schienenpersonennahverkehr über 43 Verkaufsstellen im RMVVergebenDVDB Vertrieb GmbH1 €
03.09.2025Betrieb und Service von stationären Ticketautomaten im RMV-GebietVergebenTVTransdev Vertrieb GmbH1 €
16.08.2024Kommunikationsagentur für Markenstrategie und Kampagnen des RMVVergebenBGBembel GmbH1 €
14.02.2024Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen BusverkehrsVergebenVDVerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH1 €
08.12.2023Rahmenvertrag für Veranstaltungen, Promotion und LivekommunikationVergebenWCwunderbar communications GmbH1 €

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