Implementierung des baulichen Corporate Designs an Goethe-Instituten weltweit
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.07.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Goethe-Institut e.V. - Zentrale
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- CPV-Codes
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- Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder (31523000)
- Beschilderung (34928470)
- Beschilderungsmaterial (34928471)
- Schilder und Zubehör (44423400)
- Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen (45223800)
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 397465-2025
- Verfahrensnummer
- ee45fc97-bd8f-409a-b0ef-625865225091
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Goethe-Institut, Zentrale in München, sucht einen Auftragnehmer für die Umsetzung seines baulichen Corporate Designs an weltweiten Standorten. Beschafft werden Kennzeichnungs-, Beschilderungs- und Informationsmaßnahmen für den Außen- und Innenbereich von 151 Standorten in 98 Ländern. Die Rahmenvereinbarung ist auf 730 Tage angelegt; Angebote müssen bis zum 4. Juli 2025 um 10:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Implementierung bauliches Corporate Design der Goethe-Institute weltweit Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Implementierung bauliches Corporate Design der Goethe-Institute weltweit
Das Goethe-Institut ist in 98 Ländern mit 151 Standorten vertreten. Das Goethe-Institut setzt seit 2011 sein bauliches Corporate Design auf Basis eines bereits erarbeiteten Handbuchs (Anlage 3, die dort abgebildeten Möbelelemente sind nicht Be-standteil dieser Leistungsbeschreibung, bzw. Teil des Angebots) um. Es sollen Kennzeichnungs-, Beschilderungs- und Informationsmaßnahmen, für den Außen- und Innenbereich, für die weltweiten Standorte des Goethe-Instituts (im Folgenden: Standorte) umgesetzt werden (gemäß Position 1 bis 19 des Leistungsverzeichnisses inklusive aller Unterpositionen). Die angeforderten Produkte sind speziell für das Goethe Institut (GI) entworfene Sonderelemen-te, die dem weltweiten Einsatz genügen müssen. Ziel ist es eine weltweit einheitliche Beschilderung in gleicher und hoher Qualität zu realisieren. Die Leistungen werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung abgewickelt. Die Anforderungen an die Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage A (Leistungsbeschreibung) nebst Anlagen zu entnehmen.
Frist: 04.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung Bieterunterlagen werden nachgefordert, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Implementierung bauliches Corporate Design der Goethe-Institute weltweit
- Der Gesamtangebotspreis wird mit maximal 400 Leistungspunkten bewertet. Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der Summe im Preisblatt (Anlage C - Preisblatt - Summenblatt). Gewertet wird die Netto-Angebotswertungssumme in Zelle F357. Die Wertung der Preisangebote erfolgt in der Weise, dass der niedrigste Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt die volle Punktzahl von 400 Leistungspunkten erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise bepunktet, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
- 40 %
- Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 200,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür das Konzept wie folgt bewertet: Das Konzept wird anhand der als Anlage E 2 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der vier genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Von großer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Praktikabilität des Konzepts mit Blick auf die jeweiligen Unterkriterien. Daraufhin erfolgt die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl in zwei Schritten: Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - die Wertungspunkte. Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt wie folgt: Die Anzahl der Leistungspunkte entspricht dem Verhältnis "erreichte Wertungspunkte / maximal erreichbare Wertungspunkte" x maximal erreichbare Leistungspunktzahl. Beispiel: Erreicht ein Bieter bei der Bewertung des Konzepts 13 Wertungspunkte (W), so resultieren daraus folgende Leistungspunkte (L): 13 (W) / 15 (W) x 300 (L) = 260 (L)
- 20 %
- Die Qualität der eingereichten Arbeitsproben wird mit maximal 400 Leistungspunkten bewertet. Die Wertung der Arbeitsproben erfolgt in der Weise, dass jede der fünf (5) Arbeitsproben/Muster des Bieters anhand der Wertungsmatrix, die als Anlage zur Vergabeunterlage Anlage E.2. diesen Unterlagen beigefügt ist, mit Wertungspunkten von 0 bis 5 (ganze Punktzahlen) bewertet wird. Bitte beachten Sie, dass für die einzelnen Arbeitsproben/Muster tw. unterschiedliche Unterkriterien bewertet werden. Die Wertungsmatrix in Anlage E.2 enthält die auf den Tabellenblättern die jeweiligen Unterkriterien je Arbeitsprobe/Muster sowie die jeweils erreichbare Wertungspunktzahl und die Gewichtung (manche Unterkriterien werden doppelt gewichtet). Die erreichte Wertungspunktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Probe in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung der Aufträge) der betreffenden Probe durch den Auftraggeber auch im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Maximal erreichbare Wertungspunktzahl für die Arbeitsproben/Muster: AP 1: 30 WP AP 2-4: jeweils 20 WP Maximal erreichbare Wertungspunktzahl bei insgesamt 5 Arbeitsproben/Mustern: 30+20+20+20+20 = 110 LP. Sollte ein Wertungsgremium zum Einsatz kommen, einigt sich das Wertungsgremium für jedes Kriterium auf eine Punktzahl, es erfolgt keine Einzelbewertung durch die einzelnen Mitglieder des Gremiums. Daraufhin erfolgt die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl in zwei Schritten: Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - die Wertungspunkte. Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt wie folgt: Die Anzahl der Leistungspunkte entspricht dem Verhältnis "erreichte Wertungspunkte / maximal erreichbare Wertungspunkte" x maximal erreichbare Leistungspunktzahl. Beispiel: Erreicht ein Bieter bei der Bewertung der Arbeitsprobe 13 Wertungspunkte (W), so resultieren daraus folgende Leistungspunkte (L): 13 (W) / 15 (W) x 300 (L) = 260 (L)
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung Bieterunterlagen werden nachgefordert, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 577003-2025
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