Rahmenvertrag für Fahrradleasing einschließlich Versicherung und Service

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.06.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis GöttingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.05.2025
Bekanntmachungsnummer
320394-2025
Verfahrensnummer
ff8e8fe4-e301-4208-a419-58cf278ec685
CPV-Codes
34422000 · Fahrräder mit Hilfsmotor; 34430000 · Fahrräder; 66114000 · Finanzierungs-LeasingMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Göttingen beschafft einen Rahmenvertrag für das Leasing von Fahrrädern, darunter beispielsweise Cityräder und Pedelecs, zur dienstlichen und privaten Nutzung durch Tarifbeschäftigte sowie analog durch Beamte. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung der Fahrräder nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing sowie Versicherungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung von Bestellung, Rückgabe und Schadensfällen sowie Wartung. Die Ausschreibung betrifft den Landkreis Göttingen in der Region Göttingen; Angebote sind bis zum 23. Juni 2025 um 07:00 Uhr (UTC) einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leasing von Fahrrädern (z.B. City-Rad oder Pedelec)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Landkreis Göttingen, Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises

    Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens zum Abschluss von Einzelaufträgen, über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing, zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung (analog auch für Beamte), einschließlich der Erbringung von Versicherungs-, Service- (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) und Promotion-Leistungen. Die/der Anbieter*in koordiniert und managet diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür eine/n Partner*in und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.

    Frist: 23.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). -keine-

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). -keine-

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 607017-2025
Vergleichbare Verfahren286vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag57 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 31 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BMBike Mobility Services GmbHCloppenburg40029.06.20261 Mio. €fallend
JGJobRad GmbHFreiburg29021.08.2026769 Tsd. €fallend
RMRide Mobility GmbHBochum17013.07.20261,6 Mio. €steigend
RMRide Mobility GmbHBochum7017.07.20262,2 Mio. €steigend
LALease a Bike Deutschland GmbHCloppenburg5001.09.2026597 Tsd. €steigend
MDMein Dienstrad GmbHOldenburg5017.08.20262,1 Mio. €steigend
BGBusinessBike GmbHHerzogenaurach4007.07.20260,01 €fallend
BMbaron mobility service GmbHOldenburg4001.01.2025577 Tsd. €fallend
BJBietergemeinschaft JobRad GmbH/JobRad Leasing GmbHFreiburg im Breisgau3030.03.2026671 Tsd. €fallend
JLJobRad Leasing GmbHFreiburg2010.09.2025 - fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (60) · Bayern (52) · Niedersachsen (29) · Hessen (26) · Baden-Württemberg (26) · Sachsen (19)
KEKoPart eGDüsseldorf429.05.2026
SWStadt WuppertalWuppertal415.05.2026
SSStadt SchweinfurtSchweinfurt313.07.2026
KNKlinikum NürnbergNürnberg327.02.2026
LULandkreis Uckermark, RechtsamtPrenzlau310.06.2025
LGLandkreis GünzburgGünzburg314.06.2024
SPStadt Pforzheim - Zentrale VergabestellePforzheim203.08.2026
SOStadt Oldenburg (Oldb)Oldenburg214.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises NortheimAuftragnehmer nicht veröffentlichtLandkreis NortheimNortheim, Deutschland
    29.05.2026noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fahrradleasing für Beschäftigte der Städte Jever und SchortensBike Mobility Servies GmbHStadt JeverJever, Deutschland
    1 €
    02.09.2025noch 24 Monate30.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung für MHH-Mitarbeitendebaron mobility service GmbHMedizinische Hochschule HannoverHannover, Deutschland
    01.01.2025noch 27 Monate01.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Dienstrad-Leasing für tariflich BeschäftigteRide Mobility GmbHLandkreis Nienburg/WeserNienburg, Deutschland
    425 Tsd. €
    08.06.2026noch 34 Monate31.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing der BeschäftigtenBietergemeinschaft Bike Mobility Services GmbH / Grenke AGStadt PeinePeine, Deutschland
    480 Tsd. €
    22.08.2025noch 35 Monate22.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Leasing von Dienstfahrrädern und E-Bikes bis 25 km/hRide Mobility GmbHStadt Lingen (Ems)Lingen (Ems), Deutschland
    500 Tsd. €
    27.10.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landkreis Göttingen

