Rahmenvertrag für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
12
Auftraggeber
DB InfraGO AG
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenmarkierungen (34922100)
  • Beschilderung (34928470)
  • Betonerzeugnisse (44114200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
5292-2025
Verfahrensnummer
dea36dc9-1ec6-4ee2-9680-171538a59ff3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG beschafft die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobility Hubs einschließlich Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn und Kommunen. Die Mobility Hubs bündeln Parkflächen für geteilte Fahrräder, E-Fahrzeuge und weitere Sharing-Angebote an Bahnhöfen. Die Vergabe ist in zwölf Regionallose für Nord, Mitte und Süd aufgeteilt und hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; für die kommunalen Lose sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse bestellberechtigt.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobility Hubs und deren Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG (Los 1-6) und Kommunen (Los 7-9). Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Losen Anwendung. Es handelt sich um Aufstellelemente mit drei Regionallose Nord, Mitte und Süd sowie Bodenmarkierungen mit drei Regionallosen Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung finden Sie auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Los 1 Aufstellelemente DB Nord Los 2 Aufstellelemente DB Mitte Los 3 Aufstellelemente DB Süd Los 4 Bodenmarkierungen DB Nord Los 5 Bodenmarkierungen DB Mitte Los 6 Bodenmarkierungen DB Süd Los 7 Aufstellelemente Kommunen Nord Los 8 Aufstellelemente Kommunen Mitte Los 9 Aufstellelemente Kommunen Süd Los 10 Bodenmarkierungen Kommunen Nord Los 11 Bodenmarkierungen Kommunen Mitte Los 12 Bodenmarkierungen Kommunen Süd

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Leistungen nach Losen (12)

  • LOT-0001 · Aufstellelemente Region Nord DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0002 · Aufstellelemente Region Mitte DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0003 · Aufstellelemente Region Süd DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0004 · Bodenmarkierungen Region Nord DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0005 · Bodenmarkierungen Region Mitte DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0006 · Bodenmarkierungen Region Süd DB

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0007 · Aufstellelemente Region Nord Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0008 · Aufstellelemente Region Mitte Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0009 · Aufstellelemente Region Süd Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0010 · Bodenmarkierungen Region Nord Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0011 · Bodenmarkierungen Region Mitte Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

  • LOT-0012 · Bodenmarkierungen Region Süd Kommunen

    Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.

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LOT-0001 · Aufstellelemente Region Nord DB

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LOT-0003 · Aufstellelemente Region Süd DB

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LOT-0006 · Bodenmarkierungen Region Süd DB

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LOT-0007 · Aufstellelemente Region Nord Kommunen

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LOT-0008 · Aufstellelemente Region Mitte Kommunen

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LOT-0009 · Aufstellelemente Region Süd Kommunen

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LOT-0010 · Bodenmarkierungen Region Nord Kommunen

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LOT-0011 · Bodenmarkierungen Region Mitte Kommunen

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