Rahmenvertrag für juristische Beratung im Vergabe-, Vertrags- und Baurecht

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.05.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
342439-2025
Verfahrensnummer
cd0cbbf5-a09c-448b-a74f-83f9fa3a4529

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH mit Sitz in Darmstadt beschafft juristische Beratungsleistungen im Vergabe-, Vertrags- und Baurecht. Die Beratung soll unter anderem die Projektleitung sowie das Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen unterstützen und die Durchsetzung eigener Ansprüche begleiten. Der Rahmenvertrag läuft höchstens vier Jahre oder bis zu einem maximalen Umfang von 8.000 Beratungsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt.

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Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht. Der Vertrag wird beendet entweder bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens (8.000 h für die Gesamtvertragslaufzeit).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht

    Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 2 / 5 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch die rechtliche Begleitung des Projekts; 2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG; 3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt). Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen. Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),- Ausschreibungen und Vergaben,- Planung und Bauausführung,- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation. Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

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