Werbekampagne zur Bewerbung von City Life 2026 über einen OTC-Kanal
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.08.2025, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 551.724 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.07.2025
- CPV-Codes
- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 460525-2025
- Verfahrensnummer
- 76828900-4ef1-482d-a593-77e01f4c8dd0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. sucht Dienstleistungen für eine zentral gesteuerte, weltweit einheitliche Werbekampagne zum Thema City Life 2026, einschließlich der Ausspielung von Inhalten über den in den Unterlagen als „OTC“ bezeichneten Kanal beziehungsweise das entsprechende Umfeld. Der geschätzte Auftragswert beträgt 551.724 Euro; die Kampagne soll in mehreren Märkten umgesetzt werden und ist der Region Frankfurt am Main zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 12. August 2025 um 9:30 Uhr, die Kampagne bezieht sich auf das Jahr 2026.
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Leistungsbeschreibung
Ein Bestandteil der globalen DZT-Kampagne zum Thema City Life 2026 ist die Bewerbung des Themas und damit einhergehend die Ausspielung des Contents auf einem OTC-Kanal bzw. innerhalb der OTC-Umgebung. Eine zentral gesteuerte global initiierte OTC-Kampagne zum genannten Thema ermöglicht es der DZT, in vielen Märkten einen einheitlichen Auftritt zu wahren. Das Konzept sowie die Bestandteile einer solchen OTC-Kampagne sind in allen zu bearbeitenden Märkten gleich.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · OTC Kampagne CIty Life 2026
Ein Bestandteil der globalen DZT-Kampagne zum Thema City Life 2026 ist die Bewerbung des Themas und damit einhergehend die Ausspielung des Contents auf einem OTC-Kanal bzw. innerhalb der OTC-Umgebung. Eine zentral gesteuerte global initiierte OTC-Kampagne zum genannten Thema ermöglicht es der DZT, in vielen Märkten einen einheitlichen Auftritt zu wahren. Das Konzept sowie die Bestandteile einer solchen OTC-Kampagne sind in allen zu bearbeitenden Märkten gleich
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat die in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Ange-botsabgabe und deren Anlagen bezeichneten Erklärungen und Nachweise zum Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. Soweit ein Ausschlussgrund vorliegt, hat der betroffene Bieter bereits im Angebot anzugeben, welche Selbstreinigungsmaßnahmen er in Bezug auf diesen Aus-schlussgrund ergriffen hat und gegebenenfalls mit welchem Erfolg bzw. Ergebnis. Un-beschadet des § 124 Abs. 1 Nr. 3 und 9 GWB schließt die Deutsche Zentrale für Tou-rismus e. V. Bieter (samt ihren Angeboten) aus, die demjenigen, der für die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabe-verfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbieten, verspre-chen oder gewähren. Fehlende Angaben und Unterlagen (Erklärungen, Nachweise oder Bescheinigungen), die die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. von den Bewerbern nach Antragsabgabe ver-langt, sind zu dem von der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Ist in dem Verlangen kein bestimmter Zeitpunkt zur Beibringung genannt, so gilt die generelle Beibringungsfrist von sechs Kalendertagen ab Zugang des Verlangens beim Bewerber. Die Bewerbung kann ausgeschlossen werden, wenn der Bewerber dem Verlangen bis zum Ablauf der Beibringungsfrist nicht vollständig nachgekommen ist
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat die in der Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Ange-botsabgabe und deren Anlagen bezeichneten Erklärungen und Nachweise zum Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. Soweit ein Ausschlussgrund vorliegt, hat der betroffene Bieter bereits im Angebot anzugeben, welche Selbstreinigungsmaßnahmen er in Bezug auf diesen Aus-schlussgrund ergriffen hat und gegebenenfalls mit welchem Erfolg bzw. Ergebnis. Un-beschadet des § 124 Abs. 1 Nr. 3 und 9 GWB schließt die Deutsche Zentrale für Tou-rismus e. V. Bieter (samt ihren Angeboten) aus, die demjenigen, der für die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. mit der Vorbereitung oder Durchführung eines Vergabe-verfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbieten, verspre-chen oder gewähren. Fehlende Angaben und Unterlagen (Erklärungen, Nachweise oder Bescheinigungen), die die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. von den Bewerbern nach Antragsabgabe ver-langt, sind zu dem von der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Ist in dem Verlangen kein bestimmter Zeitpunkt zur Beibringung genannt, so gilt die generelle Beibringungsfrist von sechs Kalendertagen ab Zugang des Verlangens beim Bewerber. Die Bewerbung kann ausgeschlossen werden, wenn der Bewerber dem Verlangen bis zum Ablauf der Beibringungsfrist nicht vollständig nachgekommen ist
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 702697-2025
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