Rahmenvertrag für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 12
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.01.2025
- CPV-Codes
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- Straßenmarkierungen (34922100)
- Beschilderung (34928470)
- Betonerzeugnisse (44114200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 5292-2025
- Verfahrensnummer
- dea36dc9-1ec6-4ee2-9680-171538a59ff3
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die DB InfraGO AG beschafft die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobility Hubs einschließlich Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn und Kommunen. Die Mobility Hubs bündeln Parkflächen für geteilte Fahrräder, E-Fahrzeuge und weitere Sharing-Angebote an Bahnhöfen. Die Vergabe ist in zwölf Regionallose für Nord, Mitte und Süd aufgeteilt und hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; für die kommunalen Lose sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse bestellberechtigt.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobility Hubs und deren Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG (Los 1-6) und Kommunen (Los 7-9). Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Losen Anwendung. Es handelt sich um Aufstellelemente mit drei Regionallose Nord, Mitte und Süd sowie Bodenmarkierungen mit drei Regionallosen Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung finden Sie auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Los 1 Aufstellelemente DB Nord Los 2 Aufstellelemente DB Mitte Los 3 Aufstellelemente DB Süd Los 4 Bodenmarkierungen DB Nord Los 5 Bodenmarkierungen DB Mitte Los 6 Bodenmarkierungen DB Süd Los 7 Aufstellelemente Kommunen Nord Los 8 Aufstellelemente Kommunen Mitte Los 9 Aufstellelemente Kommunen Süd Los 10 Bodenmarkierungen Kommunen Nord Los 11 Bodenmarkierungen Kommunen Mitte Los 12 Bodenmarkierungen Kommunen Süd
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Leistungen nach Losen (12)
LOT-0001 · Aufstellelemente Region Nord DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0002 · Aufstellelemente Region Mitte DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0003 · Aufstellelemente Region Süd DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0004 · Bodenmarkierungen Region Nord DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0005 · Bodenmarkierungen Region Mitte DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0006 · Bodenmarkierungen Region Süd DB
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0007 · Aufstellelemente Region Nord Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0008 · Aufstellelemente Region Mitte Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0009 · Aufstellelemente Region Süd Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0010 · Bodenmarkierungen Region Nord Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0011 · Bodenmarkierungen Region Mitte Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
LOT-0012 · Bodenmarkierungen Region Süd Kommunen
Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
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LOT-0001 · Aufstellelemente Region Nord DB
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LOT-0002 · Aufstellelemente Region Mitte DB
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LOT-0003 · Aufstellelemente Region Süd DB
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LOT-0004 · Bodenmarkierungen Region Nord DB
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LOT-0005 · Bodenmarkierungen Region Mitte DB
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LOT-0006 · Bodenmarkierungen Region Süd DB
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LOT-0007 · Aufstellelemente Region Nord Kommunen
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LOT-0008 · Aufstellelemente Region Mitte Kommunen
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LOT-0009 · Aufstellelemente Region Süd Kommunen
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LOT-0010 · Bodenmarkierungen Region Nord Kommunen
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LOT-0011 · Bodenmarkierungen Region Mitte Kommunen
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LOT-0012 · Bodenmarkierungen Region Süd Kommunen
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