Aktiv seit 2024 · 81 Verfahren
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Verfahren pro Jahr39Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 81 seit 2024Spitze KW 16 · 2026 · 8

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nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
RHRuhstrat Haus- und Versorgungstechnik GmbH231.08.2026405 Tsd. €
KUKulle214.07.20264,3 Mio. €
FFFreese Fußbodentechnik GmbH125.08.20261,2 Mio. €
HTHild-Moser Tore + Service GmbH110.08.2026311 Tsd. €
G&Gebäudemanagement & Systemtechnik Knauft GmbH110.08.2026574 Tsd. €
B&Bandelow & Uhlendorff GmbH104.08.202650 Tsd. €
DSDach Schneider Weimar GmbH104.08.2026485 Tsd. €
SDSULO Deutschland GmbH103.08.2026779 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • IT-Administrations- und Supportleistungen für eine berufsbildende SchuleC-Store Computer Hard- und Software GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    527 Tsd. €
    27.02.2026noch 17 Monate03.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Postdienstleistungen für Brief-, Päckchen- und PaketsendungenCITIPOST Göttingen GmbH +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    13.01.2025noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Online-Abrechnungssystem für Bildungskarten und Bildungs- und TeilhabeleistungenSyrcon GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    476 Tsd. €
    28.05.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Servicedienstleistungen für die Schul-IT an 21 allgemeinbildenden Schulenchristmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KGLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    500 Tsd. €
    07.04.2025noch 31 Monate07.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienstarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis GöttingenHesse Transport GmbH, Hermann +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    20.01.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Lieferung und Montage von 35 Stahltüren und RohrrahmentürenOffen - -
10.09.2026Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in EbergötzenOffen - -
09.09.2026Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in DuderstadtOffen - -
04.09.2026Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines GymnasiumsOffen - -
30.08.2026Transport und Verwertung von Altholz in vier LosenOffen - -
27.08.2026Lieferung und Montage von 32 Sektionaltoren und einem GaragenkipptorVergebenHTHild-Moser Tore + Service GmbH311 Tsd. €
27.08.2026Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem SchulneubauOffen - -
27.08.2026Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive SockelleistenOffen - -
20.08.2026Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenOffen - -
19.08.2026Fassadenarbeiten Vorhangfassade aus Holz für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenDSDach Schneider Weimar GmbH485 Tsd. €
18.08.2026Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in AdelebsenOffen - -
18.08.2026Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises GöttingenOffen - -
05.08.2026Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten für die Sanierung der Schwimmhalle AdelebsenVergebenRGRST GmbH462 Tsd. €
04.08.2026Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale EbergötzenGeplant - -
03.08.2026Reinigungsarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
03.08.2026Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines GymnasiumsOffen - -
31.07.2026Bodenbelagsarbeiten Kautschuk für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
30.07.2026Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in DuderstadtOffen - -
30.07.2026Bodenbelagsarbeiten (Parkett) für Neubau/Erweiterungsbau am Eichsfeld Gymnasium DuderstadtOffen - -
27.07.2026Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtVergebenRPRuben Peter Ausbau GmbH870 Tsd. €
21.07.2026Stahlbau- und Schlosserarbeiten für eine feuerwehrtechnische ZentraleOffen - -
15.07.2026Neubau Heizanlagen und Wassererwärmung Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenHHHM Haustechnik Melsungen Service GmbH2,3 Mio. €
07.07.2026Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Dachdeckungs- und AbdichtungsarbeitenVergebenBIBock Industriebedachungen GmbH1,4 Mio. €
07.07.2026Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenGeplant - -
07.07.2026Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: TischlerarbeitenGeplant - -

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