Rahmenvertrag für Fahrradleasing und zugehörige Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.12.2025
CPV-Codes
Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
799324-2025
Verfahrensnummer
019abb5f-9266-423e-b688-8217cb48091f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna sucht einen Rahmen-Leasingvertrag und einen Dienstleistungsvertrag, damit ihre Beschäftigten künftige monatliche Entgeltbestandteile für das Leasing von Fahrrädern und leasingfähigem Zubehör einsetzen können. Rund 220 Beschäftigte sind derzeit zur Brutto-Gehaltsumwandlung berechtigt; voraussichtlich etwa 44 Beschäftigte werden das Angebot nutzen. Die Leistung wird für die Stadtverwaltung in 09212 Limbach-Oberfrohna für eine Laufzeit von 1095 Tagen, also etwa drei Jahren, ausgeschrieben.

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Leistungsbeschreibung

Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag für Fahrradleasing, 09212 Limbach-Oberfrohna

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag für Fahrradleasing, 09212 Limbach-Oberfrohna

    Die Auftraggeberin möchte als Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Umwandlung künftiger monatlicher Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie leasingfähigen Zubehörs anbieten. Derzeit sind ca. 220 Beschäftigte der Arbeitgeberin zur Brutto-Gehaltsumwandlung berechtigt. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 20 Prozent davon von dem Angebot Gebrauch machen werden. Das wären ca. 44 Beschäftigte. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung. Der Abschluss eines Rahmenvertrags begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Einzel-Leasingvertrags. Zwingende Vorgaben für den Rahmenvertrag: • Einhaltung der Regelungen des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) • Die Obergrenze von 7.000,00 € einschließlich der Umsatzsteuer gilt für das Fahrrad einschließlich leasingfähiger Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Service und Wartungsleistungen) und des fest mit dem Fahrrad verbundenen Zubehörs. • feste Vertragslaufzeit von 3 Jahren, danach auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit Auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses müssen die Dienstleistungen für die laufenden Einzel-Leasingverträge aber noch erbracht werden. • Das Angebot muss die vollständigen Vertragsbestimmungen enthalten. Aus dem Angebot sollte ersichtlich sein: • die Abwicklung von Bestellung, Aus- und Rückgabe der Fahrräder • das Entgelt für die Erbringung der Leistungen aus dem Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag (ob/ wie hoch?) Vertragsbestimmungen der Einzel-Leasingverträge Auch die Vertragsbestimmungen der Einzel-Leasingverträge sollten – soweit möglich – aus dem Angebot ersichtlich sein. Das Angebot sollte ausführliche Angaben enthalten über: • leasingfähige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Service und Wartungsleistungen) – obligatorische und optionale • Vorgaben für die Nutzung (im Ausland, auch Haushaltsangehörige, etc.) • Laufzeitoptionen • Umgang mit Schadens- und Störfällen • Regelungen zum Schicksal des Leasingverhältnisses bei Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis und zum Umgang mit Zeiten ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung • Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung bei vorzeitiger Beendigung des Entgeltumwandlungsvertrags und der Überlassungsvereinbarung aus wichtigem Grund, insbesondere Änderungen maßgeblicher Rechtsvorschriften z.B. des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, die dazu führen, dass der Teil des zum Zwecke des Fahrradleasings umgewandelten Entgelts seine steuerliche Privilegierung verliert und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfällt Anforderungen an das Management Das Angebot sollte ausführliche Angaben zu folgenden Punkten enthalten: • Abwicklung von Bestell-, Rückgabe- und Schadensfallprozessen über ein Online-Portal • Einsehbarkeit der jeweiligen Verträge, Vorgänge und Daten für Beschäftigte und Auftraggeberin im Online-Portal • Kommunikation mit Versicherungsanbieter über das Portal • Beratung der Auftraggeberin und der Beschäftigten • Erreichbarkeit von Kundendienst, Hotline • Beratung vor Ort, Informationsveranstaltung Muster-Verträge und Informationsmaterial Das Angebot sollte ausführliche Angaben enthalten über die: • Zurverfügungstellung von Mustern für den Entgeltumwandungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeberin und Beschäftigtem • Zurverfügungstellung von Werbe- und Informationsmaterial für die Beschäftigten Anforderung: Bei Gestaltung aller Verträge wird die Erlangung der steuerlichen Privilegierung angestrebt. Kooperierende Fahrradhändler Das Angebot sollte ausführliche Angaben enthalten über: • Die Anzahl der Händler, bei denen die Beschäftigten ein Fahrrad auswählen können • Name, Anschrift und Angebot (Fahrradtypen, Marken, Modelle) der Händler in Limbach-Oberfrohna und den Nachbarorten Chemnitz, Hohenstein-Ernstthal, Callenberg, Waldenburg, Penig, Niederfrohna, Mühlau, Hartmannsdorf und Burgstädt, bei denen die Beschäftigten ein Fahrrad auswählen können und die auch Service- und Wartungsleistungen anbieten • die Voraussetzungen, die Fahrradhändler für das Eingehen einer Kooperation erfüllen müssen (insbesondere ist die Zahlung einer Provision erforderlich/ wie hoch?)

    Frist: 19.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB Nicht vollständig ausgefüllte Vergabeunterlagen bzw. nicht beigefügte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Abweichend davon behält sich der AG vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern (§ 56 Abs. 4 VgV). Fehlende leistungsbezogene Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag für Fahrradleasing, 09212 Limbach-Oberfrohna

Gewichtung: 16,67 % Ob und inwieweit besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit, auf - Versicherungsschutz - Servicepakete zu verzichten und dadurch die Leasingrate zu senken (Risikoübernahme bzw. Beschaffung der Serviceleistung in Eigenregie durch die Auftraggeberin bzw. vertragliche Abwälzung auf die Beschäftigten)?
Gewichtung: 16,67 % für die Erbringung der Leistungen aus dem Rahmen-Leasingvertrag und Dienstleistungsvertrag
Gewichtung 16,67 % • Abwicklung von Bestell-, Rückgabe- und Schadensfallprozessen • Einsehbarkeit der jeweiligen Verträge, Vorgänge und Daten für Beschäftigte und Auftraggeberin • Kommunikation mit Versicherungsanbieter
Gewichtung: 16,67 % Beratung der Auftraggeberin und der Beschäftigten • Erreichbarkeit von Kundendienst, Hotline • Beratung vor Ort, Informationsveranstaltung • Zurverfügungstellung von Mustern für den Entgeltumwandungsvertrag und die Überlassungsvereinbarung zwischen Auftraggeberin und Beschäftigtem • Zurverfügungstellung von Werbe- und Informationsmaterial für die Beschäftigten
Gewichtung: 16,67 % • Anzahl der kooperierenden Fahrradhändler • Fahrradtypen, Marken, Modelle
Gewichtung: 16,67 % Voraussetzungen, die Fahrradhändler für das Eingehen einer Kooperation erfüllen müssen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB Nicht vollständig ausgefüllte Vergabeunterlagen bzw. nicht beigefügte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Abweichend davon behält sich der AG vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern (§ 56 Abs. 4 VgV). Fehlende leistungsbezogene Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 256042-2026

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