Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.705.126,78 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.09.2026
- Originalbekanntmachung
- lwl.org ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 652537-2026
- Verfahrensnummer
- c9077cf0-51d5-42b0-9a2c-fc795045a1c8
- CPV-Codes
Bürobedarf (30192000); Büromaterial (30192700); Tafeln (30195000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster beschafft Büromaterial, Moderationsequipment und Kalender über drei Rahmenvereinbarungen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 1,71 Millionen Euro; die Lieferungen sind für den Raum Münster sowie die Regionen Herford und Paderborn vorgesehen. Angebote können bis zum 6. November 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Büromaterial, Moderationsequipment und Kalendern
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Büromaterial1.533.332,83 EUR
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Moderationsequipment57.866,95 EUR
Rahmenvertrag über die Lieferung von Moderationsequipment
Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Kalender113.927 EUR
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kalendern
Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Büromaterial
- Gesamtsumme aller Positionen
- 100 %
LOT-0002 · Moderationsequipment
- Gesammtsumme aller Positionen
- 100 %
LOT-0003 · Kalender
- Gesammtsumme aller Positionen
- 100 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026| Anschreiben | 411 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 153 KB | |
| Sonstiges | 110 KB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 382 KB | |
| Vertragsbedingungen | 179 KB | |
| Vertragsbedingungen | 136 KB | |
| Anschreiben | 1.010 KB | |
| Anschreiben | 136 KB | |
| Formular | 684 KB | |
| Formular | 648 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 185 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 21 KB | |
| Sonstiges | 433 KB |
Anforderungen
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass · er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. · er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet. · er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. · das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. · im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2026Berichtigung 1Änderung Vertragsbeginn
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