Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2025
Bekanntmachungsnummer
625991-2025
Verfahrensnummer
c43411f4-f220-4166-b6e4-28dd33bcdc63
CPV-Codes
30192700 · Büromaterial

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Kurzbeschreibung

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München im Auftrag des Freistaats Bayern beschafft Büromaterial über einen Rahmenvertrag. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2026, läuft zunächst 24 Monate und kann sich jährlich verlängern; die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Die Leistung ist für den Standort München vorgesehen, und Angebote müssen bis zum 24. Oktober 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eine Rahmenvertrags für die Beschaffung des Büromaterials. Der Rahmenvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 01.01.2026 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung des Büromaterials

    Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eine Rahmenvertrags für die Beschaffung des Büromaterials. Der Rahmenvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 01.01.2026 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre.

    Frist: 24.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale Ausschlussgründe: Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formularvorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe)zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben: • Es ist keine Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten(z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 -233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem.§ 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationenübermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegtkein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbGund § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße vonmindestens2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkteine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folgehaben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung des Büromaterials

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Anforderungen

Rein nationale Ausschlussgründe: Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formularvorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe)zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben: • Es ist keine Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten(z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 -233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem.§ 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationenübermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegtkein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbGund § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße vonmindestens2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkteine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folgehaben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 797738-2025
Vergleichbare Verfahren273vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag202 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 44 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
LDLyreco Deutschland GmbHBarsinghausen13007.04.20262,5 Mio. €fallend
AHallpremio Handel GmbHDüsseldorf9002.12.2025232 Tsd. €fallend
MBMUP Bürohandels GmbHFulda4013.07.2026100 Tsd. €stabil
CICMS IT-Consulting GmbHGrasbrunn3013.04.20261,8 Mio. €steigend
AGASS-Einrichtungssysteme GmbHStockheim3031.03.2026839 Tsd. €fallend
HKH. Kreller GmbHAugustusburg3027.03.2026552 Tsd. €steigend
DHDauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KGOffenhausen3018.12.2024 - fallend
IAITMediaConsult AGZüsch2007.04.2026 - steigend
VVVS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KGStockheim2002.02.2026918 Tsd. €stabil
NSNowy Styl Deutschland GmbHSteyerberg2026.09.20251 Mio. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (137) · Baden-Württemberg (31) · Nordrhein-Westfalen (26) · Sachsen (15) · Berlin (10) · Niedersachsen (10)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Rahmenverträge für Büromaterial und Druckerverbrauchsmaterialienallpremio Handel GmbH +1 weitereHochschule für Angewandte Wissenschaften LandshutLandshut, Deutschland
    300 Tsd. €
    15.08.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Büromaterial über eine lizenzfreie Browser-BestellplattformPapier LIEBL Büro- und Systemhaus GmbHLandratsamt StarnbergStarnberg, Deutschland
    -1 €
    30.12.2025noch 15 Monate30.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterialallpremio Handel GmbHOtto-Friedrich-Universität BambergBamberg, Deutschland
    0 €
    14.05.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Belieferung mit BüromaterialErhardt & Fischer GmbH & Co. KGDeutsches KrebsforschungszentrumHeidelberg, Deutschland
    1,1 Mio. €
    11.08.2025noch 36 Monate28.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über Büromaterial, Ordner und Versandmaterialallpremio Handel GmbHStadt LandshutLandshut, Deutschland
    100 Tsd. €
    25.08.2025noch 36 Monate30.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München

Aktiv seit 2025 · 8 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr6Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2025Spitze KW 26 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
GGGISA GmbH124.06.20261 €
RRRT Reprotechnik.de GmbH123.06.2026381,215 €
AHallpremio Handel GmbH101.12.2025504 Tsd. €
ATAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH127.10.2025977,037 €
SOsolution-MUC115.07.20251 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Sicherheitstechnische Betreuung und optionaler organisatorischer BrandschutzAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland
    977,037 €
    27.10.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Druck- und KopierdienstleistungenRT Reprotechnik.de GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland
    381,215 €
    23.06.2026noch 47 Monate31.08.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
25.06.2026Rahmenvertrag für Druck- und KopierdienstleistungenVergebenRRRT Reprotechnik.de GmbH381,215 €
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30.04.2026Rahmenvertrag für DruckdienstleistungenOffen - -
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