Anwaltliche Beratung zu IT-Recht und Open-Source-Software

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.01.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
240.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.12.2023
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
  • Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
  • Rechtsberatung (79111000)
  • Vertretung vor Gericht (79112000)
  • Interessenvertretung (79112100)
  • Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste (79130000)
  • Dokumentationsdienste (79131000)
  • Beglaubigungsdienste (79132000)
  • Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen (79132100)
  • Rechtsberatung und -auskunft (79140000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
773910-2023
Verfahrensnummer
867532c1-c967-4148-bddb-3f83130361e0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. mit Sitz in München beschafft zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand sind IT-rechtliche Themen wie Verträge, Softwarelizenzen, IT-Projekte und Domains sowie die rechtliche Beratung zu Open-Source-Software (OSS), einschließlich Lizenzkonformität, Audits, Richtlinien, Schulungen und Veröffentlichungsmodellen. Die Leistungen sollen die Fraunhofer-Gesellschaft und ihre Forschungseinrichtungen in Deutschland unterstützen; als Frist für die Teilnahme ist der 3. Januar 2024 um 11:00 Uhr angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen werden: a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0002 · IT-Recht240.000 EUR

    Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: - Unterstützung bei der Vertragsgestaltung - Erstellung von Vertragsmustern - Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

    Frist: 03.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Open Source Software320.000 EUR

    Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamt-auftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.

    Frist: 03.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 267661-2024

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