Rahmenvertrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Rad- und Fußverkehrsförderung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.07.2025
Bekanntmachungsnummer
471525-2025
Verfahrensnummer
9c165cc3-f9c4-40bc-851e-9ad79c7eed91
CPV-Codes
75200000 · Kommunale Dienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) sucht einen Dienstleister für einen Rahmenvertrag. Der Auftrag umfasst die fachliche Beratung, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung bei der Vereinsarbeit und verschiedenen Handlungsfeldern der Rad- und Fußverkehrsförderung. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, um sowohl ständige als auch projektbezogene Aufgaben abzudecken.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die AGFK-BW e.V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- und Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement. Im Vertragszeitraum können sich hierzu weitere Handlungsfelder ergeben (bspw. ein Förderprojekt im Kontext Gesundheit).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag für Fach- / Planungsbüro und Agentur zur Beratung und Unterstützung der AGFK-BW e. V.

    Die AGFK-BW e.V. möchte einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schließen. Dieser beinhaltet die Unterstützung und Beratung der AGFK-BW bei der Erreichung ihrer Ziele sowie der Bewältigung ihrer Aufgaben und Projekte in allen Bereichen der Rad- und Fußverkehrsförderung. Davon umfasst sind sowohl ständige als auch projekthafte Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Vereinsarbeit des AGFK-BW e. V. Die Unterstützung fällt in folgenden Handlungsfeldern an: Erfahrungs- und Informationsaustausch im AGFK-Netzwerk, Weiterbildungsprogramm, verkehrsplanerische Beratung, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung / Lobbyarbeit, Modellprojekte / Forschung, Projektmanagement. Im Vertragszeitraum können sich hierzu weitere Handlungsfelder ergeben (bspw. ein Förderprojekt im Kontext Gesundheit).

    Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Bieter, die nicht über die notwendige Fachkunde und die geforderten Erfahrungen verfügen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Der Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag für Fach- / Planungsbüro und Agentur zur Beratung und Unterstützung der AGFK-BW e. V.

a. Höhe des Pauschalsatzes für die Gesamtsteuerung 20 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl. b. Höhe der Stunden- und Tagessätze 20 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller gewichtete Stundensätze sowie der Mittelwert der Achtel der gewichteten Tagessätze eines Angebots gebildet. Sodann wird der Mittelwert aller Angebote berechnet. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl. c. Preise der Beispielaufgaben 10 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
50 %
Qualifikation und Verfügbarkeit des eingesetzten Personals 10% Die Bieter haben durch die geforderten Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die Mitarbeiter zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen. Außerdem ist darzulegen, wie fluktuationsbedingte Engpässe gemanagt werden. Hierbei fließen auch die Eindrücke aus der Präsentation ein.
10 %
Qualität und Kreativität der fachlichen Bearbeitung 30% Qualität und Kreativität der Ausführungen zu den Aufgaben und der zu erwartenden Bearbeitung im Rahmen der laufenden Betreuung.
30 %
Organisation und Steuerung 10 % Ausführungen zu den Leistungen im Bereich Organisation, Projektmanagement, Finanz- und Budgetcontrolling, Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Zusammenarbeit in der Bietergemeinschaft bzw. mit Subunternehmen, internes Qualitätsmanagement. Hierbei fließen auch die Eindrücke aus der Präsentation ein.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Bieter, die nicht über die notwendige Fachkunde und die geforderten Erfahrungen verfügen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Der Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung kann durch den Auftraggeber widersprochen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 487756-2026
Vergleichbare Verfahren280vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag216 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 43 Vergaben

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RMRide Mobility GmbHBochum2017.07.2026 - steigend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (65) · Bayern (48) · Nordrhein-Westfalen (45) · Berlin (32) · Hessen (19) · Brandenburg (12)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW)

Aktiv seit 2025 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2025Spitze KW 29 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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