Leasingmodell für fabrikneue Dienstfahrräder der Stadt Bautzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt BautzenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.03.2025
Bekanntmachungsnummer
168554-2025
Verfahrensnummer
fc69c276-7589-40e5-85a2-8e7e63be5d52
CPV-Codes
50100000 · Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen; 66000000 · Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; 66114000 · Finanzierungs-LeasingMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bautzen sucht eine Rahmenvereinbarung für ein Dienstrad-Leasingmodell mit fabrikneuen Fahrrädern für ihre berechtigten tariflich Beschäftigten. Von etwa 500 Beschäftigten wird eine Nutzung durch ungefähr 10 bis 15 Prozent erwartet. Angebote sind bis zum 20. März 2025 um 09:00 Uhr einzureichen; bewertet werden unter anderem die monatliche Leasing- und Versicherungsrate sowie die Anzahl der angeschlossenen Fahrradhändler.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrrädern für die Beschäftigten der Stadt Bautzen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrrädern

    Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Schaffung eines Dienstrad-Leasingmodells für alle berechtigten tariflich Beschäftigten der Stadt Bautzen. Ausgehend von circa 500 tariflich Beschäftigten der Stadt Bautzen wird geschätzt, dass von circa 10-15 Prozent der Beschäftigten das Angebot wahrgenommen wird. Die Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung von fabrikneuen Fahrrädern im Wege des Leasings beinhaltet die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Leasingangebots wie auch die Bedingungen für die Bereitstellung und umfängliche Abwicklung der jeweiligen Einzel-Leasingverträge. Die Vereinbarung beinhaltet zusätzlich Versicherungs- und Serviceleistungen, sowie eine Einführung für alle berechtigten Interessenten des Leasing-Modells. Die Abwicklung von Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozessen, Wartung, Reparatur und Störfallmanagement erfolgt über ein webbasiertes bereit gestelltes Online-Portal. Das Leasingmodell beinhaltet die dientsliche und private Nutzung des Dienstrades.

    Frist: 20.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über das Leasing von Dienstfahrrädern

Haendlernetz-Anzahl der Fahhaendler
30 %
Monatliche Leasingrate
56 %
Monatliche Versicherungsrate
14 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 302727-2025
Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

Sachsen
  • Wartung und Instandhaltung von THW-Dienstfahrzeugen und verlasteter AusstattungAxel Wuttge GmbH +4 weitereBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWChemnitz, Deutschland
    473 Tsd. €
    19.02.2026noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fahrradleasing mit Serviceleistungen für TarifbeschäftigteRide Mobility GmbHLandkreis NordsachsenTorgau, Deutschland
    05.04.2024noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fahrradleasing der BeschäftigtenBike Mobility Services GmbHLandratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, VergabestelleMeißen, Deutschland
    25.06.2024noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung und Instandsetzung von Einsatzfahrzeugen der Branddirektion LeipzigHeil Automobile GmbH +1 weitereStadt LeipzigLeipzig, Deutschland
    762 Tsd. €
    02.04.2024noch 19 Monate14.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fahrradleasing einschließlich Versicherung und ServiceBike Mobility Services GmbHMitteldeutscher Rundfunk (MDR)Leipzig, Deutschland
    09.04.2025noch 31 Monate09.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fahrradleasing der Stadtverwaltung PulsnitzJobRad GmbHStadtverwaltung PulsnitzPulsnitz, Deutschland
    252 Tsd. €
    02.06.2025noch 32 Monate02.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Bautzen

Aktiv seit 2025 · 7 Verfahren
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Verfahren pro Jahr5Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2025Spitze KW 11 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
FBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)103.08.2026 -
VGVielfaltMenü GmbH110.07.20266,3 Mio. €
SGSaxonia-Catering GmbH & Co. KG110.07.20266,3 Mio. €
IIICL Ingenieur Consult GmbH122.06.2026129 Tsd. €
FCFa. Concordis Jahn & Windisch GmbH112.05.2026 -
KSKBS Schulbücher e.K.112.05.2026 -
RMRide Mobility GmbH122.04.2025 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenKBS Schulbücher e.K. +1 weitereStadt BautzenBautzen, Deutschland
    12.05.2026noch 44 Monate31.05.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
28.08.2026Reinigung von Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäuden sowie öffentlichen ToilettenOffen - -
26.06.2026Gewässerinstandsetzung Jordanbach und EntwässerungsmuldeOffen - -
03.06.2026Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für GrundschulenVergebenFBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)0 €
13.04.2026Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Bautzen SüdVergebenIIICL Ingenieur Consult GmbH129 Tsd. €
07.04.2026Essensversorgung für Kindertageseinrichtungen und SchulenVergebenVGVielfaltMenü GmbH +1 weitere6,3 Mio. €
19.02.2026Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenVergebenKSKBS Schulbücher e.K. +1 weitere -
14.03.2025Leasingmodell für fabrikneue Dienstfahrräder der Stadt BautzenVergebenRMRide Mobility GmbH -

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