Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Betonformsteinen und Kabelschachtbauteilen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.136.986,34 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Regensburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Pflastermaterialien (44113100)
- Betonerzeugnisse (44114200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 410001-2026
- Verfahrensnummer
- c7358832-f331-499e-a4b9-7520a917cc71
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Regensburg beschafft im Rahmen der Straßenunterhaltung laufend Betonformsteine sowie Kabelschachtbauteile aus Beton. Vorgesehen sind jährlich etwa 10.000 m² Pflasterfläche und diverse Kabelschachtbauteile für den Raum Regensburg; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 1,14 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 13. Juli 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Laufender Abruf von Betonformsteinen und Kabelschachtbauteilen aus Beton im Rahmen der Straßenunterhaltung. Jährlicher Abruf von ca. 10.000 m² Pflasterfläche und diversen Kabelschachtbauteilen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Betonformsteine1.009.647,2 EUR
Laufender Abruf von Betonformsteinen aus Beton im Rahmen der Straßenunterhaltung. Jährlicher Abruf von ca. 10.000 m² Pflasterfläche
Frist: 13.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Kabelschachtbauteile127.339,14 EUR
Laufender Abruf von Kabelschachtbauteilen im Rahmen der Straßenunterhaltung. Jährlicher Abruf von diversen Kabelschachtbauteilen.
Frist: 13.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 576779-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.